#1
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Unbekannt

Gelöscht

Meine Mutter hatte am Wochenende ihren 5. Schlaganfall - mit 71. Jahren. Betroffen ist bei ihr immer (nur) der Kopf - Sprechen, Verstehen der Sprache... In letzter Zeit merkte ich bei ihr eine erhebliche charakterliche Veränderungen (Depressionen, Agressivität, völliger Rückzug von anderen Menschen) und dass sie sich zuhause Stück für Stück zugrunde richtet - fast schon Demenzanzeichen. Nun kann sie überhaupt nicht mehr sprechen, versteht meiner Meinung nach auch immer nur einzelne Worte eines Gespräches. Ich möchte sie gerne in einem Pflegeheim unterbringen, erhalte jedoch immer nur die Auskunft, dass sie keine Pflegestufe bekommt und meine Aussichten, sie bald irgendwo unterzubringen sehr gering sind. Kann es denn angehen, dass wenn "nur" der Kopf nicht mehr funktioniert (sie kann nicht mehr alleine zum Arzt, hat größte Probleme beim Herrichten ihrer Tabletten, ernährt sich völlig falsch etc.) man von nirgendwo Hilfe bekommt. Muss sie denn erst die Wohnung anzünden oder total verwahrlosen, bevor mir jemand hilft?  Meine Mutter lebt nicht bei mir, ich bin berufstätig und weiss nicht mehr wie es weitergeben soll. Kann mir jemand Tipps geben?
#2
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo Brummi,
 
nun bei 5 Schlaganfällen, weißt du ja schon bescheid, aber vielleicht hilft dir die Sozialstation im Spital weiter!
 
Liebe Grüße Manfred
#3
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Serafina

Gast

Hallöle Brummi!

Eine Pflegestufe zu erhalten geht nicht von heut auf morgen und schon gar nicht wenn man alleine lebt und

keinerlei Hilfe hat.

Es ist hilfreich wenn man minuziös aufschreibt was für Hilfe der Mensch braucht, am meisten zählen die Punkte "Hilfe

und Ausscheidung in der Nacht" und "Essen eingeben".

Wenn du eine Sozialstation beauftragst, kannst du mit deren Hilfe eine Pflegstufe erreichen; genauso verhält es

sich in einem Alten- und Pflegeheim.

Da wird dann gerechnet was die Person für Einkünfte hat, welche Pflegestufe er ereicht und wenn die Angehörigen
nicht gerade Rockefaller sind wird der Rest vom Sozialamt beantragt

Natürlich muß man sich erkundigen und im Vorfeld infomieren, was in Frage kommt und wo und von allen einen

Kostenvoranschlag einholen.

Oder du setzt dich mit der/ dem Sozialarbeiter/in in KH in Verbindung die können dir dann destalierter Auskünfte

geben, da regional Unterschiede bezüglich der Zustängikeit und Finazierung.


Liebes Grüßle

Serafina
#4
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo Brummi, so einfach ist das nicht wie Serafina schreibt.Es wird nicht nur das Einkommen von der Pflegebedürftigen Person zu Grunde gelegt, sondern auch das Einkommen von den Kindern, Lebensversicherung, Haus usw. Meine Schwiegermutter ist nämlich im Pflegeheim, hat hochgradig Alzheimer. Wenn du zum Sozialamt gehst, musst du deine ineres nach ausen machen. Sie nehmen dir einfach alles. Ich spreche aus Erfahrung. Mein Schwiegervater muss den Rest zur Pflegeversicherung bei Pflegestufe drei selbst drauf bezahlen und lebt wirklich nur vom Existensminimum. Er bekommt eine Unfallrente, selbst die wird mit angerechnet. Die wolen sogar die Sparbücher sehen auch wenn nur ein paar Cent drauf sind und gehen glaube ich 8 Jahre zurück zur Überprüfung. Wenn du also vor ein paar Wochen einen größeren Betrag abgehoben hast, must du belegen wofür.
 
Das nur als kleinen Tip
 
LG Heike
#5
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo,
 
es stimmt, dass Pflegeheime die ersten im Grundbuch sind, deshalb seid da vorsichtig. Sparbücher gebt auf keinen Fall an und Konten löst auf.
 
