#31
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Willi_Daniels

Gast

Sorry, aber nachdem ich nicht mehr so oft im Forum schreibe ist es mir wohl entgangen, dass man immer noch nicht seinen Beitrag z.B. in Word schreiben kann und danach hier reinkopieren kann.
#32
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Unbekannt

Gelöscht

Willi,
 
für ein Weizenbier hab ich es korrigiert
#33
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Unbekannt

Gelöscht

Liebe Zebin,
es ist mal wieder erstaunlich, mit welcher Vehemenz Du versuchst, uns alle von Deiner Meinung zu überzeugen. Dein Weg ist nicht immer für alle anderen auch der richtige. Ich finde es nicht gut, wie leichtfertig hier alle SA-Betroffenen über einen Kamm geschert werden und als leichfertig oder ignorant betitelt werden.
 
Meines Erachtens ist dieses Thema so weitläufig wie die Vielseitigkeit eines SA's selber.
Über das Autofahren bei Epileptikern bzw. gleich nach einem Epi-Anfall, braucht man wohl nicht zu diskutieren. Das grenzt ja wohl an ......
Ich gehöre dann wohl auch zu den Ignoranten, die leichtfertig und ohne MPU nach SA Auto fahren und das seit 4,5 Jahren (ohne Unfall!!). Ich bin gleich nach meinem 10-tägigen KKH-Aufenthalt ins Auto gestiegen. Ich wurde entlassen, ohne irgend einen Hinweis auf Einschränkungen im Alltag. Man sagte mir, ich soll alles machen, was ich mir zutraue!! Warum bitte schön, hätte ich nach meinem SA, ohne körperliche Einschränkung, ein halbes Jahr ohne Autofahren verbringen und von mir aus eine teure MPU fordern sollen? So groß ist mein Hirnschaden vom SA dann doch nicht. Welche MPU kann das Risiko eines zukünftigen Epi-Anfalls ausschließen oder mir gar die richtige Reaktion in einer Gefahrensituation bescheinigen??
Ich bin sicher, dass meine Versicherung im Schadensfall zahlen würde, wie bei jedem anderen Versicherten auch.
 
Bei körperlichen Einschränkungen muss natürlich auf alle Fälle die Fahrtüchtigkeit geprüft bzw. Umbauten im Fahrzeug vorgenommen werden und eine adäquate Einweisung erfolgen. Ob eine sündhaft teure MPU hierfür der richtige Weg ist, sei dahingestellt. Ansonsten liegt die Entscheidung hier meines Erachens im Verantwortungsbewusstsein des  Einzelnen sowie auch unterstützend durch die Familie und nahestehende Personen.
 
Grüße
Biggi

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Bina« (13.06.2007, 16:41)
#34
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Willi_Daniels

Gast

Hallo Bina,
 
mir sagte man nach dem akuten Schlaganfall in der Klinik, ich sollte mich ausschlafen und könnte danach mit dem Auto wieder nach Bayern zurück fahren (800 km). Da kommen doch an gewissen Beiträgen und Empfehlungen Zweifel auf.
 
@ Ludger
 
Herzlichen Dank, meine "Weißbier-Schuld" löse ich gerne auf der kommenden Rehacare in Düsseldorf ein.
 
Beste Grüße
Willi Daniels
#35
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo Willi,
so sehe ich das auch.
Mir sagten die Mediziner, ich solle mich von dem SA bloß nicht einschränken lassen. Außer das Motorradfahren sollte ich bleiben lassen, weil ich seither Marcumar-Patient bin. Das habe ich auch eingesehen und es schweren Herzens eingestellt
;(.
Man hat mir ja auch zugestanden selber zu entscheiden, wann ich wieder den ganzen Tag arbeiten gehe. Wenn man mir zutraut, den ganzen Tag konzentriert zu arbeiten, muss man mir doch auch zutrauen, selber mit dem Auto zur Arbeit zu fahren.
 
Grüße zürück,
Biggi

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Bina« (13.06.2007, 16:54)
#36
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Ruf

Gast

Hallo Herr Daniels,
 
zur Klarstellung: Die Bestimmungern sind festgelegt in den:
 
Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung Heft M 115 Februar 2000 Seite 233 - 37
 
sowie in der
 
FeV - Fahrzeugerlaubnisverordnung Gesundheitliche Gründe § 11 Abs. 6.4
 
eine Untersuchung muß von einem Facharzt (Neurologen) mit:
 
Verkehrsmedizinischer Qualifikation gemäß § 11 Abs. 2 Satz 3 der FeV
Fahrzeugerlaubnisverordnung
 
erfolgen.
 
Im Übrigen gilt das nicht nur für Schlaganfall sondern auch für eine ganze Anzahl  anderer Krankheiten.
 
Es ist selbstverständlich jedem selbst überlassen und seine eigene Entscheidung wie er sich verhält.
 
 
 
 
 

Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal bearbeitet, zuletzt von »Unbekannt (Gast)« (13.06.2007, 18:00)
#37
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Willi_Daniels

Gast

Hallo Herr Ruf,
 
zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich Ihr Engagement bei der Thematik "Autofahren nach Schlaganfall" sehr schätze.
 
