#11
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Hallo Ihr Lieben, hallo mein Schatz,

wie Micha schon schreibt, es war noch kein MDK in der Klinik. Das hätten wir mitbekommen. Das kann nur eine Verwechslung sein.

Aber zur Vorsicht, habe ich den Widerspruch eben in den Briefkasten geworfen. Wie Micha auch schon, habe ich vorhin mit der Stationsleitung gesprochen, die sagte auch, das kann nicht sein, da muss ein Fehler vorliegen, ich soll mich nicht verrückt machen. Micha hatte schon gelesen hier und sie gleich auf die Sache angesetzt 🙂
Schön mein Schatz - siehste, ich muss ja garnicht soviel alleine machen, du kannst mir ja schon helfen 🙂
Lass das aber den MDK nicht wissen 😉

An alle liebe Grüße, auf jeden Fall werde ich auf eure Tips mal achten und jetzt alles genau lesen. Dir mein  Schatz einen dicken Kuss!!!

LG
Denise
#12
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hallo denise zu dem was rüdi geschrieben hat ist eigentlich nichts hinzuzufügen.
nur zwei dinge noch. es kommt immer darauf an welcher sachbearbeiter den vorgang auf den tisch bekommt.
es wird nach aktenlage entschieden, z.b. einem reha-zwischenbericht.
wenn ein patient direkt begutachtet wird dann kommt von dem begutachter ein ich befürwote,oder ich befürworte nicht. entscheiden tut ein anderer.
es besteht noch eine diskrepanz. wenn für einen vorgang wie das waschen eine zeit veranschlagt wird,dannwird dir zeit veranschlagt die dafür vorgesehen ist.
(an diesem beitrag habe ich seit 14 uhr geschrieben jedoch wurde ich bis jetzt gestört. ich schick den beitrag trotzdem los. er gehört da rein nachdem rüdi den link vom mdk geschrieben hat.)

margy

auch unter www.margy-plauen.de
#13
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Hallo Margy,

auch wenn sich das bei uns jetzt höchstwahrscheinlich als falsch herausgestellt hat, weil der MDK noch von niemandem beauftragt wurde - lt. Sozialdienst der Klinik von Ihnen ja auch nicht, ist jede einzelne Antwort trotzdem wertvoll, egal ob das Thema bereits geklärt ist oder nicht Ich persönlich habe mich so schon durch viele Beiträge gelesen und habe meist wieder einen Anhaltspunkt für mich selbst gefunden. Von daher ist das gut wenn du trotzdem schreibst 🙂

Ich grüße dich lieb .....

LG
Denise
#14
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Hi Denise,
 
muss auch was dazu sagen.
Es besteht gegenüber der Pflegekasse ein Rechtsanspruch auf Erteilung eines schrfitlichen Bescheides mit einer Rechtsmittelbelehrung.Wird der Antrag auf Pflegestufe abgelehnt, oder ist man mit der Eingruppierung in eine Pflegestufe nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich bei der Pflegekasse Widerspruch einzulegen.Empfehlenswert ist es auch, mit einer eigenen detaillierten Stellungnahme darzulegen, wo das Gutachten den Pflegebedarf nicht richtig wieder gibt.
Bei einer erneuten Begutachtung ( die erste wohl nur nach Aktenlage? ) ist es ausserdem sinnvoll, sämtliche FA-Berichte und alles was dir aktuell vorliegt dem MDK zu geben.
Drücke dir die Daumen, aber du bist taff genug, du schaffst das.
Ganz liebe Grüße
Frodo
 
:)
#15
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Hallo Frodo,

ja das muss per Aktenlage gemacht worden sein, oder wir wurde schlicht und einfach verwechselt. Ich kann es dir nicht sagen. Es kann uns so auf jeden Fall nicht betreffen. Keiner weiss was davon und die Ärztin des MDK persönlich zu erreichen ist schlicht unmöglich. Die sind ja stärker abgeschottet als der Papst! (naja bei solchen Entscheidungen kann ich mir das schon vorstellen, da wird schon manch ein Angehöriger Amok gelaufen sein)

Der Widerspruch ist auch raus. Noch ohne Begründung - bzw. ich habe dazugeschrieben das die Begründung folgt. Werde morgen mit Arzt und Sozialdienst nochmals besprechen.

Taff - nein das bin ich nicht mehr. Im Moment verliere ich viel an Kraft muss ich ehrlich zugeben. Ich war nichtmal regelmässig in der Klinik, weil ich vieles nicht mehr am Tag geschafft bekomme, immer mehr Zeit brauche für gewisse Dinge, weil ich einfach merke das ich müde werde. Da aber Micha Gott sei Dank sehr gut versorgt ist und er auch selbst sprechen kann wenn was ist, ist das jetzt ein wenig einfacher. Wir telefonieren ständig - heute ging sogar das Telefon kaputt *ggg* - doch ich merke, es ist ruhig und immer wenn es ruhig ist, verlässt mich die Kraft. Naja solange alles gut ist, gut ist übertrieben, aber solange es nicht schlimmer wird bei oder für Micha da kann ich auch mal langsam machen. Er unterstützt mich ja - wie ich heute gesehen habe. Er hat das hier gelesen und hat sofort die Stationschefin ins Zimmer zitiert *ggg*

