#1
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Hallo!
 
Gerade habe ich weiter unten den Thread von Arp gelesen, in dem er ganz am Ende auch die Patientenverfügung erwähnt. Ich denke daher, dass es ganz wichtig ist, mal auf diese Thematik hinzuweisen.
 
Mein Vater hatte leider keinerlei Verfügungen unterschrieben, und das hat die Sache im Rahmen seiner Erkrankung und deren Folgen sehr verkompliziert. Ich halte es für sehr wichtig, dass sich JEDER damit auseinandersetzt (auch junge Menschen, die vielleicht meinen, dass sie doch noch lange nicht zu dem evtl. betroffenen Personenkreis zählen), damit im Falle eines Falles die Angehörigen entlastet werden und sich nicht noch mit leidigen Behördengängen herumkriegen müssen.
 
Also, ich empfehle jedem von Euch (und habe selbst inzwischen beides):
 
1. Eine Patientenverfügung, in der Ihr ganz klar Euren Willen zu lebensverlängernden Maßnahmen etc. äußert (Vordrucke gibt es im Internet oder bei den Gesundheitsdiensten der Kreise)
 
2. Eine Vorsorgevollmacht. Diese finde ich fast noch wichtiger als die Patientenverfügung, da in ihr festgelegt wird, wer den Kranken, wenn er selbst nicht mehr in der Lage ist, sich zu äußern bzw. Entscheidungen zu treffen, vertreten soll. Mit dieser Vorsorgevollmacht kann man das gesamte Betreuungsverfahren durch das Amtsgericht vermeiden, sich viel Streß ersparen, im konkreten Fall SOFORT entscheiden und je nach Vermögensverhältnissen auch Geld sparen, da das AG Verfahrenskosten etc. in Rechnung stellen kann.
 
Wir hatten leider keines von Beiden, hätten daher nicht entscheiden können, dass mein Pa evtl. nicht wiederbelebt werden sollte und ich war inzwischen mehrmals bei Gericht, um dann letzendlich sein Betreuer zu werden - das hätten wir mit etwas mehr Umsicht einfacher haben können.
 
LG
 
Babsie
#2
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hallo babsie,

als ich vor vier jahren umgefallen bin wurde ich beatmet, weil ich von allein nicht mehr lebensfähig war.
das war doch auch eine lebensverlängernde massnahme.
und ich lebe gern.
jeder tag ist ein tag zugabe.
ich bin den ärzten dankbar, dass sie mich am leben gehalten haben, so schmerzvoll dieses leben ist.

marg

margy hat seine geschichte aufgeschrieben unter www.margy-plauen.de
#3
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Hallo Margy!
 
Das glaube ich Dir gerne. Aber die Patientenverfügung ist ja auch nicht nur dazu da, lebensverlängernde Maßnahmen abzulehnen, sondern man kann darin auch ausdrücklich festlegen, dass die Ärzte ALLES versuchen sollen, damit man weiterlebt - jeder so, wie er es für sich persönlich möchte.
 
In der Klinik haben sie uns gesagt, dass in Notfällen (Unfällen etc.) gar nicht erst nach einer Verfügung geschaut wird (ist ja keine Zeit für da), aber bei manchen anderen Krankheiten stehen die Ärzte eben oft vor der Alternative, sie können den Patienten wiederbeleben, künstlich beatmen und ernähren, oder ihn gehen lassen. Und daher finde ich die Patientenverfügung sehr sinnvoll.
 
LG und Dir weiterhin alles Gute!
 
Babsie 
#4
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hallo babsie,

ich will nicht herumstreiten ich diskutiere nur der sache wegen.
weil ich schon mal in der situation war, dass ich von allein nicht lebensfähig war.
aaaber, dass würde ja bedeuten mann müsste sämtliche eventualitäten schon vorher kennen.
man müsste dann schreiben, beatmen-ja, wenn die chance besteht, mich inigermassen wieder herzustellen.

margy
#5
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Hallo Margy!
 
Ich weiß schon, wie Du das meinst - muß ja auch jeder selbst wissen und wenn man persönlich schonmal in so einer Lage war, denkt man vielleicht anders darüber.
 
Ich habe immer das Bild einer Frau vor Augen, die vor ein paar Jahren mit meiner Schwiegermutter im Pflegeheim in einem Zimmer lag. Die Frau war um die 80, lag seit 18 Jahren im Koma, wurde künstlich ernährt, hatte schwere Spastiken und bekam überhaupt nichts von der Welt mit. Besucher kamen schon lange nicht mehr, auch niemand aus der Familie. Das fand ich so schrecklich, und damals habe ich mir geschworen, dass ich so nicht enden möchte...
 
