#11
Avatar

Unbekannt

Gelöscht

Ja, die Dame sollte vielleicht mal ein paar Benimmregeln lernen. Bei den Belehrungen, die ich bekommen habe, ging es immer um meinen LEBENDEN Vater, alles andere hätte ich schwer übel genommen...
 
Ist schon eine Sache mit der Bürokratie hier bei uns, aber im Endeffekt dient es ja dem Schutz der Patienten.
 
LG
 
Babsie
#12
Avatar

Unbekannt

Gelöscht

Hallo Babsie,

ja so eine Vorsorgevollmacht ist wichtig. Allerdings muss ich mich hier Margys Worten ein wenig anschließen. Kurz vor Weihnachten ist ein Arbeitskollege meines Mannes an einem Herzinfarkt gestorben, und wir beide unterhielten uns noch über solch eine Vorsorgevollmacht. Es war auf der Liste der Dinge, die wir im neuen Jahr angehen wollten. Gott sei Dank haben wir das nicht getan - so blöd sich das jetzt anhört.

Denn - mein Mann - wollte zu dem Zeitpunkt keine lebensverlängerten Maßnahmen - heute ist er froh das er noch lebt und er war schockiert als ich ihm gesagt habe, was passiert wäre, hätten wir dieses Ding schon gehabt. Dann wäre er jetzt nämlich tot. Es ist vielleicht ein Zeichen gewesen das wir noch gewartet haben und letztendlich ich - nach Beantragung der Betreuung entscheiden konnte. Inzwischen sind wir dabei  dieses Ding zu formulieren, werden aber bei der medizinischen Versorgung es so halten, das wenn es ums Sterben geht, dann der Partner noch mitentscheiden soll!!! Mein Mann weiss - und das steht da auch drin, dass ich verlängernde Maßnahmen in einem gewissen Umfang haben möchte. Er wollte bis jetzt ja keine, hat es sich aber Gott sei Dank nach der Blutung jetzt anders überlegt. Er weiss ich überlege besonnen und forsche nach - das hat er ja in den vergangen Wochen gesehen. Ich weiss aber auch, dass er bei einer großen Schädigung des Gehirns - auf jeden Fall keine Maßnahmen möchte. Passt also alle auf wie ihr diese Vorsorgevollmacht formuliert und nehmt nicht nur den Vordruck, sondern formuliert gewisse Dinge selbst - vielleicht sogar noch durch Zeugen oder einen Notar unterschreiben lassen.

LG
Denise
#13
Avatar

Unbekannt

Gelöscht

Hallo ihr,
ich lese hier schon länger mit, aber dieser Beitrag hat mich dazu gebracht, mich anzumelden (Vorstellung folgt in einem Extra-Beitrag...)
 
Ich habe für mich eine Patientenverfügung aufgesetzt, in der ich lebensverlängernde Maßnahmen ablehne, aber nur dann, wenn keine Besserung zu erwarten ist. D.h. ich muß mich darauf verlassen, daß die Ärzte erkennen, ob dies der Fall ist, oder nicht. Im Akutfall würde mir dann geholfen, im Fall z.B. eines Krebsleidens im Endstadium oder im Fall von Demenz im Endstadium eben nicht. Gute Hilfe gibts übrigens hier:
 
Liebe Grüße
Ann
#14
Avatar

Unbekannt

Gelöscht

hallo ich noch mal,

da ist die sache ja durch meine dussliche fragerei ja doch noch ins rollen gekommen.
ich find die sache nähmlich auch sehr wichtig.
damit sowas wie der alten frau, die babsie erwähntb hat nicht passiert.
ich hab einen leitfaden für die patientenverügungunter linkmix 3 in meiner linksammlung www.margy-2.de
im netz veröffentlicht.
nicht böse sein.
hallo ann willkommen im forum.
@denise - für die fälle die deinen mann oder mich betreffen wäre bei einer patientenverfügung vorgesorgt. di würde erst in kraft treten wenn es keine hoffnung mehr gibt.

margy

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »margy« (27.06.2008, 13:27)
#15
Avatar

Unbekannt

Gelöscht

Hallo Alle,
 
nun ja, mir gab kein Arzt mehr eine Chance zum Leben und meiner Frau wurde der Vorschlag gemacht, die Beatmung abzustellen.
 
