#41
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Gelöscht

Hallo mom47
Du widersprichst Dir :Odoch-erst sagst Du das Du noch eine Hemianopsie hast und in dem Rehaentlassungsbericht haben Sie dich nicht getestet!sehr seltsam-falls doch mal was passiert
weis ich nicht wie die Versicherungen reagieren und sich nur auf den Entlassungsbericht verlassen.
Grüsse vom Odenwald sendet der Twinspapa ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »beersche« (17.06.2007, 11:03)
#42
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Unbekannt

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Hallo Mom,

Geh zur Führerscheinstelle und zeig denen deinen Bericht, wenn die sagen das reicht denen bist du fein raus.

Natürlich werden die das aber nicht sagen, die werden ein Neurologisch-Verkehrmedizinisches Gutachten Verlangen.

Wenn das alles geklärt ist, DANN bist du auf der sicheren Seite!

Ich glaube du wägst dich gerade in einer trügerischen Sicherheit.


An alle anderen nochmal ein kurzer Artikel den ich gefunden habe (bitte auf den Unterstrichenen Absatz achten)

Selbst wenn ein Patient sich nach einem Schlaganfall keine offensichtlichen Schäden wie eine Halbseitenlähmung davonträgt: Es können sich Störungen der Hirnleistung einstellen, die gegen das Autofahren sprechen. Oft leiden die Aufmerksamkeit, die Konzentration, die Reaktion, das Gedächtnis, das Denken und das Verstehen. Vielen Patienten mangelt es zudem an Einsicht, Kritikfähigkeit und Belastbarkeit.
#43
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Genau richtig Sven :) ;)
#44
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Gelöscht

" Vielen (Patienten) mangelt es zudem an Einsicht, Kritikfähigkeit und Belastbarkeit" -
das trifft ja auf einen großen Teil der Stressgeplagten Deutschen zu - dafür braucht man keinen Schlaganfall.
Sehr interessant auch Willis Entdeckung mit dem "Fahrverbot" für Hypertonisten.
Und Kottis Aussage, ihm wäre erstmal nicht zu einer MPU geraten worden.
Unbestritten ist, das es Fälle gibt, die eine Umfangreiche Abklärung erfordern.
Aber, ebenso wie Kotti, habe ich mir vernunftsbedingte Einschränkungen (Automatik, Servolenkung) beim wiederaufnehmen der Fahrtätigkeit auferlegt, Reaktionstest machen lassen, und bis ich hier bzw. im alten Forum diesen Text von Ruf entdeckt habe, habe ich keinen Grund gehabt, an meiner Fahrtüchtigkeit zu zweifeln.
Ich spreche hier nur für mich, so engagiert das einerseits auch ist, ich halte andererseits nichts davon, verunsichert zu werden, und dann gegen einen Unkostenbeitrag Unterlagen geschickt zu bekommen.
Das lässt sich doch auch abkürzen:
Zweifelst du an deiner Fahrtüchtigkeit, lass dich untersuchen.
Möchtest du lieber auf eigener Verantwortung größtmögliche Unfälle verursachen und alle, die bei dir ins Auto steigen einen möglichen Unfalltod sterben lassen, weil du so Verantwortungslos bist, dann lass es bleiben und lasse dir gefallen, das du als Uneinsichtig verurteilt wirst.
Ich habe da mal eine Frage zum Nachdenken, die sich mir beim lesen der Feststellung, das nur 1% der fahrenden Selbstmordattentätern sich einer MPU mit nachfolgenden Behördlichen Massnahmen unterziehen, gestellt hat:
Wie oft liest man von den 99%, die aufgrund dieser Unterlassung wieder autofahren, das sie Unfälle verursachen??
Mir ist kein Bericht dieser Art in Erinnerung, aber ich bin mir sicher, wenn es passieren würde, wäre das eine Schlagzeile in den Medien wert.
Ich habe meinen Sohn von Geburt an im Auto mitgenommen, und wer hier behauptet, ich hätte das getan, wenn nur eine Spur Verunsicherung beim Autofahren aufgetreten wäre, der unterstellt mir eine Unreife, die an einer schweren psychischen Störung grenzt.
 
