#11
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Unbekannt

Gelöscht

meines erachtes ist mit angabe der internetseite von ruf alles gesagt, denn dort ist die passende seite mit den passenden informationen.

es hat nicht nur mit meiner versicherung , (die lt.pumkin, haltlosen personen halt geben soll) zu tun, ebenso mit anderen unfallbetroffenen.

ich gebe dadurch verantwortung.
denn zahlt die versicherung nicht, steht auch der geschädigte im "regen".
(ich könnte nicht mal eben millionenschäden bezahlen)

wir betroffenen merken doch am ehesten, wie schnell man durch behinderung unverschuldet in den finanziellen abgrund geraten kann.

:) :) :)
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal bearbeitet, zuletzt von »Zebin« (07.06.2007, 19:33)
#12
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Unbekannt

Gelöscht

@Pumpkin, es geht hier darum wer in der Beweispflicht ist. wenn du Vorsorge getroffen hast ist die Versicherung immer in der Beweispflicht andernfalls musst du deine Fahrtüchtigkeit nachweisen und wenn du nen Gutachter hast der nen schlechten Tag hat bist du der gelackmeierte.

Wenn du dir sicher bist im Falle eines Unfalles und der weigerung der Versicherung zu zahlen, jedes Gutachten mit bravur zu bestehen, ist es ja gut. Nur viele Verdrängen das Thema weils umstände sind und etwas Initative erfordert.
Sind halt Menschen und die sind nunmal von Natur aus Ignorant wenns es um Ihre Fahrtüchtigkeit geht.

Ich kenn auch viele die sagen sie könnten auch betrunken gut Auto fahren ohne Einschränkung. Nur das man mögliche Einschränkung nicht immer selber so Wahrnimmt.


#13
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Gabi49

Gast

Hallo Alois,
vielen Dank für Deine Antwort, ich werde den Link Deiner Hompage an den bewußten Patienten weiter geben. Ich hoffe das ich ihm damit dann gut weiterhelfen konnte.

Was die Koordination anbetrifft, viele SA-Patienten meinen, wenn sie Arme und Beine bewegen können, funktioniert auch der Kopf. Und da legen wir den Patienten ans Herz, sich vorm Führen eines Fahrzeuges testen zu lassen.

Es sind nicht alle Patienten einsichtig. 
:(
Liebe Grüße

Gabi
#14
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Unbekannt

Gelöscht

@ Sven:
Ignoranz ist mein zweiter Vorname ;)
@Gabi
Ich bin der Schrecken jeder Krankenschwester gewesen, die mir gesagt hat was ich tun muss - ich rede nicht gegen dich, ich kenne dich ja gar nicht, aber ich war und bin ein sehr eigenständiger Mensch, und ich musste nach dem SA feststellen, das es Menschen gibt, die meinen, das man nach einem SA erstmal alles Recht auf Selbstbestimmung verloren hat.
Es ist mir schon klar, das man mit bestimmten Einschränkungen nicht mehr alles machen sollte, vor allem, wenn man dadurch andere als sich selbst gefährdet.
Aber ich finde es auch nicht in Ordnung, das du hier vom Sinn her schreibst,
"da versuche ich, denen begreiflich zu machen, was sie zu tun haben, aber die Patienten wollen es einfach nicht kapieren". was zu der ersten Aussage "ans Herz legen" nicht wirklich passt.
Und da schrillen bei mir die Alarmglocken.
Deine Eingangsfrage war ja, ob es ein Gesetz oder § gibt im Sinne von:
"Wer nach einer Hirnschädigung wieder ein  Fahrzeug führt,
oder geführte oder führende Fahrzeuge lenkt,
ohne sich einer Verkehrsmedizinischem Untersuchung unterzogen zu haben,
handelt grob fahrlässig und wird mit einer Geldbuße bestraft"
 
Aber das gibt es eben nicht.
Es bleibt also nur weiterhin, am Verantwortungsbewusstsein deiner Patienten zu appellieren,
und bei allem Respekt, Sven,
diejenigen, die für sich entscheiden, das sie wieder in der Lage sind, ein Fahrzeug zu führen, mit denen zu vergleichen, die sich betrunken ans Steuer setzen, geht dann doch etwas zu weit.
Übrigens hatte ich schon nach einem halben Jahr laut Reaktionstest des Klinikpsychologen eine leicht überdurchschnittliche Reaktionsfähigkeit.
 
