#151

Le Chuk

Bln, Deutschland

Guten Morgen mitlesende

Viel passiert

Bärbel ist Pudding, mittlerweile auch selbst, Suppe, püriert, von mir gekocht ist ein Renner
Sie fragt auch die Therapeuten "mein Mann?"
Sie reflektiert jetzt auch das sie ihren linken Arm nicht spürt, kann auch spontan rechts reagieren, also die OP des Shunt und die erneute Nachstellung des selben haben eine enorme Verbesserung ihrer Fähigkeiten bewirkt.

Gestern war ich im Pflegezentrum wo sie am nächsten Dienstag hin soll. Da wurde mir gesagt, das die Unterstützung vom Amt für 6 Monate übernommen wird, danach würden die meisten ihre Angehörigen im Haus polizeilich anmelden, was dann dazu führt, das wir keine Bedarfe mehr darstellten und ich steuerlich anders, besser gestellt würde. Auf meine Frage hin ob sich dann meine Steuerklasse ändern würde, bejahte sie diese. 
Dann würde ich auf StKl 1 wechseln, was meiner Meinung nach, derzeit die 3 habend, eine massive Verschlechterung darstelle.
Na wir würden dann in einigen Monaten weitersehen.
Wie lief das bei Euch? Kann jemand zu einer solchen Situation etwas bei tragen?

#152

Al Beck

Bonn, Deutschland

Hallo Holger, 

du lebst doch nicht willentlich getrennt, sondern lediglich räumlich. Das bedeutet, dass du weiter Steuerklasse III hast. 

Das mit den Bedarfen habe ich nicht verstanden. Meinst du eine Bedarfsgemeinschaft? Ich habe im Internet beim Pflegeschutzbund e.V. (WWW.biva.de) Gelesen, dass dein Einkommen nur bis zur Höhe des gesetzlichen Trennungsunterhaltes herangezogen werden darf. Das kann natürlich trotzdem noch genug sein, um selbst wenig zu haben. Eigentlich müsstest du dann, wenn du nach der Berechnung selbst wieder zu wenig hast SGB-II-Leistungen beantragen können als Aufstockung. Früher gab es die Regelung, dass bei Trennung 3/7 an den Ehegatten zu zahlen sind und 4/7 der Erwerbstätige behält. 

Das sollte Dir das Sozialamt erklären können. 

LG Al Beck

#153

Amsel

Main-Tauber-Kreis, Deutschland

Al Beck hat völlig Recht. Was für ein Unfug was da dieses Pflegeheim erzählt. Wer zusammen veranlagt werden kann (und das könnt ihr, da 

a) verheiratet

b) unbeschränkt steuerpflichtigund

c) nicht dauernd getrennt lebend. Pflegeheim, Krankenhaus oder beruflich bedingte Trennung zählen nicht dazu, dass ihr den Status "dauerndes Getrenntleben" erhaltet.

Hier noch mal Schwarz auf Weiß:

Ehegattensplitting - Wann lohnt sich die Zusammenveranlagung? (steuererklaerung.de)

Zitat:

Was bedeutet “dauerndes Getrenntleben”?

Müsst Ihr die gleiche Meldeadresse haben, um zusammen veranlagt werden zu können? Nein, entschied das Finanzgericht Münster 2017. Wenn Ihr räumlich getrennt lebt und z.B. aus beruflichen Gründen einen doppelten Haushalt führt oder aus gesundheitlichen Gründen nicht zusammenwohnt, weil ein Ehegatte lange im Krankenhaus ist oder im Pflegeheim lebt, bedeutet das nicht, dass Ihr dauernd getrennt lebt. Dauerndes Getrenntleben meint die dauerhafte Auflösung Eurer ehelichen Lebensgemeinschaft und Wirtschaftsgemeinschaft, also Eure Trennung, die ab dem Folgejahr als dauernd gilt – sofern es keinen Versöhnungsversuch gibt.

#154

Le Chuk

Bln, Deutschland

Danke Amsel, Danke Al Beck

Mir kam da heute früh so ein Gedanke, ich denke diese Frage nach, ach, sie haben StKl III? Sie wird gedacht haben das ich nicht arbeiten gehe, denn dann würde ich finanziell tatsächlich besser gestellt werden, so Bärbel umgemeldet würde. Denn dann würde ich in den Genuß des "normalen" Satzes Bürgergeld kommen.
Wir hatten das Thema bei der Erstbesprechung vor mehreren Wochen, ich denke das ist unter gegangen, war ich erst einmal dort und sie führt diverse Gespräche täglich. So könnte das passen, das bekomme ich aber im laufe der Zeit auch noch raus.
Mein Gehalt ist ausreichend um unsere laufenden Ausgaben zu bestreiten. Auf dem Konto ist eine kleine Summe, die aber nicht ausreicht um heran gezogen zu werden.