 
 

#45
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Unbekannt

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Oh Mann Sven was schreibst Du da für einen Müll:
"Es können sich Störungen der Hirnleistung einstellen, die gegen das Autofahren sprechen. Oft leiden die Aufmerksamkeit, die Konzentration, die Reaktion, das Gedächtnis, das Denken und das Verstehen"
 
auf wieviel Menschen trifft das auch ohne SA zu.
 
Fangen wir hier langsam an, uns selbst in Frage zu stellen?
Wo bleibt der Geist des Kämpfens, des nicht Aufgebens und sich gegenseitig Mut zu machen ???
 
Dieser Thread hat für mich nicht dazu beigetragen, Licht in das Dunkel zu bringen.Im Gegenteil- es hat mich sehr verunsichert.
Und die, die das ganze Procedere über sich haben ergehen lassen, brauchen sich auch nicht als Moralapostel hinstellen.
 Vielleicht wäre es gut, wenn hier ein Fachmann  mal eine fundierte Stellung abgibt.
 
Grüße
 
Kotti
:(
#46
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Unbekannt

Gelöscht

wir brauchen keinen fachmann, es steht alles klar bei ruf.

als ich beim landkreis ankam , wusste keiner bescheid.
sind das keine fachleute?

LEIDER IST DAS GESETZT NUN MAL SO; UND DAS BRAUCH ICH KEINEM EINREDEN.

wollen wir mehr beachtung, sollten wir es ändern, wer soll es sonst tun?
und nicht warten und so lange fluchen bis es geändert wird.
es wird nicht geändert, wenn niemand "rüttelt".

verunsichert wird man nur, wenn man versucht sich irgendwo durchzuschlängeln.
das kann tun wer will, er wird sowieso erst schlau (wenn überhaupt), wenn er betroffen wird.


zg

anhang.

es passierte zwar nichts mit dem auto, aber mit meineem e-rolli.

ich bin nun mal drauf angewiesen, drumm wurde ich sauer, weil ein kind hemmungslos an meiner schaltung zog/riss.

dummerweise war ich entgegenkommend, und ließ es das e-mobil bestaunen,und es zu nahe ans gerät kommen.

klettenhaft riss es am schalter.

ich mußte die zerstörung verhindern.

1. hätte ich dann dumm im regen gestanden(es fing an zu gießen), weil es kaputt gegangen wär und
2. hatte das kind keine haftpflicht, also hätte ich den schaden auch noch alleine bezahlen müssen.

so ist es bei nichtversicherten autofahrern auch.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Zebin« (18.06.2007, 13:44)
#47
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Willi_Daniels

Gast

Hallo Zebin,
 
in einem muss ich dir Recht geben. Du musst mir nichts einreden. Du schreibst einfach, das ist Gesetz und somit sollten wir (die Betroffenen und die Forumteilnehmer) uns damit abfinden.
 
Dann möchte ich dich doch fragen, welche Gesetze meinst du denn?
 
Wenn Herr Ruf über die Begutachtungs-Leitlinien schreibt, so handelt es sich hierbei um kein Gesetz. Es sind Leitlinien, mehr nicht.
Bei einer Fahrzeugerlaubnsiverordnung handelt es sich wie der Name schon aussagt, um eine Verordnung.
Ok, eine Verordnung ist ein Gesetz im materiellen Sinn, jedoch nicht ein Gesetz im formellen Sinn.
 
Die ganze Angelegenheit wäre einfacher, wenn ein klares Gesetz vorläge, das aussagt, dass der Patient mit der oder der Erkrankungen nicht mehr fahrtüchtig ist und es einer Verkehrsmediziniischer Qualifikation bedarf.  Alles andere ist m.E. nicht in Ordnung und für den Betroffenen führt eine unklare Regelung wie sie vorherrscht, nur zur Verunsicherung.
 
Da ist eindeutig der Gesetzgeber in der Pflicht!
 
Ich hätte kein Problem damit, wenn ein Gesetz vorschreibt, dass es eine Meldepflicht für gewisse Erkrankungen (gem. FeV) gäbe, und der Betroffene die Fahrtüchtigkeit nachweisen muss. Doch eine Frage sei erlaubt. Wer meldet diejenigen, die keine Krankheit erlitten haben und die auch an Störungen leiden?
 