Meine Frau kannte auch die Einstellung von mir,- ich wollte nie ein Pflegefall werden!!!
 
Heute führe ich ein halbwegs selbstständiges Leben und bin glücklich, dass ich meine Enkelin noch aufwachsen sehe.
Klar, ich war noch relativ jung, mit 80 denkt man vielleicht anders.
 
Ich würde eine Patientenverfügung, so wie Denise schreibt, selber aufsetzen weil ich weiß, dass Ärzte nicht immer Recht haben.
 
Liebe Grüße Manfred
#16
Avatar

Unbekannt

Gelöscht

Hallo an Alle,

ich finde Eure Diskussion hier wirklich sehr gut & wichtig!!!
Natürlich kann man nicht selbst alle Gegebenheiten vorhersehen und man weiß nie, wie einem so eine Patientenverfügung vielleicht irgendwann wirklich weiter helfen kann.

Ich halte es aber schon für sehr wichtig, mit seinen nächsten Angehörigen ausgiebig über dieses Thema zu reden  und ihnen seine Wünsche in den unterschiedlichsten Situationen mitzuteilen, damit sie eventuell auch irgendwann die Entscheidung für einen selbst treffen können bzw. müssen.

Im Falle meines Papa´s war es so, daß er vor seinen ersten Schlaganfällen (mit 55 Jahren) noch keine Patientenverfügung hatte. Wir haben aber oft miteinander darüber gesprochen, was man sich in seinem Leben zumuten lassen möchte und was nicht und kannten daher sehr gut seine Einstellung.
Vor 2 Jahren bekam meine Mutter dann von meinem Vater die Unterschriftsvollmacht für sämtliche Belange. So war es auch möglich, daß wir meinem Papa vor ca. 2 Wochen das lange Leiden ersparen konnten und uns GEMEINSAM FÜR IHN gegen lebensverlängernde Maßnahmen entschieden haben.
Die Ärztin hat uns ganz klar gemacht, daß das komplette Kleinhirn sowie Teile des Hirnstammes durch den 17. Schlaganfall zerstört wurden und mein Papa nichts mehr selbstständig können würde, außer zu atmen --- wenn er denn überhaupt noch einmal aus dem Koma erwacht wäre. Sie sagte auch, daß ihr unsere gemeinsame Entscheidung imponieren würde, weil sie das nur selten erlebt, allerdings würde sie für ihre engsten Angehörigen ebenso entscheiden, wenn sie in einer solchen Situation wären.

Natürlich kann es bei sehr jungen Menschen, die noch nicht vorbelastet sind und trotzdem eine solche Patientenverfügung bei sich tragen, auch anders sein und eventuell helfende Maßnahmen werden dann vielleicht nicht getroffen. Man muß aber wirklich immer das Alter und die Vorbelastung eines Menschen betrachten!
Es ist schon etwas Anderes, ob ein Mensch mit 60 Jahren oder älter einen SA erleidet, oder ob der Patient vielleicht so um die 30 Jahre jung und gesund ist. Man darf Schlaganfälle nicht über einen Kamm scheren und seine Hoffnung in bestimmten Fällen nicht überbewerten.
Man sollte wirklich IMMER zuerst an das Wohl des geliebten Menschen denken, für den man entscheiden muß ---  dabei mag es sein, daß das Wohl desjenigen darin liegt zu leben, aber es kann auch genauso gut sein, daß dieses Wohl eher darin liegt, erlöst zu werden! Das sollte jede Familie für sich dabei bedenken und dann wird auch die Entscheidung im Notfall nicht ganz so schwer fallen --- das kann ich nur Jedem wünschen, der/die in eine solche Situation gerät!

