#11
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Hallo,

kann mir jemand sagen, ob man so eine Vollmacht durch einen Notar auch noch nach dem SA machen kann. Mein Mann hatte am 14.05. einen schweren Schlaganfall und ist halbseitig gelähmt. Des weiteren hat er eine globale Aphasie, versteht aber alles. Ich habe aufgrund der dramatischen Umstände damals eine gerichtliche vorläufige Betreuung beantragt. Jetzt wollen sie alles wissen und ich muss unsere finanziellen Verhältnisse offenlegen. Das geht mir zu weit. Ich möchte deshalb die Betreuung auslaufen lassen und das ganze über einen guten Notar regeln lassen. Hat da jemand Erfahrungen?

 

Gruß

Angie

#12
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Hallo Angie,

soweit ich seinerzeit erlebt habe, ist der Wechsel des Betreuers möglich. Allerdings war bei unseren Bekannten nur der Wechsel zu einem vom Gericht bestellten Betreuer möglich. Ob man selbst Vorschläge machen darf, weiß ich nicht.

Wir selbst haben auch im Januar (8 Monate nach dem SA) die Betreuung beenden wollen. Dafür war ein ärztliches Gutachten und meine Stellungnahme erforderlich.

Denke aber dass die anderen Foris dazu noch mehr sagen können;)!

#13
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Meine Mutter war gesetzlich nicht in der Lage eine Vorsorgevollmacht selber zu machen, solange sie unter der Betreuung stand. Erst als sie aus der Frührehaphase B in die C gestuft wurde, hatte sie mit einem ärztlichen Attest die Möglichkeit eine zu erstellen. Denn in der Phase C ist man wieder geschäftsfähig. Aber da die Betreuung noch lief, musste die Ärztin erst wieder ans Betreuungsgericht schreiben, dass meine Mutter wieder in der Lage ist ihre Geschäfte alleine zu bestimmen.

Deshalb befürchte ich, wird das bei euch auch nicht möglich sein. Aber vielleicht redest Du mal mit dem zuständigen Arzt.

LG, Bine

#14
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Für die Erteilung einer Vorsorgevollmacht, bedarf es der vollen Geschäftsfähigkeit dessen, der diese Vollmacht erteilen will. Ich weiß nicht, inwieweit dies bei Deinem Mann jetzt von Gesetzes wegen (gerichtliche Betreuung) gegeben ist. Ich vermute eher nein. Von daher müsste sich erst ein Gericht von der vollen Geschäftsfähigkeit Deines Mannes überzeugen... aber ich bin kein Jurist. Der Notar müsste Dir das aber sagen können.

#15
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Dass Phase C mit der Geschäftsfähigkeit zusammenhängt, das wußte ich gar nicht!

Mein Mann kam im September in Phase C. Über die Aufhebung der Betreuung wurde erst im Januar diskutiert und letztlich entschieden. Was Monika schreibt, denke ich ist wirklich nicht zu vernachlässigen. Zumindest hat bei uns da einiges dran gehangen .... Geschäft abmelden, Mietvertrag usw. ... Das hätte Menne lange gänzlich überfordert ... wichtige Dinge tun das heute noch! Allein die Tatsache dass ich ihn permanent damit hätte belasten müssen, haben mich nicht wirklich darüber nachdenken lassen. Ich wollte immer dass er seine ganze Kraft und Energie in die Therapie und Genesung fließt. Helfen konnte er mir ja eh nicht wirklich!

#16
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Hallo Angie, 

ich musste auch vor 2 Jahren die ganzen Angaben beim Amtsgericht machen. Mein Mann lag im Koma und wir wussten nicht , ob er überhaupt überlebt. Der Rechtspfleger meinte damals zu mir , dass diese Angaben auch ganz nützlich im Fall einer Scheidung wären. Gott sei Dank bliebs bei der einen Begegnung. Mir ist es auch heute noch unangenehm, dass unsere sämtlichen finanziellen Daten in einem Ordner in einem Regal liegen. Falls ich diese Angaben nicht machen wollte, wurde mir angedroht, dass ein Fremdbetreuer vom Amtsgericht benannt wird. 