Beste Grüße
Willi Daniels

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Unbekannt (Gast)« (18.06.2007, 14:35)
#48
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aaba

Gast

Wenn eine Versicherung größere Summen zahlen soll wird sie in alle möglichen Richtungen ermitteln und Gründe suchen um nicht zahlen zu müssen.
Wenn sie dann erfährt dass es eine Erkrankung gab, die eventuell für Defizite an dem Führen von Kraftfahrzeugen verantwortlich sein kann, beispielsweise ein schleuderndes Fahrzeug wäre mit zwei gesunden Armen und Händen abzufangen gewesen, dann wird sie mit Sicherheit prozessieren um ihrer Zahlungspflicht zu umgehen.

Der Betroffene ist dann in der Beweispflicht nach zu weisen dass er fahrtauglich ist, und wenn es nur bei den Sachverständigen der Versicherung ist.

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Führen von Fahrzeugen nach Erkrankungen sind für Laien recht missverständlich und werden kaum beachtet, ebenso wenig von den Ordnungsbehörden,

viel, viel größere Sorgen würde ich mir eher darüber machen, ob ich der Versicherung eine Grund liefere nicht oder nicht im vollen Umfang zahlen zu müssen

und ob ich meinen Versicherungsschutz verliere.


Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal bearbeitet, zuletzt von »Unbekannt (Gast)« (18.06.2007, 15:38)
#49
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KlausP

Gast

Hallo zusammen,
es ist schon sehr interessant, wie weit hier die Meinungen auseinandertriften.
Ein Wort noch zu den Versicherungsbedingungen: Den Versicherungsschutz verliere ich, wenn ich vorsätzlich handele.
Ich frage mich, wer mir Vorsatz unterstellen und auch nachweisen kann, wenn ich ein Auto führe, wenn ich mich ansonsten 24 Stunden am Tag ohne fremde Hilfe durchs Leben schlagen muß.
Gruß
Klaus P

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Unbekannt (Gast)« (18.06.2007, 16:21)
#50
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo KlausP

Niemand wird dir in diesem Falle den Vorsatz beweisen wollen, es ist viel schlimmer, du musst beweisen das es kein Vorsatz war!


Was ich absolut nicht verstehe ist die absolute ablehnung auf nummer sicher zu gehen.

Für jeden Mist wird Geld ausgegeben, aber für etwas was einem die Sicherheit geben kann im Ernstfall abgesichert zu sein ist das nicht möglich?

Ich glaube ehrlichgesagt nur das es Angst ist!! Angst davor das es evtl. Auflagen für das führen eines PKW´s gibt.
Natürlich ist es einfacher das zu Verdrängen, aber es gilt nunmal der Grundsatz Torheit schützt vor Strafe nicht.

Kann ja auch nur ne kleinigkeit sein: Ihr baut einen kleinen Auffahrunfall, so wie er JEDEM passieren kann, irgendwie kommt an die Versicherung das ihr nen Schlaganfall hattet.
Die Versicherung verlangt ein Gutachten.
Ihr macht das Gutachten und der Gutachter sagt: alles soweit OK, ich finde nur das sie Servo haben müssen.
Der Wagen in dem ihr den Unfall hattet war aber leider ohne Servo.
Ratet mal was die Versicherung dann sagt. (und das Gutachten geht auch auf eure Rechnung)

Spart euch bitte Ausreden wie: Die Versicherung erfährt doch nie das ich nen SA hatte....

Ihr könntet dieses Gutachten ja einfach mal machen und wenn es euch nicht gefällt geht Ihr damit garnicht zur Führerscheinstelle und bekommt auch keine Auflagen. Natürlich hättet Ihr dann die Gewissheit das ihr euch selber belügt, aber naja.

Da aber alle glauben kein Problem zu haben, gibts ja mit dem Gutachten kein Problem.
keine Auflagen, keine Einschränkungen und vorallem kein Risiko.

Ist doch Super, und wenn dann jemand wie Willi, der Gefahren besser abschätzen kann als ein nichtbetroffener dann alles beisammen hat, steht einer Karriere in der Formel 1 ja nix im Weg.

Ich hoffe das Ihr erkennt wie irrational das ist sich so dagegen zu wehren, und das es hier keine 2 Lager gibt mit verschiedenen Meinungen. Ich dachte wir sind alle Erwachsen und keine kleinen Kinder mehr die sich unter der Bettdecke verstecken wenn sie angst haben.


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »sven79« (18.06.2007, 16:59)
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