Liebe Grüße,
genesisangel

#17
Avatar

Unbekannt

Gelöscht

hallo genesesangel,

gut das du noch da bist.
in dem fall hat es ja richtig gegriffen aber in einem äjhnlichen fall vom manfred möchte ich nicht wissen wieviele man schon ins nirvana geschickt hat, die unter umständen wieder halbwegs geworden wären.
aber ihr habt zweifellos richtig gehandelt. wenn soviel kaputt ist...

margy
#18
Avatar

Unbekannt

Gelöscht

meine Eltern sind, Vater 74 und Mutter 79. Beide stehen noch richtig gut im Leben. Vater schneidet noch Bäume und macht den ganzen Garten,-1800 qm.
 
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie einmal nicht mehr sind.
 
Jedoch Mutter hat verfügt, keine lebensverlängernden Maßnahmen zu machen.
Vater ist es egal.
Ich verfüge nicht, denn jeder Mensch kann selber entscheiden, ob er die Kraft noch aufbringt, von neuem zu beginnen.
 
Sicher, wenn ich mit 80 ins Wachkoma falle, dann weiß meine Tochter, was mein Wille ist.
 
ich glaube daran, dass jeder diese Entscheidung für sich, auch im Koma treffen kann. Jene, die nicht sterben können, wollen auch nicht!!!
 
Ich hätte mich fast zum schöneren Sterben entschlossen und ich habe heute keine Angst mehr vor dem Tod, weil der Körper einfach gut reagiert.
Das ist das Wunderbare an unserem Hirn.
 
Ich erinnere mich gut, wie ich Angst hatte, dass die Beatmung eingestellt wird, weil da noch Organe zu brauchen gewesen wären.
 
Deshalb habe ich auch keinen Organspender Ausweis.
 
Jetzt möchte ich leben und meine Pension genießen und noch die Welt besegeln!!!
 
Liebe Grüße Manfred
#19
Avatar

Unbekannt

Gelöscht

Hallo alle Zusammen,
Aus eigenen Erfahrungen empfehle ich unbedingt Vorsorge zu treffen, in Form einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.Ich finde es persönlich sehr wichtig, das die Belange und Wünsche eines jeden einzelnen respektiert werden müssen, besonders dann, wenn man nicht selber mehr dazu in der Lage ist.
Und meistens ist doch jemand in der Familie da, der im Krankheitsfall für einen da ist . Vielleicht nicht immer aber öfters. Und die eigenen Angehörigen und deren Wünsche kennt man auch am besten.
 
Die Patientenverfügung , auch Patiententestament, ist eine vorsorgliche Erklärung für schwerste, lebensbedrohliche Krankheitssituationen .
Sie beeinhaltet, die vom Verfasser gewünschte Pflege und ärztl. Behandlung,-oder Nichtbehandlung,
die möglichst genau benannt werden sollten, sollte man sich selbst nicht mehr äußern können.
Man kann beispielsweise Regelungen für den Fall der Pflegebedürftigkeit, Wünsche für die Sterbephase oder Schmerztherapie festlegen. ( Jedoch genau und ganz detailiert )- keine Pauschalformulierungen.
Die Bindungspflicht einer Patientenverfügung ist für den Arzt dann am höchsten, wenn:
der Wille des Verfassers bzgl. ärztlicher Maßnahmen eindeutig und sicher nachvollzogen werden kann
- eindeutig daraus hervorgeht, das der Verfasser bei der Niederschrift im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und damit geschäftsfähig war
- die Aktualität durch Unterschriften von Verfasser und dem die Geschäftsfähigkeit bezeugenden Arzt nicht länger als 2 Jahre ( besser 1 Jahr ) gesichert ist.
Vordrucke sollten genau überprüft und auf die eigene individuelle Situation abgewandelt werden.
Bzgl. der Vorsorgevollmacht kann man für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist , eine oder mehrere Personen bevollmächtigen.( Aufgabenbereiche - Gesundheitheit, Pflege, Vermögen, Aufenthalt usw.)
Der Bevollmächtigte untersteht- im Gegensatz zum Betreuer keiner staatlichen Kontrolle durch das Vormundschaftsgericht. Desweiteren ist der Betreuer dann auch verpflichtet genaue Angaben, Vermögensaufstellung ( Berichtspflicht !! ) zu erstellen, das wird jährlich vom Amtsgericht verlangt und je nach Vermögen wird eine Betreuungspauschale fällig.
Ok , das war viel Text, ( fast Romanverdächtig) für euch, mir war es sehr jedoch sehr wichtig. Noch zum Schluß- Wäre es möglich, würde mein Vater dem Amts-Schimmel in den Hintern beissen.
LG und ich hoffe ich habe auch etwas geholfen
Frodo :-) 
 
