#11
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo Hans,
 
meine Mutter hat eine sehr geringe Rente und nur etwas Erspartes. Ich bin Teilzeit beschäftigt.
 
Wird denn mein Mann da auch mit herangezogen - ich glaube doch eher nicht oder?
 
Aber wie gesagt: Ist im Moment noch in weiter Ferne, da ich für meine Mutter wahrscheinlich nicht mal eine Pflegestufe bekommen werde, da ihr Körper (zwar erst ab dem Hals abwärts) so noch bestens funktioniert. Also so gut wie keine Grundplege braucht.
 
Lieben Gruß und danke!
 
Brummi
#12
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo Brummi,
es werden nur die Angehörigen herangezogen, Ehepartner nicht. Dein Mann könnte nur im Rahmen des Taschengeldes, daß dir laut Gesetz zusteht, berücksichtigt werden.
Da du nur Teilzeit arbeitest, würde höchstwahrscheinlich dein eigener Verdienst dem Sozialmt nicht zur Verfügung stehen, da dein Eigenbehalt höher sein dürfte.
Mit der Pflegestufe würde ich nicht so pessimistisch sein, denn seit Anfang dieses Jahres gelten neue Kriterien, unter anderem auch Hilflosigkeit (Altersdemenz, Alzheimer u.ä.). Ich würde an deiner Stelle ruhig den Antrag stellen, abgelehnt werden kann immer noch und Widerspruch gegen die Entscheidung des Med.Dienstes könnt ihr immer noch stellen.
Hans
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