#21
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo,

ich hab nun endlich meinen Schwerbehindertenausweis bekommen, nach langem Kampf (3x Widerspruch-dann Klage vor dem Sozialgericht keine Verhandlung aber endlich Gutachten mit der Folge: 80 %, G –aG und 😎.

Meine Behinderung: linksseitige Lähmung, ich kann kaum laufen –mancher hat bestimmt schon gedacht: MAN IST DER BESOFFEN

meinen linken Arm kann ich nicht gebrauchen. ich gehe mit Stock und hab einen el. Rollstuhl mit Radnabebantrieb, den ich auch selber ins Auto bekomme und wieder raus.

Da muß man sich doch fragen warum die Eierfeilen vom Amt erst Kosten verursachen und dann doch den Schein rausrücken müssen.

Mal abgesehen davon, das unsereins nach SA sich dann doch ganz schön aufregen muß und keine Hilfe bekommt um so einen Kampf durchzuziehen. Der Sozialverband und VDK hatten mit ihren Rechtsverdrehern nur abgewinkt. Folge—da bin ich wieder ausgetreten.

Sorry Stefan – aber die haben bei mir verschi… bis in die Steinzeit.

Was aber hätten noch schwerer Betroffene machen können???

Thema Autofahren: TYPISCH DEUTSCHE BÜROKRATIE

Während der Reha wollte ich einen Reaktionstest etc. machen lassen—wurde aber abgelehnt mit der Begründung: ich dürfte 6 Monate nach SA kein Auto fahren.

Das wurde auch im Entlassungsbericht vermerkt. Sonst kein weiterer Hinweis.

Nach 6 Monaten dann hab ich in einer nahegelegenen Rehaklinik einen Reaktionstest machen lassen und bestanden.

Dann hab ich 2 Fahrstunden bei einem Fahrlehrer genommen mit meinem neuen Fahrzeug (Automatikschaltung, Lenkradknauf und Umlenkhebel damit ich mit rechts blinken kann) und hab mir von ihm eine Bescheinigung geben lassen.

KANN ICH NOCH MEHR TUN UM MEINER SELBSTVERANTWORTUNGSPFLICHT GERECHT ZU WERDEN??????????

Bis dahin wusste ich NICHTS von irgendwelchen Paragraphen und Vorschriften, die mich als SA-Patienten quasi kriminalisieren.

Fragt man beim Straßenverkehrsamt oder TüV, dann bekomt man auch nur recht wackelige Aussagen.

ALSO LEUTE WAS SOLL DIE GANZE VERUNSICHERUNG

ODER NENNT MIR FAKTEN

ODER JAGT MIR DIE POLIZEI AUF DEN PELZ

tut mir leid…aber ich hab die Schnauze voll von Leuten, die alles besser wissen-es aber nicht begründen können.

oder muß ich mich vor lauter Vorsicht auch noch selber entsorgen

Grüße

Kotti

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »admin« (12.06.2007, 13:24)
#22
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Unbekannt

Gelöscht

Übrigens
 
Mich hat nie ein Arzt, eine Krankenschwester oder Sonstige auf diese Problematik hingewiesen.
 
Inzwischen bin ich Frührentner mit meinem geliebten T4 mit Pflanzenölantrieb ohne Probleme(wie mir andere bestätigen) mit eigenem Bett  quer durch Deutschland getourt.
und ich hab keine Lust mich als uneinsichtign hinstellen zu lassen. und ich hab auch keine Lust mich mit unkklaren Aussagen und Paragraphen zu beschäftigen-schließlich hab ich nicht RECHTSVERDREHER TUTIERT.
 
außerdem - wer sagt denn das ich hirngeschädigt bin in Richtung Autofahren nur weil das in irgendeinem § steht.
Ich würde mich gern noch mal einer entspr. Untersuchung unterziehen nur mit welchem Recht entstehen hier laufend Kosten und degradierende Behördengänge.
 