LG und dir noch einen schönen Abend
Denise 🙂
#16
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Hallo Denise,
noch ein Tipp zur Gültigkeit bzw. Zahlungspflicht der Pflegekasse: es  gilt der Tag der Antragstellung!!! Das ist sehr wichtig, daß ihr den Antrag so früh wie möglich stellt, auch wenn der Betroffene noch im Krankenahus liegen sollte, oder sich in der ReHa befindet.  Wenn er dann zuhause ist, findet die eigentliche Begutachtung  und Einstufung statt. Das eventuelle Pflegegeld muß die Pflegekasse dann vom Tag der Antragstellung zahlen, es gibt dann einige Berechnungskriterien wie z.B. ob und wie lange  er aushäusig ist usw..Das Pflegeld muß jedoch auch für die ersten 4 Wochen im Krankenhaus o.ä. bezahlt werden.
Grüße von Hans 
#17
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Hallo Hans,

das ist jetzt interessant. Den Antrag selbst haben der soziale Dienst und ich schon vor ein paar Wochen besprochen. Der wurde aber bisher noch nicht eingereicht wie ich heute erfahren habe. Hatte ja heute einen Termin bei denen.  Jetzt  meinten sie, dass sie ihn noch nicht stellen wollen, denn das soll auch immer so ein Kriterium sein, ob die Reha verlängert wird oder nicht. (Warum verstehe ich auch nicht so ganz) Beim Pflegegeld zumindest. Oder läuft das dann gleich mit der Arbeitsunfähigkeitsrente? Stehe momentan ein wenig auf dem Schlauch und weiss nicht was ich machen soll.
Natürlich soll Micha noch so lange wie möglich in der Reha bleiben, weil er selbst auch wieder arbeiten will später und auch können wird in seinem Job, auf der anderen Seite habe ich aber Angst, dass wenn ich die Anträge alle zu spät stelle, das wir dann zu lange warten müssen. Shit, wenn man sich nicht auskennt mit dem ganzen Kram und das obwohl ich in einer Krankenversicherung gearbeitet habe - allerdings in einem anderen Bereich da ja nur kurzfristig als Aushilfe da war als ich nach Köln kam.
Naja, ich werde wohl doch mal ehemalige Kollegen dort anrufen. Von meiner Familie hat da auch leider niemand so richtig Ahnung, weil wir das nie richtig gebraucht haben. Ausser meine Mutter, aber die liegt ja auch nach ihrem Verkehrsunfall noch in der Klinik und hat auch andere Sorgen ... grrr. Blöder Behördenkram ....

Lg und schönen Abend
Denise
#18
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Liebe Denise,

als wir letzte Woche den Ärger wegen der Verlängerung hatten, hat meine Schwester auch gleich wegen einer Pflegestufe gefragt. Die hat ihr gesagt, dass erst eine Pflegestufe beantragt wird, wenn die Reha zuende geht. Dass soll heißen, wenn die Pflegestufe beantgragt wird kann der Patient nach Hause und braucht keine Reha mehr.

Ich finde das auch totelen Quatsch aber so ist es wohl.

Hoffentlich konnte ich Dir ein wenig helfen.
Du hast mir schon soooooooo viel gegeben mit Deinen Antworten!

LG astrid
#19
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Hallo Denise,
meine Frau hatte vor 3 Jahren 2 SA, mit Krankernhausaufenthalt(stroke unit), Phase 1 im Krankenhaus und anschließender ReHa (dreiviertel Jahr).
Jetzt zum  Pflegegeld. Den Antrag aus Pflegegeld stellt der Betroffene oder ein Angehöriger. Er sollte sofort nach dem SA gestellt werden, weil davon der Beginn einer möglichen Zahlung abhängt.
Alles, was man euch erzählt hat ist irreführend, wahrscheinlich, um der KK Kosten zu ersparen. Das Pflegegeld ist bundesweit einheitlich geregelt und ist für alle Pflegekassen bindend. Wir haben ihn 1 Woche nach dem SA gestellt. Die 1. Begutachtung durch den MD erfolgte, nachdem meine Frau wieder zuhause war. Es hat also nichts mit ReHa-Maßnahmen usw. zu tun.
Nachdem die Pflegestufe für meine Frau bewilligt wurde, bekamen wir eine Nachzahlung von der Pflegekasse, weil, wie gesagt der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend ist!!
Für nähere Auskünfte stehen wir dir gerne über PN zur Verfügung.
Hans

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »hoffnung« (09.07.2008, 08:33)
#20
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Hallo Denise,
 
wahrscheinlich verwirrend Dich die ganzen Antworten nur noch mehr und am Ende weißt Du gar nicht mehr was Du machen sollst. Vielleicht rufst Du mal beim Verbraucherschutz (musst mal schauen, da gibt es extra so eine Abteilung für Patienten) und fragst unabhängig da mal nach. Oder ruf bei der KK direkt an. Auch wenn die Kassen immer sparen wollen, glaube ich kaum, dass sie Dir eine falsche Antwort geben.
 
Da bist Du zumindest auf der sicheren Seite.... denke ich...
 
Viele Grüße und weiterhin alles Gute.
Bernadette
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