Ich habe absichtlich ein wenig provokativ meinen Beitrag verfasst um aufzuzeigen, dass es in gewissen Dingen doch sehr hapert. Ich habe mir die Mühe gemacht die Fahrerlaubnisverordnung ein wenig durchzuforsten und stoße auf erstaunliche Dinge.
So lese ich z.B. dass ein Führerscheininhaber bei einem diastolischen Blutdruck von mehr als 130 mmHg nicht mehr zum Führen eines Fahrzeuges geeignet ist. Wie sie wissen, beschäftige ich mich seit Jahren mit der Hypertonie und bin diesbezüglich auch bundesweit unterwegs. Es ist mir aber noch nie von einem Hypertoniepatienten mit o.g. Wert berichtet worden, dass der behandelnde Arzt ihn auf die Fahruntauglichkeit hingewiesen hätte. Leider gibt es keine konkreten Zahlen die über Hypertoniker mit einem diastolischen Wert über 130 mmHg. Wenn man davon ausgeht, dass wir in unserem Lande ca. 16-20 Millionen Hypertoniker haben, dürfte es sich also um Millionen Bürger bzw. Führerscheininhaber handeln, die Fahruntauglich sind. Eine schöne Vorstellung, denn wenn man noch die Personengruppe dazu zählt, die bei einem Wert von 100 - 130 mmHg andere prognostisch ernste Symptome haben, wären die Bundesautobahnen, ich sage mal salopp, relativ frei.
Wie Sie richtig anführen, gelten Einschränkungen nicht nur für Schlaganfallpatienten sondern auch für Bürger mit anderen Erkrankungen. Die Liste in der Anlage 4 der FeV ist ja sehr lange.
 
Ich für meine Person muss gestehen, ich möchte meine Fahrerlaubnis nicht von einem Gutachten nach § 11 Abs. 2 Satz 3 abhängig machen. Dafür habe ich zu viele negative Erfahrungen mit Gutachtern in einer anderen Angelegenheit gemacht.
 
Ich finde es sehr gut, dass Sie sich mit dieser Thematik schon lange beschäftigen und auch Ansprechpartner in Sachen Autofahren nach Schlaganfall sind. Leider sind m.E., und das sagen auch verschiedene Beiträge Betroffener aus, keine klaren Richtlinien vorhanden. Wie Sie zum Abschluss auch selbst erwähnen, liegt es in der Eingenverantwortlichkeit des Einzelnen selbst.
 
Beste Grüße
Willi Daniels
#38
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Unbekannt

Gelöscht

das ist ein ähnliches diskusionsfeld wie bei rauchern und nichtrauchern.

ich war raucherin und seit 13 jahren nicht mehr.

eine diskussion ohne ende.

prost, ich geniesse jetzt auch ein "weizen".

zg
#39
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Unbekannt

Gelöscht

Hi,
es geht hier doch weniger um fehlende Einsicht oder um Selbstüberschätzung sondern um fehlende, klare Vorschriften, an die sich jeder orientieren kann, der eine diesbezügliche Krankheit hat.
 
Von einer hiesigen Selbsthilfegruppe für SA-Geschädigte wurde mir empfohlen bloß nicht zum Straßenverkehrsamt zu gehen, sondern einen Reaktionstest machen und bescheinigen zu lassen und Fahrstunden zu nehmen--
Also, ich meine, das ich damit schon mehr gemacht habe als andere in vergleichbaren Situationen überhaupt zu tun bereit wären.
 
Was ist z.B. mit Menschen, die gerade eine große Enttäuschung ö.a. hinnehmen mußten, die müßten doch auch dann sofort ihren Lappen erst mal abgeben.
 
Als Fazit aus dieser Diskussion werde ich nächste Woche noch mal meinen Neurologen interviewen, was der mir empfiehlt.
ich könnte mir auch ein Schild umhängen:
hey ihr Normalen, ich hatte einen SA, ich bin ein bißchen bala, ich bin ein bißchen vogelfrei, ich kann nichts-darf nichts mehr......nur so vorsichtshalber.
 
Morgen hat meine Frau Geburtstag und wir haben einige Gäste, die es zu schätzen wissen, das ich noch Gäste
unterhalten und bewirten kann und meinen Humor behalten habe, auch wenn es hier und da mal humpelt.
auf jeden Fall werd ich mir einen lütjen genehmigen, und dann Autofahren???ÄÄÄHHH
 
PROST
 
Kotti
 

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »kotti« (14.06.2007, 00:26)
#40
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Unbekannt

Gelöscht

;)hallo,kann es sein,dass ich dann fein raus bin,wenn was passiert,dank meinem 'rehaentlassungszeugnis'??ich hatte einen sa mit hemianopsie rechts unten,die hemianopsie habe ich immer noch(seit2004)habe  zufällig mal mein entlassungsbericht zu lesen bekommen,wo drin stand,dass keine hemianopsie mehr nachweisbar ist(meines wissens wurde das bei der reha nie getestet!).muss täglich auto fahren.was kann mir im schadensfall passieren,dank entlassungsbericht nichts?
;)
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