Was mich aber wirklich umtreibt ist, das die Bewilligung nur 6 Monate laufen soll, eine eventuelle Weiterbewilligung wäre eine Einzelfallentscheidung. Was ist wenn die "nee" sagen? Schon wieder googeln, telefonieren, ich dachte wenn sie im ZBi ist wird das Ämtergewusel endlich ein Ende gefunden haben. Nein, man soll ja in Bewegung bleiben.
Wenn die im Amt wirklich zicken sollten werde ich ihnen das Angebot machen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr berufstätig sein zu können, mal sehen was die dann machen.

#155

Al Beck

Bonn, Deutschland

Hallo Holger, 

du denkst wieder verwirrend. Klär uns mal auf! 

Wer bewilligt was erstmal für 6 Monate? Solltest du eine Bezuschussung beim Pflegeheim meinen, dann könnte es daran liegen, dass das Sozialamt bei „unsicheren“ Gesundheitszuständen generell erstmal nur 6 Monate bewilligt, da sich der Zustand wieder verbessern könnte und der Aufenthalt u.U. dann nicht mehr notwendig wäre,

ich kenne das mit den „6-Monate-Bewilligungen“ nur in dem Zusammenhang, dass der Gesundheitszustand sich theoretisch ändern kann, sprich verbessern kann. Bei Erkrankungen, wo klar ist, dass sie sich nicht verbessern, ist etwas anderes. 

LG Al Beck 

 

#156

Le Chuk

Bln, Deutschland

Ich weiß bei dem Thema Bezuschussung garnicht in welche Richtung ich denken soll. Mir wurde das so gesagt wie ich es oben schrieb.

Hilfe zur Pflege 12xx €
Bürgergeld Miete 5xx €

Das würde nur für 6 Monate bewilligt. Klar ist auch, wenn sie die Trachiale nicht mehr braucht, muß sie das Haus verlassen.
Langfristiges Ziel sei auch eine Reha C. 
Ich dachte das würde bewilligt und wenn sie das Haus wechselt würde das wieder beantragt. Jetzt wurde mir gesagt, sie würde das für ein halbes Jahr bekommen und danach müsse man sehen, da das Amt nur für 6 Monate bewilligt.
Einzelfallentscheidung fiel als Aussage noch hin und wieder. Von mir gibt es nix. Von ihr auch nicht, wir sind eine Gemeinschaft mit gemeinsamen Konto, welches auch seine Steuern gemeinsam veranlagt.
Mich verwirrt das mindestens ebenso wie Euch. Weiß ich doch keinen den ich da mal kurzfristig fragen könnte.
Mittwoch war ich in der Selbsthilfegruppe für pflegende Angehörige, ich bin ja noch keiner, aber wie auch immer, die dort werden mir auch nicht wirklich helfen können.
Was da an Problemen benannt wurden teilweise wäre für mich ein entspannter Nachmittag geworden. Auch sind die Krankheitsbilder andere, irgendwie bin ich da deplaziert, das nächste Treffen ist im November, also immer fast zeitnah.
Ich werde da noch mal hin gehen aber irgendwie bringt es mir nichts und schon garnicht weiter.

#157

Al Beck

Bonn, Deutschland

Hallo Holger, 

frag noch mal beim Sozialamt nach. Das ist doch die Behörde, die für Hilfe zur Pflege zuständig ist? Wie gesagt: „unsichere Fälle“ werden immer gerne vorab für 6 Monate bewilligt. Der Staat hat Angst, dass er zu viel bezahlt, würden Leistungen länger bewilligt und die Rückforderungen sind halt tierisch aufwendig. Daher immer nur „scheibchenweise“ bewilligen, dann können die Rückforderungen nicht so hoch sein, sollte sich die Situation des Leistungsempfängers in der Zeit verändert haben. 

 

Dass mit mit der Gruppe dachte ich mir schon, ist aber sehr bedauerlich. Ich glaube, ich wäre da auch falsch. Mir bringt der Austausch hier sehr viel. 

Ich habe im März einen Pflegekurs in der Reha gemacht. Da waren noch 4 andere Angehörige, 2 von SA-Patienten und 2 von anderen schwer pflegebedürftigen Personen. Die Leute waren sehr nett, aber uns trennten Welten. Wir haben zwar die Telefonnummern ausgetauscht, aber ich habe bisher keinen angerufen. Inhaltlich war das so ein Kurs: Hauptsache man hat mal drüber geredet.

In der Realität, nach der Entlassung meines Mannes aus der Reha, konnte ich alle Fehler dann doch erstmal selbst machen. Das hat mich zwar viel stärker gemacht, schön wäre aber gewesen, wenn es am Anfang nur stressig gewesen wäre und nicht ultra-stressig. 

 

Aufgabe für dich : Kontakt zu demjenigen, der von dieser Einzelfallentscheidung sprach oder den Ansprechpartnern, die für Hilfe zur Pflege zuständig sind. 