#20
Avatar

Unbekannt

Gelöscht




hallo alle,

oh, patientenverfügung.

dieses wort macht mich ganz raschelig,
und dann wird es auch noch falsch ausgelegt.

koma ist für mich eine höchst sensible phase, und eine, in die nur die gelangen, die eine letzte chance bekommen (denen zugetraut wird, sie zu nutzen, die, die die kraft aufbringen könnten, die komazeit zu bewältigen).

sie werden zur entscheidung gebracht, zwischen leben und tod (entwerder oder) zu wählen.

die entscheidung tendiert immer leicht zum sterben, manchmal auch lange im koma zu verweilen, weil es dort angenehm sein kann (zum beispiel braucht man ja nichts mehr tun, ironisch gesagt, die vögel fliegen gebraten in den mund.
wachkoma kann aber auch eine erholungsphase bedeuten oder verleitet sogar so lange im koma zu bleiben, bis angehörige gemerkt haben, dass komatöse für sie im koma sind, um die angehörigen zu einer änderung mit sich zu bewegen, quasi unheil abwenden oder davor schützen wollen, was tut z.b. eine mutter nicht alles für ihr kind.
wenns nicht anders geht, dann nur so.

das kind lernt auf diese weise seine augen zu öffnen, denn es wird gezwungen den grund fürs koma zu suchen, erst dann passieren veränderungen, die dann erst wahrgenommen werden.
zb, ein ehemann einer tochter zeigt sein wahres gesicht über die wertschätzung der schwiegermutter, die das kind sonst nicht vermutet hätte).

WARUM SOLLTE MAN SICH FÜRS LEBEN ENTSCHEIDEN?

die umwelt will den komatösen doch sterben lassen, weil ihm die mitverantwortung zum bilden der lebensbejahung abgenommen wird und nun eindeutig vorliegt, und vielleicht sogar bald gesetzlich abgesichert ist.
(er darf dann ungestraft killen; wie im krieg)

der patient hat eigendlich nicht für sich entschieden bei der verfügung, sondern dafür, dass es den verantwortlichen, pflegenden gut geht, weil er dann nicht mehr zu versorgen ist.

eben für die, die keine verantwortung tragen wollen.(dazu gehört die ganze gesellschaft)


diese letzte lebenschance bekommen nicht alle, die sie benötigen.

und die, die sie bekommen, sollten sie nicht wegwerfen.

ich bin gegen die verfügung, denn wir wissen ja gar nicht, dass wir eine chance bekommen, und wenn, dann killen einige grundlos.

diese komaphase ist sensibel und sollte auch sehr sensibel behandelt werden.

dem komatösen soll alles erleichtert werden (von der ganzen gesellschaft), um in eine zum-leben-entscheidung zu gelangen.

also negativ und diskriminierend betrachtend und handelnd ist genau verkehrt herum.

es ist eine chance zum glück, und die sollte nicht vertan werden.

WER HAT NICHT GERN GLÜCKLICHE MENSCHEN UM SICH?

diese chance erhält man nur im koma, denn nur da gelangt man bis an den grund des ozeans,
weil man ja nicht fliehen kann und sich entscheiden muß...

... an die oberfläche zu gleiten, um wieder atmen zu können.


zebin (stimme des komas)

mehr dazu in meinem GB     http://www.zebingernlach.de/fbuch.php

Dieser Beitrag wurde bereits 8 mal bearbeitet, zuletzt von »Zebin« (29.06.2008, 14:07)
4709 Aufrufe | 33 Beiträge