@ Sven:
Ignoranz ist mein zweiter Vorname

@Gabi
Ich bin der Schrecken jeder Krankenschwester gewesen, die mir gesagt hat was ich tun muss - ich rede nicht gegen dich, ich kenne dich ja gar nicht, aber ich war und bin ein sehr eigenständiger Mensch, und ich musste nach dem SA feststellen, das es Menschen gibt, die meinen, das man nach einem SA erstmal alles Recht auf Selbstbestimmung verloren hat.
Es ist mir schon klar, das man mit bestimmten Einschränkungen nicht mehr alles machen sollte, vor allem, wenn man dadurch andere als sich selbst gefährdet.
Aber ich finde es auch nicht in Ordnung, das du hier vom Sinn her schreibst,
"da versuche ich, denen begreiflich zu machen, was sie zu tun haben, aber die Patienten wollen es einfach nicht kapieren". was zu der ersten Aussage "ans Herz legen" nicht wirklich passt.
Und da schrillen bei mir die Alarmglocken.
Deine Eingangsfrage war ja, ob es ein Gesetz oder § gibt im Sinne von:
"Wer nach einer Hirnschädigung wieder ein Fahrzeug führt,
oder geführte oder führende Fahrzeuge lenkt,
ohne sich einer Verkehrsmedizinischem Untersuchung unterzogen zu haben,
handelt grob fahrlässig und wird mit einer Geldbuße bestraft"
Aber das gibt es eben nicht.
Es bleibt also nur weiterhin, am Verantwortungsbewusstsein deiner Patienten zu appellieren,
und bei allem Respekt, Sven,
diejenigen, die für sich entscheiden, das sie wieder in der Lage sind, ein Fahrzeug zu führen, mit denen zu vergleichen, die sich betrunken ans Steuer setzen, geht dann doch etwas zu weit.
Übrigens hatte ich schon nach einem halben Jahr laut Reaktionstest des Klinikpsychologen eine leicht überdurchschnittliche Reaktionsfähigkeit.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Pumpkin« (08.06.2007, 11:03)