Ich könnte mir wirklich vorstellen, dass diese „Einzelfallentscheidung“ etwas mit dem Krankheitsbild zu tun hat. Also, dass es pflegebedürftige gibt, die bei Krankheitsbild x soundso lange in Einrichtung x verbleiben. Danach entscheidet sich ggfs. je nach Verbesserung oder Verschlechterung der Krankheitsbildes wer dann zuständig ist. 

LG 

Al Beck 

 

#158

Le Chuk

Bln, Deutschland

Liebe Al Beck

Ich denke Du hast das alles sehr gut zusammen gefaßt. Im Moment heißt es eh noch einige Tage Füße still halten, da Bärbel noch nicht da ist.
Ich hab ja eine Telefonnummer vom Sozialamt, welche ich im Bedarfsfall auch nutzen darf. Wir werden uns sicher noch öfter sprechen in der Zukunft, sagte die nette Kollegin vor einigen Wochen.

Ich werde einen Absaugschein machen, dann kann ich mit Bärbel allein unten spazieren gehen, ich finde das toll. Das gibt ihr dann sicher noch einmal einen Schub.
Ziel ist nach Hause, ja, da kann es sein das sie nicht zu viel vorab bewilligen wollen, könnte mir einleuchten. Ich werde auch in die Umsetzung mit der Hebevorrichtung eingewiesen, so das ich sie allein in den Rollie werde setzen können.

Trotz aller Widrigkeiten und der Traurigkeit der Situation, freu ich mich schon darauf, das sie ins ZBi umgesetzt wird. Da können wir dann vieles gemeinsam machen, haben Ruhe, haben einen Snoozel Raum.
Die Casemanagerin aus dem ZBi und auch ich dann endlich, sprachen mit Bärbel über dieses Haus und was dort gemacht wird.
Bei Frau XXXX Schilderungen soll Bärbel gelächelt haben. Bei meinen hat sie sehr aufmerksam zugehört, die Bilder interessiert angesehen und war dann entspannt.
"ich will in mein Bett" kam dann zwar auch, das ist aber so verständlich wie sonst nichts auf der Welt, denke ich
Es ist ein Weg, der Besserung verspricht, also werden wir ihn gemeinsam gehen. Alles was draußen um diesen geschieht ist meine Sache und ich werde eventuelle Widrigkeiten meistern. Um ihret willen. 
Bisher hat alles immer wieder gut geklappt am Ende.

 

Ich bin froh Euch zu haben. Bleibt mir gewogen. 🙂


Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal bearbeitet, zuletzt von »Le Chuk« (24.09.2023, 17:10)
#159

Le Chuk

Bln, Deutschland

Eine Frage habe ich noch, ich soll bitte eine große Wanduhr mitbringen, das sich Bärbel an Zeiten gewöhnen, auf mich an Hand der Uhr warten und ein Zeitgefühl entwickeln kann.
Sollte es eine spartanische sein, nur mit Zahlen und Zeigern oder kann es schon etwas verspielt sein?

#160

Al Beck

Bonn, Deutschland

Hallo Holger, 

nimm eine, auf der man auch aus 3 Meter Entfernung die Uhrzeit ahnen kann. Wenn deine Frau im Bett liegt und keine Brille aufhat, dann sollte sie die Uhrzeit erahnen können. Das geht ja meistens über die Zeiger. Wobei ich größere zahlen zusätzlich auch gut finde. 

Mein Mann hatte in der Reha eine über der Tür hängen ne da waren Zahlen und Zeiger drauf. Die konnte er ganz gut ohne Brille lesen. Je mehr Spielerei umso schwieriger ist vielleicht das schnelle eindeutige ablesen. Ist jetzt auch nur eine Vermutung. Schön sollte sie sein, ist ja auch ein bisschen Einrichtung in ihrem Zimmer. 

 

Du machst einen Absaugkurs? Wo? Damit du deine Frau selbst absaugen kannst? Ich bin sprachlos und gleichzeitig begeistert.

Meinem Mann wurde ein Absauggerät verordnet, wie ich feststellen durfte, als er nach Hause kam. Gottseidank brauchten wir es bisher nicht. Mich hat keiner über die Verordnung informier und dementsprechend habe ich natürlich keine Unterweisung dazu erhalten. Das Gerät steht originalverpackt bei uns herum. 

Begeistert bin ich deshalb, weil es euer Leben einfacher macht, je mehr du mit den „Geräten“ selbst umgehen kannst. 

Ich habe mich jetzt 5 Monate geziert, den Sondenschlauch selbst zu bewegen, weil ich Angst vor dem „Vorgang“ hatte und sorge, dass ich nicht erkenne, wenn die Wunde nicht gut aussieht. Jetzt habe ich mich einfach mal getraut, dank Jutta hier aus dem Forum, und es sieht wirklich so aus, als ob es kein Hexenwerk wäre. 

Aber wie oft wird sie abgesaugt? Gibt es ein mobiles Gerät was du dann dabei haben sollst, wenn ihr mal rausgeht? 

LG 

Al Beck 

87962 Aufrufe | 328 Beiträge