 
 
 

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Pumpkin« (08.06.2007, 11:03)
#15
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Gabi49

Gast

Hallo Pumpkin,
ich werde bestimmt keinem verbieten ein Fahrzeug zu führen.

Ich wollte hier keine Diskussion aufkommen lassen und es tut mir leid, falls ich mich falsch ausgedrückt habe und Dir dabei auf den Schlips getreten habe.

Also entschuldigung
:O

Gabi

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Unbekannt (Gast)« (08.06.2007, 14:04)
#16
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Unbekannt

Gelöscht

schon okay, ich finde, gerade bei diesem Thema, wo die gesetzlichen Bestimmungen nicht klar definiert sind, sollte man neben der einerseits Notwendigkeit der Abklärung einer Fahrtüchtigkeit nicht den Eindruck entstehen lassen, das es für jeden Schlaganfallbetroffenen eine grundsätzliche Pflicht gibt, das tun zu müssen.
Und....
ich trage gar kein Schlips, auf den man treten könnte
;) :D
Gruß
Volker
#17
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Unbekannt

Gelöscht

@Pumpkin,

Ich habe die Betrunkenen und Schlagis nicht gleichgesetzt, ich habe nur von den einschränkungen gesprochen denen man sich nicht immer bewusst ist.

anderes Beispiel, mein 81 jähriger Nachbar, auf beiden Ohren fast taub und kann seinen Kopf kaum drehen.
Dieser Mann fährt mit seinem Auto weil er irgendwann mal den Führerschein gemacht hat.
Also schickt eure Kinder auf die Strasse, da ist ja alles sicher 😉

Es geht nunmal um mehr als nur den Versicherungsschutz und den möglichen finanziellen Ruin, nebenbei gibt es bei manchen Unfällen sogar Tote.

#18
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Unbekannt

Gelöscht

mein reden, Sven, das es kein Gesetz gibt, heißt ja nicht, das es nicht gut wäre, wenn es eines geben würde...mein Opa ist mit Gicht in den Fingern und starker schwerhörigkeit und andere typische alterserscheinungen so lange gefahren, bis er im Graben gelandet ist...zum Glück ohne größere Schäden.
Aber irgendwie hattest du das doch in einen Topf geworfen, mit den Betrunkenen und sonstig eingeschränkten - nichts für ungut, ich weiß ja, wer das schreibt...
:D ;)
Gruß
Volker
 
P.S.:Das schöne an Meinungen ist, das jeder eine andere hat!!
#19
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Unbekannt

Gelöscht

sven sagt doch , schade, daß es nicht für alle eingeschränkten eine vorschrift gibt, nur für die offensichlichen, wie sa-betroffene und nicht für natürlich eingeschränkte, wie ältere, die automatische, altersbedingte einschränkungen, wie schlechtes hören oder reagieren , haben.

in meinen augen ist das auch sehr verantwortungslos. jeder hat wahrscheinlich schon mal erlebt, wie schwer es ist, altersstarrsinnig gewordene alte verkehrsteilnehmer vom kfz-fahren abzubringen.

wäre da eine prüfung angesetzt, zum beispiel, jählich ab 75 jahre, dann wär ein verbotsgroll der alten untauglichen verkehrsteilnehmer nicht mehr auf verantwortungsvolle angehörige gerichtet, sondern hier auf behörden,
das familienleben wäre doch viel entspannter.

und bei der masse an prüflingen, wären die prüfkosten bestimmt billiger, da mehr konkurenz entsteht .
auch das soziale ansehen der alten wär höher, weil sie einen zusätzlichen marktfaktor bilden würden

bei fahranfänger wird eine reglementierung sicher auch nicht grundlos eingeführt sein.

zg
#20
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Unbekannt

Gelöscht

gut geschrieben, da sind wir dann ja wieder auf einer Linie!! ;)
 
Schönes Wochenende!
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