Hallo,
kann mir jemand sagen, ob man so eine Vollmacht durch einen Notar auch noch nach dem SA machen kann. Mein Mann hatte am 14.05. einen schweren Schlaganfall und ist halbseitig gelähmt. Des weiteren hat er eine globale Aphasie, versteht aber alles. Ich habe aufgrund der dramatischen Umstände damals eine gerichtliche vorläufige Betreuung beantragt. Jetzt wollen sie alles wissen und ich muss unsere finanziellen Verhältnisse offenlegen. Das geht mir zu weit. Ich möchte deshalb die Betreuung auslaufen lassen und das ganze über einen guten Notar regeln lassen. Hat da jemand Erfahrungen?
Gruß
Angie