meine Hinweise basieren auf dem selbst erlebten Fall. Dein Ratschlag an Denise ist goldrichtig, sich direkt an die KK zu wenden, denn sie haben uns sehr schnell weitergeholfen. Beim Verbraucherschutz wird in den meisten Fällen jetzt Geld für Antworten gefordert.
Meine Erfahrung zeigt aber, daß die "sozialen Dienste" oder die Ärzte in den Krankenhäusern sehr oft überfordert sind und teilweise wirklich verkehrte Auskünfte geben.
Beim SA mit möglichen bleibenden Folgen ist es außerdem sehr wichtig, auch bei den zuständigen Landesämtern für Soziales einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen. Das ist wichtig für die Steuer, weil auch hier der Tag der Antragstellung entscheidend ist. Die Steuervergünstigungen betragen auch einen nicht unerheblichen Anteil.
Die Anträge bei der Pflegekasse und den Landesämtern können immer hinterher begründet werden. Und wenn, so wollen wir ja immer hoffen, keine vorrübergehenden oder bleibenden Schäden zurückbleiben, kann man die Anträge einfach zurückziehen
Glaubt mir aber, es ist sehr wichtig die Anträge so schnell wie möglich einzureichen.
Hans
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »hoffnung« (09.07.2008, 10:06)