Da wäre ja auch immer erst einmal zu klären wer für den Reha-Antrag zuständig ist. Wenn der Mann noch krank geschrieben ist und es um die Aufnahme der Erwerbstätigkeit geht, dann ist es die KK. Andernfalls die DRV!
Hallo Claire.
Da muss ich widersprechen. Ich selbst bin gesetzlich krankenversichert. Nach meinem SA wurde direkt ein Antrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt und nicht bei der KK. Dieser hat die Maßnahme auch sofort bewilligt.
Zu Charlie´s Suche kann ich sagen, daß ich im Reha-Zentrum in Oldenburg war. Dort gibt es eine Abteilung Ortophädie, eine Kardiologie und eine Neurologie. Die Ärzte und auch die Therapeuten sind sehr nett und hilfsbereit, die Patienten sind dort zwischen 30 und 70 Jahre alt. Mir hat diese Maßnahme sehr geholfen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »thomas090360« (19.07.2012, 12:01)