Hallo, meine Mutter ist nach einem Schwestschlaganfall überhaupt nicht mehr fähig etwas zu tun. Nun habe ich lange mit der Krankenkasse gesprochen. Diese akzeptiert jedoch meine Unterschrift bei Anträgen nicht. Ich solle beim Amtsgericht den sog. gesetzl. Vertreter/Betreuer beantragen. Dies habe ich nun alles ausgefüllt. Ich habe jedoch die Angst, dass evtl. ein fremder Betreuer ernannt werden könnte. Ich bin die einzige Angehörige, die meine Mutter überhaupt noch hat. Mir liegt zwar eine Vorsorge-Vollmacht vor, die aber wohl nicht ausreiche. Das Patienten Testament hingegen wurde von den Ärzten akzeptiert. Nun meine Fragen: Habt Ihr Erfahrung mit dem Vorgang gesetzl. Vertreter und warum wird die Vorsorge-Vollmacht nicht akzeptiert? Dort unterschrieb meine Mutter explizit, dass sie alle behördlichen Vorgänge durch mich wünscht. Das Formular ist exakt im gesetzlichen Rahmen gehalten. Vielen Dank für Eure Antwort! LG iris