Kotti

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »kotti« (12.06.2007, 14:08)
#23
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KlausP

Gast

Hallo Kotti,
ich gebe dir in allen Punkten recht, Man hat nicht als SA Betroffener generell das Verantwortungsbewustsein und das Urteilsvermögen über seine eigenen Fähigkeiten verloren.
Ausserdem hat jeder SA Betroffene eine Familie bzw. ein Umfeld, das zu Verhindern weiß, wenn sich jemand ans Steuer setzen will, der nicht mehr dazu in der Lage ist.

Grüße
Klaus P
#24
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo Kotti :)  in welcher Beziehung hat Dir der VDK nicht geholfen-ich hatte bisher keine Probleme -bin selbst auch Beisitzer in unserem Ortsverband!die sogenannten Rechtsverdreher haben für mich einige Verfahren zu meiner Zufriedenheit geführt.Schöne Grüsse vom Odenwälder
#25
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Unbekannt

Gelöscht

Hi, oder High,

wenn ich nur Ansätze von Opa-Fahrweise zeigen würde, dann hätte meine Frau
mir schon längst den Autoschlüssel weggenomen.
Selbst wenn das Verantwortungsbewustsein und das Urteilsvermögen
über meine eigenen Fähigkeiten verloren wäre,
würde ich mich sofort auf den Rücken legen,

Ich bin auch kein Betonkopf, der nicht eingestehen könnte, wenn irgendetwas
nicht mehr richtig funktioniert-bevor ich mir selbst oder anderen Schaden zufüge.

Wir wissen alle als SA-Geschädigte sehr wohl das hinterher nicht mehr alles so ist
wie es vorher war und das wir froh sein können über das was noch klappt, ohne zu jammern
über das was nicht mehr klappt.
Nur warum muß ich mir wie ein Alkoholiker den Schein wieder neu erwerben,
zumal ich alles rechtens erworben habe und nichts verbrochen habe-

und warum wird man in so einer schon in alle Richtungen belastende Situation nicht an die
Hand genommen und durch die verschiedene "Behördenkacke"  würdevoll hindurchgeführt????

Und dann bekommt man den "Lappen" nicht so zurück wie er vorher war.
 
Ich bin mir aber durchaus im Klaren, das ich mir noch Gedanken über diesen Kram machen muß.und mich vielleicht hier oder da bekehren lassen muß. -------darum ist es ja gut, wenn man sich hier auch mal ausko... auslassen kann.
besonders wo ich es geschafft habe, Rentner zu sein und mich gegenüber dem Versorgungsamt durchsetzenn konnte.
 HA KÄMPFEN LOHNT SICH DOCH.
 

HI beersche,
Ich hatte einen Termin beim VDK in Minden, wo ein angeblich Rechtswissender von der Hauptstelle
Bielefeld,die Leute, die Rat suchten beraten hatte.
Als ich ihm meine Behinderung darlegte und den ersten lächerlichen Bescheid vom
Versorgungsamt zeigte, sagte er sinngemäß- der VDK würde mich zwar vertreten,
aber ich hätte eigentlich keine Chance  80 % und aG zu bekommen. Weil das nur
die Amputierten schafften. und so stände das auch im Gesetz..

Zufällig hatte ich schon mal was gehört darüber- das man mit dieser Behinderung durchaus
diesem Personenkreis der Bein-oder und Unterschenkelamputierten gleichgestellt werden kann.
Davon wußte der Typ aber nichts oder wollte nicht darauf eingehen.

Beim Sozialverband lief es ähnlich ab.
Ich habe mich dann aber nicht einschüchtern lassen und mir einen Rechtsanwalt selber besorgt.
Und wie das Ergebnis zeigt habe ich recht behalten und das Kämpfen hat sich gelohnt.

Aus meiner Erfahrung kann ich nur empfehlen: Rechtschutz, selber RA suchen und keine Beiträge
an diese Verbände zahlen. Außerdem hatte ich immer den Eindruck "mich tritt ein Pferd" wenn
die Ihre "Seniorentreffen" (Hauptsache genug Kaffee und Kuchen Kartoffelsalt und Schnitzel)
veranstaltet haben.
 
Aber das ist m e i n e  Meinung, es gibt sicher auch andere Standpunkte.
 
