Hallo alle Zusammen,
Aus eigenen Erfahrungen empfehle ich unbedingt Vorsorge zu treffen, in Form einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.Ich finde es persönlich sehr wichtig, das die Belange und Wünsche eines jeden einzelnen respektiert werden müssen, besonders dann, wenn man nicht selber mehr dazu in der Lage ist.
Und meistens ist doch jemand in der Familie da, der im Krankheitsfall für einen da ist . Vielleicht nicht immer aber öfters. Und die eigenen Angehörigen und deren Wünsche kennt man auch am besten.
Die Patientenverfügung , auch Patiententestament, ist eine vorsorgliche Erklärung für schwerste, lebensbedrohliche Krankheitssituationen .
Sie beeinhaltet, die vom Verfasser gewünschte Pflege und ärztl. Behandlung,-oder Nichtbehandlung,
die möglichst genau benannt werden sollten, sollte man sich selbst nicht mehr äußern können.
Man kann beispielsweise Regelungen für den Fall der Pflegebedürftigkeit, Wünsche für die Sterbephase oder Schmerztherapie festlegen. ( Jedoch genau und ganz detailiert )- keine Pauschalformulierungen.
Die Bindungspflicht einer Patientenverfügung ist für den Arzt dann am höchsten, wenn:
der Wille des Verfassers bzgl. ärztlicher Maßnahmen eindeutig und sicher nachvollzogen werden kann
- eindeutig daraus hervorgeht, das der Verfasser bei der Niederschrift im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und damit geschäftsfähig war
- die Aktualität durch Unterschriften von Verfasser und dem die Geschäftsfähigkeit bezeugenden Arzt nicht länger als 2 Jahre ( besser 1 Jahr ) gesichert ist.
Vordrucke sollten genau überprüft und auf die eigene individuelle Situation abgewandelt werden.
Bzgl. der Vorsorgevollmacht kann man für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist , eine oder mehrere Personen bevollmächtigen.( Aufgabenbereiche - Gesundheitheit, Pflege, Vermögen, Aufenthalt usw.)
Der Bevollmächtigte untersteht- im Gegensatz zum Betreuer keiner staatlichen Kontrolle durch das Vormundschaftsgericht. Desweiteren ist der Betreuer dann auch verpflichtet genaue Angaben, Vermögensaufstellung ( Berichtspflicht !! ) zu erstellen, das wird jährlich vom Amtsgericht verlangt und je nach Vermögen wird eine Betreuungspauschale fällig.
Ok , das war viel Text, ( fast Romanverdächtig) für euch, mir war es sehr jedoch sehr wichtig. Noch zum Schluß- Wäre es möglich, würde mein Vater dem Amts-Schimmel in den Hintern beissen.
LG und ich hoffe ich habe auch etwas geholfen
Frodo :-)