#1
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Hallo, meine Mutter ist nach einem Schwestschlaganfall überhaupt nicht mehr fähig etwas zu tun. Nun habe ich lange mit der Krankenkasse gesprochen. Diese akzeptiert jedoch meine Unterschrift bei Anträgen nicht. Ich solle beim Amtsgericht den sog. gesetzl. Vertreter/Betreuer beantragen. Dies habe ich nun alles ausgefüllt. Ich habe jedoch die Angst, dass evtl. ein fremder Betreuer ernannt werden könnte. Ich bin die einzige Angehörige, die meine Mutter überhaupt noch hat. Mir liegt zwar eine Vorsorge-Vollmacht vor, die aber wohl nicht ausreiche. Das Patienten Testament hingegen wurde von den Ärzten akzeptiert. Nun meine Fragen: Habt Ihr Erfahrung mit dem Vorgang gesetzl. Vertreter und warum wird die Vorsorge-Vollmacht nicht akzeptiert? Dort unterschrieb meine Mutter explizit, dass sie alle behördlichen Vorgänge durch mich wünscht. Das Formular ist exakt im gesetzlichen Rahmen gehalten. Vielen Dank für Eure Antwort! LG iris

#2
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Hallo Iris, mich wundert es etwas warum bei Euch von seiten der KK Probleme auftreten. Mir hatte man im KKH gesagt mit einer Vorsorgevollmacht bräuchte man keinen Betreuer. Es sieht unter Umständen etwas anders aus, wenn Deine Mutter ein eigenes Haus hat. Dann bräuchtest Du eine Generalvollmacht. Beim Gericht solltest Du den Antrag lieber im jetzigen Fall wohl schnell stellen. Ruf dann am Besten auch noch dort an und sag das Du die Betreuung ggf. übernehmen möchtest. Man wird Dir das weitere Vorgehen auch bestimmt erklären. Wenn Du noch Hilfe brauchst, schreib mir  sonst auch eine PN.

Alles Gute und LG Ingrid

#3
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Hallo, also meine Mutter hat nach einer Gehirnblutung mit Schlaganfall jetzt eine Vorsorgevollmacht gemacht. Diese haben wir von der Betreuungsstelle des Landratsamtes beglaubigen lassen. Die zuständige Dame sagte uns auch, dass dann eine Betreuung eigentlich nicht mehr notwendig ist. Und wenn man doch eine Betreuung beantragt, dann muss das Gericht die Vorsorgevollmacht anerkennen und die benannte Person aus der Vorsorgevollmacht einsetzen.

Du musst Dich auf jeden Fall gegen die Krankenkasse wehren. Die versuchen nur Dich zu verunsichern! Vielleicht argumentierst Du mit den Rechten? Dann werden sie klein beigeben. Hier mal eine interessante Seite dazu:

http://www.caritas.de/21161.html

http://www.aerztekammer-bw.de/15/patientenverfuegung/

http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de/dokumente/aufgabenbeschreibung/215542380284

LG, Bine

#4
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Hallo Iris,

wie Sabine schreibt, versuchen die dich zu verunsichern. Lege die Vollmacht deiner Mutter bei, die werden dann keinen gerichtlichen Betreuer einsetzen - weil das für das Gericht auch unnötige Kosten sind. Ich war auch die einzige bei meinem Mann - ausser seiner 78-jährigen Mutter die aber in Berlin lebte - somit bekam ich für alles die Betreuung.

Wurde die Vorsorgevollmacht von einem Notar beglaubigt? Denn dann müsstst du auch eine Ausführung vom Notar bekommen haben. Wenn das nicht der Fall ist, machen manche Behörden Theater und die KK vorweg, denn ein gerichtlicher Betereuer setzt sich nie so ein wie ein Familienangehöriger.

Wenn nicht lass den Notar zu deiner Mutter kommen, die aktzeptieren auch drei Kreuze wenn es sein muss. Bei uns kam der Vormundschaftsrichter ans Bett meines Mannes, ohne meine Anwesenheit - und hat an Blutdruckurven und Atmung abgelesen ob es meinem Mann recht wäre, wir hatten nämlich auch noch nichts gemacht - sind ja auch noch jung - daran hatten wir nicht gedacht. Ich habe dann für alles die volle Betreuung bekommen, als mein Mann wieder wach war, kam dann der Notar und wir haben eine Vorsorgevollmacht gemacht, die auch in der Bundesnotarkammer hinterlegt wurden. Kosten ca. 100,-Euro für alles zusammen - Vollmachten mit Eintrag, auf die jede Klinik Zugriff hat. Somit bleibt dir einiges erspart. Aber Vormundschaftsrichter entscheiden in den meisten Fällen für die Familie und wenn du schon eine Vollmacht hast von deiner Mutter, dann wohl erst recht. Also keine Angst -du wirst das bekommen.