Die Betreuung wurde auf 6 Monate festgelegt. Ein Notar hat mir damals geraten, diese 6 Monate auslaufen zu lassen und dann direkt eine Vorsorgevollmacht zu unterschreiben. Ich hab mir schon lange vorher einen Notartermin besorgt, der lag auch in Phase C. Der Notar hat meinen Mann im Krankenhaus besucht und festgestellt, dass mein Mann geschäftsfähig war. Ich hab vorher noch mit den Ärzten gesprochen und die haben mir mündlich seine Geschäftsfähigkeit bestätigt. Mein Mann musste die Unterlagen nicht selbst druchlesen sondern bekam sie vom Notar vorgelesen.

LG zaubernuss

#17
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Ich hoffe, bei mir klappt das auch so gut. Ich will die gerichtliche Betreuung auch auslaufen lassen. Schließlich ist mein Mann ja nicht geistig behindert, nur weil er eine Aphasie hat. Drück mal die Daumen, das alles gut geht.

Liebe Grüße

Angie

#18
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Zitat von: Claire

Dass Phase C mit der Geschäftsfähigkeit zusammenhängt, das wußte ich gar nicht!

 

Hallo Claire, das hat mir die Stationsärztin der Tagesreha damals gesagt. Wir hatten ja massive Probleme mit dem Stationsarzt der stationären Reha. Er hat uns ein desaströses Entlassungsgutachten ausgestellt und empfahl sogar eine Betreuung für alle Bereiche. Das war aber absolut an den Haaren herbeigezogen. Die Stationsärztin der Tagesreha (selbe Klinik!) hat auch sofort meine Mutter in Phase C gehoben, was der andere "Arzt" ja nicht machen wollte. Sie sagte uns auch, dass meine Mutter mit der Phase C nun geschäftsfähig wäre. Sie hat uns dann auch sofort empfohlen, eine Vorsorgevollmacht zu machen. Sie konnte halt dem anderen Arzt nicht an den Karren fahren... Und das war für sie die eleganteste Lösung um uns zu helfen. Sie hat dann auch sofort eine Bestätigung ans Betreuungsgericht geschickt, damit die die Betreuung aufheben.

LG, Bine

#19
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Okay! Ich wußte das wirklich nicht! Ich hätte bis heute geschworen dass einige Patienten, die bei Menne auf Station in Phase C waren weit weg von geschäftsfähig waren. Dachte das hat mehr mit Barthel-Index und körperlichen Fähigkeiten zu tun.

Aber unabhängig davon möchte ich wirklich noch einmal betonen, dass man die Belastbarkeit eines SA-Patienten nicht überschätzen sollte.

Mein Mann hatte ja am 31.5.2010 die HB. Er war nach einiger Zeit in der Reha ... (PhaseC) sicher soweit ... ich sag mal klar und beieinander dass er geschäftsfähig gewesen wäre. Aber die Belastbarkeit war bei Weitem noch nicht so dass er sich überhaupt mit wichtigen Entscheidungen hätte auseinandersetzen wollen und können. Die Betreuung haben wir auslaufen lassen im Januar diesen Jahres. Und noch heute hängt eigentlich alles an mir. Er möchte noch heute nicht wirklich etwas mit wichtigen Entscheidungen zu tun haben.

#20
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Mal eine Frage, wir habe damals ein neurologisches Gutachten machen lassen, das wird ans das Vormundschaftsgericht geschickt und dann wird die Betreueung sofort aufgehoben! Nur falles nicht jemand nur auslaufen lassen möchte. Mein Mann war zwar körperlich behindert, aber geistig komplett da. Von daher konnte er Entscheidungen selbst treffen ..

 

LG

Denise


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Mihapix« (10.08.2011, 17:23)
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