 
Grüße
 
Kotti
aus Hille bei Minden

 

 


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »kotti« (12.06.2007, 18:03)
#26
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo Kotti.Du bist halt an den falschen Geraden vom VDK-ich habe schon gleich 100% gehabt und habe mir mein aG nachträglich geholt wie ich mein Auto bekommen habe-weiterhin möchte ich noch dazu sagen  das ich mich damals bei einem depperten Neurologen zu gut dargellt habe und schon kam ein Brief vom Versorgungsamt und Sie erkannten mir  mein aG ab nur weil ich gesagt habe ich wäre mit meinen Eltern 1000m gelaufen-ich habe dann zu einem anderen Neurologen gemusst und der schrieb mir dann was für 30 €-das ich ungefähr gleichzustellen bin mit einem    Beinamputierten  hast Du noch irgentwelche fragen??ich wäre froh wenns bei uns mal Schnitzel und Kartoffelsalat gebe.  :)Schöne Grüsse vom Odenwald sendet der Twinpapa ;).
Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal bearbeitet, zuletzt von »beersche« (12.06.2007, 18:36)
#27
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Unbekannt

Gelöscht

Und was lernen wir daraus:
1. sag einem Arzt niemals die Wahrheit, lieber immer jammern
2. gefällt dir eine Diagnose nicht, geh zu sovielen Ärzten bis einer eine gefälligere erstellt
3. würden Ärzte aG nach den tatsächlichen gesetzlichen Vorgaben beurteilen, würden auf einen Schlag 80% davon wegfallen.

4. Ich will nix mehr über den VDK hören ;) pro,kontra,pro,kontra.................................
#28
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Mama_Silke

Gast

:OHallo zusammen.
Ich hatte im September einen Schlaganfall und war dann für 6 Wochen in Bernau in der Reha. Dort erzählte man mir, daß ich für ein halbes Jahr nicht Auto fahren dürfe. Mir wurde ein Merkblatt gegeben, wo drin stand, daß man eine neurologische Untersuchung, eine MPU oder eine praktische Fahrprüfung bei der Dekra ablegen müsse, um wieder fahren zu können. In diesem Merkblatt stand auch, daß die Führerscheinstelle entscheidet, was zumachen ist.
Nach knapp einem halben Jahr habe ich mich dann an die Führerscheinstelle (Telefonisch, da ich noch nicht Autofahren durfte) gewendet, um nachzufragen, was erforderlich ist. Die nette Dame am Telefon wußte von so einem Verbot nichts und meinte: "Solange uns kein behandelnder Arzt mitteilt, daß Sie nicht fahren dürfen, wissen wir von nichts."
Daraufhin habe ich gesagt: "OK, vergessen Sie meinen Anruf!" und fahre wieder Auto. Mit dem Motorrad fahre ich allerdings noch nicht wieder, weil ich mich noch nict traue, muß wohlerst ganz langsam wieder anfangen.
 
Jeder neue Tag ist ein guter Tag, da wir leben.
#29
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Unbekannt

Gelöscht

hallo, an die unverbesserlichen,

ich bin doch mitunter schockiert über eure lockere haltung.
ich meine, sehr verantwortungslos.

ich denke daran, wie ich es mal erlebt habe.

meine damalige freundin hatte auch einen schlaganfall und fuhr auch ohne nachweis wieder auto, sie wollte mich abholen.
ich wartete, und wartete, sie kam nicht.

erfahren hab ich später, daß sie einen epianfall hatte und nicht rechtzeitg kommen konnte. bloß sie kam trotzdem und wollte mich auch noch mitnehmen.

sie war so sorglos, obwohl ein neuer anfall während der weiterfahrt hätte kommen können.
sie meinte, sie fühlt sich wieder wohl und da kommt schon nichts.

man könnte meinen :weiß ich nichts, brauch ich nichts unternehmen.

das bescheinigen der fahrtüchtigkeit ist noch ein sehr unterentwickeltes thema. ich bin froh, das durch die shg würzburg, alios ruf, erstmals klarheit in die angelegenheit gebracht wurde.

wenn man sich diesem ganzen druck nicht beugen möchte, empfehle ich, bei der versicherung auf schriftliche beantwortung der frage zu pochen, ob sie im schadensfalle die kosten deckt. wird das im positiven sinne beantwortet, kann es ja so bleiben.
obwohl es immer noch verantwortungslos wäre, denn einige überschätzen sich, bzw. handeln zu sorglos.