LG

Denise

#5
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Hallo, ganz lieben Dank für Eure Antworten und Tipps. Heute früh habe ich die VorsorgeVollmacht der Stationsleitung gezeigt und die meinte, das reiche völlig aus. Da sie hörte, dass ich so ein Theater habe, meinte sie, ich solle mich zusätzlich als gesetzl. Betreuer beim Amtsgericht einbringen, da dann alles zu 100% sicher wäre. Die VorsorgeVollmacht lege ich natürlich bei. Nein, meine Mutter hat leider nichts notarielles festgemacht. Es handelt ich um eine PatientenVerfügung und eine separate VorsorgeVollmacht, die wir damals im Buchhandel als Formularvordruck mit Begleitheft gekauft haben. Das Heft ist leider verschwunden aber beide Vollmachten lagen dann doch in ihren Ordnern. Zur Zeit wusel ich mich durch die Unterlagen meiner Ma, die war da leider nicht so penibel wie ich 😉 Ich habe ja schon viel gehört aber seitdem ich selbst in der Situation bin; und das ja erst seit kurzem; bin ich schon sehr enttäuscht von diesem Staat, dass es einem so schwer gemacht wird. Für alles braucht man Formulare; liegen diese vor, wird anderweitig ein Riegel vorgeschoben. Das ich als Tochter als gar nichts zu gelten scheine, ist echt traurig. Lieben Dank Euch nochmal! Iris


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »ex.tunc« (03.07.2011, 12:45)
#6
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Liebe Iris,

ich dachte damals auch, das ich als Ehefrau zähle, aber tat ich auch nicht. Also musste ich erst einmal die Betreuung beantragen, als mein Mann nach einem neurologischen Gutachten wieder für geschäftsfähig erklärt wurde, haben wir sie dann aufgehoben und uns beim Notar die Vorsorgevollmachten gemacht. Das diese notariell beglaubigt sind, ist eben ganz wichtig, daher nie auf Vordrucke aus dem Netz vertrauen, denn die Unterschriften könnten gefälscht sein usw. Da wird einem alles unterstellt ... ohne Notar werde ich solche Dinge auch nie machen ...

Es kann sogar sein, das Ärzte nicht einmal Angehörige ob Tochter oder Ehefrau fragen, wenn es um Behandlungen geht, wenn solch eine notariell beglaubigte Vollmacht nicht vorliegt. Frage mal den Vormundschaftsrichter - ob er gelten lässt, das deine Mutter diese vor Jahren unterschrieben hat und diese Vollmacht beglaubigt. Bei einer gesetzlichen Betreuung, auch wenn du sie hast, hast du eben Arbeit, weil du jedes halbe Jahr einen Bericht abliefern musst, Belege über Ausgaben usw. - du bekommst aber auch eine Aufwandsentschädigung von der Gerichtskasse - das sind glaube ich ca. 300,- Euro pro Jahr ... also so war das bei mir ....trotz das ich seine Ehefrau war. Allerdings musste ich als Ehefrau keine Belege oder Kontobewegungen nachweisen, als Tochter wirst du das trotzdem müssen.

Daher wäre natürlich eine Vorsorgevollmacht, wenn sie richterlich oder notariell beglaubigt ist besser - und mit weniger Arbeit verbunden.

LG

Densie

#7
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Nur noch ganz kurz: Man kann sich die Vorsorgevollmacht auch von der gesetzlichen Betreuungsstelle beglaubigen lassen. Wenn man auf dem Land wohnt, dann ist die Betreuungsstelle beim Landratsamt. Wenn man in der Stadt wohnt, dann ist sie in der Stadtverwaltung. Findet man aber im Telefonbuch bei den Ämtern oder bei Google.

Das wird mit dem amtlichen Siegel beglaubigt und zählt genauso.

LG, Bine

#8
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Hallo,

ich kann aus Erfahrung auch nur raten, die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht bei jedem Arzt, Krankenhaus oder Amt in Kopie mitzubringen oder hinzuschicken. Das wird dann sofort in der Akte vermerkt und es gibt zukünftig keine Probleme mehr. Auch für einen Ernstfall sehr wichtig. 

LG zaubernuss

#9
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Zitat von: Bine15

Nur noch ganz kurz: Man kann sich die Vorsorgevollmacht auch von der gesetzlichen Betreuungsstelle beglaubigen lassen. Wenn man auf dem Land wohnt, dann ist die Betreuungsstelle beim Landratsamt. Wenn man in der Stadt wohnt, dann ist sie in der Stadtverwaltung. Findet man aber im Telefonbuch bei den Ämtern oder bei Google.

Das wird mit dem amtlichen Siegel beglaubigt und zählt genauso.

LG, Bine

Noch als Anmerkunge zu Bines Beitrag:

auch Krankenhausseelsorger haben das Recht, solch eine Vollmacht zu beglaubigen, wie ich von unserem KH Seelsorger weiss!!!! Der fragte mich nämlich damals, ob ich solch ein Schriftstück hätte - ich hatte aber nichts, noch nicht einmal einen Vordruck!! Wenn man schon einen Vordruck hat, vom Patienten unterschrieben, dann dürfen das auch Krankenhausseelsorger!!!!

 

LG

Denise

#10
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Eine sehr gute Seite für Verfügungen ist auch diese hier. Alle Krankenhäuser in denen ich war oder mein Vater haben sie sofort anerkannt.

http://www.ethik-in-der-praxis.de/

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