Hallo!
Gerade habe ich weiter unten den Thread von Arp gelesen, in dem er ganz am Ende auch die Patientenverfügung erwähnt. Ich denke daher, dass es ganz wichtig ist, mal auf diese Thematik hinzuweisen.
Mein Vater hatte leider keinerlei Verfügungen unterschrieben, und das hat die Sache im Rahmen seiner Erkrankung und deren Folgen sehr verkompliziert. Ich halte es für sehr wichtig, dass sich JEDER damit auseinandersetzt (auch junge Menschen, die vielleicht meinen, dass sie doch noch lange nicht zu dem evtl. betroffenen Personenkreis zählen), damit im Falle eines Falles die Angehörigen entlastet werden und sich nicht noch mit leidigen Behördengängen herumkriegen müssen.
Also, ich empfehle jedem von Euch (und habe selbst inzwischen beides):
1. Eine Patientenverfügung, in der Ihr ganz klar Euren Willen zu lebensverlängernden Maßnahmen etc. äußert (Vordrucke gibt es im Internet oder bei den Gesundheitsdiensten der Kreise)
2. Eine Vorsorgevollmacht. Diese finde ich fast noch wichtiger als die Patientenverfügung, da in ihr festgelegt wird, wer den Kranken, wenn er selbst nicht mehr in der Lage ist, sich zu äußern bzw. Entscheidungen zu treffen, vertreten soll. Mit dieser Vorsorgevollmacht kann man das gesamte Betreuungsverfahren durch das Amtsgericht vermeiden, sich viel Streß ersparen, im konkreten Fall SOFORT entscheiden und je nach Vermögensverhältnissen auch Geld sparen, da das AG Verfahrenskosten etc. in Rechnung stellen kann.
Wir hatten leider keines von Beiden, hätten daher nicht entscheiden können, dass mein Pa evtl. nicht wiederbelebt werden sollte und ich war inzwischen mehrmals bei Gericht, um dann letzendlich sein Betreuer zu werden - das hätten wir mit etwas mehr Umsicht einfacher haben können.
LG
Babsie