Weißt Du, warum ich die Patientenverfügung (egal, was darin steht) so wichtig finde? Wir hatten einmal die Situation, dass die Ärzte uns vorsichtig darauf vorbereitet haben, dass Papa sterben könnte, und wir als Angehörige sollten entscheiden, was sie dann, also wenn das Herz stehen bleibt, machen sollen. Das war furchtbar, wir waren nicht in der Lage, eine gemeinsame Entscheidung zu treffen. Ich möchte einfach nicht, dass mein Mann irgendwann mal vor einer ähnlichen Situation steht, und deshalb habe ich ihm die Entscheidung abgenommen und verfügt, was ich möchte.
 
LG
 
Babsie
#6
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Also ich schließ mich Babsie voll an !
Auch mein Vater hat für den Notfall keine Vorkehrung getroffen. Er liegt jetzt seit fast 4 Wochen auf der Intensiv und liegt im Koma, nach Schlaganfall; Lungenentzündung; Nierenversagen usw. Da KH hat das in die Wege geleitet, das ein Betreuer ernannt wird, in dem Falle ich. Man muß aufs Amtsgericht und sich dort belehren lassen über das Leben eines Angehörigen. Ich weiß nicht, wie oft ich von der sehr untaktvollen Mitarbeiterin den Satz " Mit dem Totenschein Ihres Vaters...  "  gehört habe !!! Ich habe nichts mehr verstanden. Man bangt um die Gesundheit des Vaters und muß sich trotzallem mit sowas befassen ???  Wirklich besser, wenn man sich egal in welchem Alter vorher damit beschäftigt. Auch wir haben natürlich die Frage gestellt gekommen, was sollen die Ärzte machen, wenn wieder ein Herzstillstand passiert und damit wieder das Gehirn keinen Sauerstoff bekommt. Ich will ehrlich sein, diese Entscheidung schieben wir wohl noch von uns weg. Aber im Grunde wissen wir die Antwort. Man muß niemand leiden lassen...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »pitchfork« (26.06.2008, 19:16)
#7
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Unbekannt

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Hallo pitchfork!
 
Ähnlich ging es uns ja auch - wir wollten uns nicht mit der Frage befassen, hätten uns innerhalb der Familie auch nicht wirklich einig werden können und auf die Frage der Ärzte, was mein Vater denn wohl wollen würde, konnten wir auch keine Antwort geben.
 
Es tut mir leid, dass es Deinem Vater immer noch so schlecht geht. Meiner lag ja auch 4 Wochen im künstlichen Koma mit multiplem Organversagen, Dialyse, Lungenentzündung usw.. Er hat es aber geschafft und ist jetzt nach 2 Monaten Reha wieder zu Hause. Ich halte die Daumen, dass Ihr ähnliches Glück habt!
 
Die Sache mit dem Gericht habe ich (bin auch die Betreuerin meines Vaters) auch als extrem belastend empfunden. Das ganze Verfahren hat 3 Monate gedauert, mit immer neuen Terminen bei Gericht, ein Richter ist in die Reha-Klinik gefahren und hat sich meinen Pa angesehen, dann kam erst die vorläufige Bestellung, vor 2 Wochen endlich die endgültige. Ist nervig, kostet Geld und Nerven und belastet auch die Psyche, weil man ja eigentlich nicht der "Vormund" seiner Eltern sein will. Dafür ist die Vorsorgevollmacht da, in der ich meinen Mann eingesetzt habe, der in meinem Sinne entscheiden, mich bei Behörden und Ärzten vertreten und mein Bankkonto verwalten könnte - und das alles ohne behördliche Erlaubnis.
 
LG
 
Babsie
#8
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Hallo Babsie,
warum hat der Richter sich deinen Vater in der Reha angeschaut ? Was bedeutet das mit der " Bestellung"  ??
#9
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Hi pitchfork!
 
Die wollten seitens des Amtsgerichtes ganz sicher sein, dass mein Vater wirklich einen Betreuer benötigt, also selbst nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Zu dem Zweck mußte ein ärztliches Gutachten erstellt werden und der besagte Richter ist bei ihm gewesen.
 
Bei Deinem Pa ist das vielleicht anders, weil er ja noch im Koma liegt - meiner war zu dem Zeitpunkt schon in der Reha und natürlich bei Bewußtsein.
 
Die Bestellung ist einfach die Ernennung zum Betreuer. Ich mußte zunächst zu einem Rechtspfleger, der mir die ganze Sache, meine Rechte und Pflichten usw. erklärt hat, und einige Wochen später zu einem Richter, der mir dann die sogenannte Bestellungsurkunde überreicht hat. Die kann ich nun überall dort, wo ich im Sinne meines Vaters entscheiden muß, vorzeigen (also im Krankenhaus, bei Behörden usw.).
 
LG
 
Babsie
#10
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Das lief bei mir alles anders. Aufgrund der Krankenhaus-Aussage hat mich 2 Tage später ein Richter angerufen und hat das mit mir telefonisch gemacht. Dann mußte ich erst zu der "Tante" die mir alles so untaktvoll erklärt hat.
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