bei mir haben sie es nicht gemacht und so besorgte ich mir behördlichen schutz, wie sie es verlangten.

es kostet zwar bis ca. 500 euro,,aberes ist günstiger, als einen unfall zu zahlen.

die vorschriften sind nun mal so. ob sie nun ungerecht sind, oder nicht.

da kann man nicht mal sagen, jeder erwachsene muß wissen, was er tut, denn oft herrscht uneinsichtigkeit und die kann für außenstehende und dem fahrer selbst sehr schmerzhaft, teuer werden.


zg


Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal bearbeitet, zuletzt von »Zebin« (13.06.2007, 15:10)
#30
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Willi_Daniels

Gast

Nun möchte ich mich auch mal zu diesem Thema melden.

Wenn jemand den Führerschein besitzt so behält er ihn solange er ihm nicht entzogen wird. Im Kleingedruckten der Versicherungsbedingungen ist es nicht klar dargestellt, ob man nach einem Schlaganfall ein Kfz führen darf oder nicht.

Ich habe ein wenig Bedenken, wenn ich von einem Arzt in einer Rehaklinik zum „Abschied“ Bescheid bekäme, ein halbes Jahr nicht mit dem Auto zu fahren. Kennt er denn wie ich vorher gefahren habe bzw. in welchem Zustand ich in einem halben Jahr bin. Meine klare Antwort: NEIN!

Ich wurde vor längerer Zeit nach einem Vortrag über Schlaganfall von einer Teilnehmerin gefragt, ob ich mit dem Auto angereist bin (ca. 800 km). Auf meine ehrliche Antwort, dass ich selbst gefahren bin, stellte ich Unverständnis und Entsetzen fest. Sie meinte, es wäre unverantwortlich, wenn ich nach einem Schlaganfall mit dem Auto fahren würde, da ich die anderen Verkehrsteilnehmer gefährden würde.

Aber hallo entgegnete ich ihr, warum ist es unverantwortlich, wenn ich a) meinen Körper und Fähigkeiten kenne und b) die Risiken wohl besser einschätzen kann als ein Nichtbetroffener. Sie meinte zwar, ich könnte jederzeit einen neuen Schlaganfall bekommen und was dann. Mein Gegenargument war und dazu stehe ich auch noch heute, ein Schlaganfall kann und das ist auch die Mehrheit, Menschen ereilen, die noch keinen hatten. Müsste ich (man) dann nicht sagen, Menschen mit einem sehr hohen Blutdruck (bei 70 % aller Schlaganfälle ist der Bluthochdruck die Ursache) dürfen nicht mehr ans Steuer. Ganz zu schweigen von den Personen, die stark Herzinfarktgefährdet sind. Diese Personengruppe, die sich fit und gesund fühlt, trotz der Risiken, ist m.E. ein nicht zu übersehender Risikokreis. Nicht umsonst heißt es, dass ein Schlaganfall schlagartig eintritt, also nicht vorhersehbar ist. Nachdem die Anzahl der „neuen“ Schlaganfälle bei weitem höher liegt als die Rezidive finde ich gewisse Diskussionen und Meinungen fehl am Platze.

Sicherlich gibt es Fälle bei denen eine erneute Fahrprüfung bzw. Test angebracht sind, doch sind wir doch mal ehrlich, dieses wäre für einen Großteil der älteren Führerscheininhaber mitunter angebracht.

Ich bin mir sicher, dass meine Zeilen bei einigen auf Missverständnis stößt, doch bin ich der Meinung, dass Äußerungen von Ärzten, wie, 6 Monate Fahrverbot und danach kann man wieder „loslegen“ nicht angebracht sind. Denn wenn ich 25 Wochen nicht fahren darf und danach schon, ohne dass sich was verändert hat an der Situation, kommt mir das doch sehr unglaubwürdig vor.

Beste Grüße

Willi Daniels

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal bearbeitet, zuletzt von »Kirchner« (13.06.2007, 16:36)
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