Es geht auch mit Pension und Pflegegeld, wenn ihr jemand betreuen lassen müsst!!!
 
Liebe Grüße Manfred
#6
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo Brummi, warst du bei der Krankenkasse wegen der Pflegestufe?
LG Heike
#7
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo Brummi,
ich muß den letzten Beitrag von Heike unterschreiben.
Habt ihr denn bei den vorangegangenen SA noch nicht bei eurer KK die Pflegebedürftigkeit feststellen lassen?
Das allerwichtigste ist, daß du so schnell wie möglich die Krankenkasse deiner Mutter benachrichtigst, am besten sofort persönlich, um eine Pflegestufe feststellen zu lassen.
Als zweiten wichtigen Schritt mußt du dein Amt für Soziales kontakten, damit  deine Mutter als schwerbehindert anerkannt wird und einen Grad der Behinderung erhält. Das ist wichtig für später, z.B. für die Steuer, für Freifahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxischeine usw.
Dann eine Bemerkung zu dem Thema Kosten und Offenlegung Eurer finanziellen Lage.
Das ist erst erforderlich, wenn das Einkommen deiner Mutter nicht für das Geld im Pflegeheim ausreicht.
Wenn also das Sozialamt den Restbetrag für die Kosten aufbringen muß, dann werden in der Tat alle Unterhaltspflichtigen herangezogen und müssen ihre finanzielle Lage darlegen. Das bedeutet aber nicht, daß du nun nur das Existenzminimum  von deinen Einkünften behälst. Das ist sehr kompliziert und kann hier nicht wirklich erschöpfend erklärt werden.
Was noch sehr wichtig ist, ist die Betreuung!
Wenn deine Mutter nicht mehr geschäftsfähig ist, wird ein Betreuer bestellt. Du mußt versuchen, daß du oder ein Familieangehöriger das wird. Sonst setzt der Amtsrichter einen hauptamtlichen Betreuer ein, und ihr seit dann außen vor. Das ist das schlechstete, was passieren kann, es sei denn, ihr wollt das so.
Du siehst, das sind alles sehr komplexe Fragen, die zwar sehr schnell, aber auch in Ruhe gelöst werden müssen.
LG von uns
 
#8
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Unbekannt

Gelöscht

Ich danke Euch allen für Eure Antworten, die sicherlich alle in gewisser Weise richtig sind oder auch nicht ganz richtig sind.
 
Das was mich fertig macht ist aber, dass ich eine Entscheidung treffen muss, die mich einfach zerreisst. Entweder gehe ich und meine Familie vor die Hunde oder meine Mutter. Eine andere Lösung gibt es scheinbar nciht.
 
War gestern wieder bei meiner Mama, die völlig hilflos ist. Sie kann weder ein Wort sprechen noch kann sie uns verstehen. Gestern deutete sie durch Gesten (Fenster öffnen und rausspringen) das erste Mal Selbstmordgedanken. Und ihre Zimmergenossin sagt noch bitterböse: "Na, Ihre Mama sorgt ja immer dafür, dass wir genügend frische Luft haben." Heisst das, sie steht am offenen Fenster und überlegt ob sie springt? Und dann sagt man mir immer wieder, dass man meine Mama nach der Reha, falls diese aufgrund er unwahrscheinlichen Besserung überhaupt genehmigt wird, alleine nach Hause geschickt wird, weil sie körperlich relativ (bis auf etwas Unsicherheit auf den Beinen und der Handhabung von händischen Tätigkeiten) gut beisammen ist. Heisst: Sie kann sich selbst waschen - wenn sie es tut, was noch nicht sicher ist -, sie kann selbst essen - was sie aber seit längerer Zeit schon kaum noch tut (hat in 1/2 Jahr über 20 Kg abgenommen), sie kann alleine auf den Topf gehen etc. Das heisst ich bekomme keine Pflegestufe und habe bei uns in der Gegend damit auch keine Chance, sie in irgendeinem Pflegeheim unterzubringen.
 
Ich bin nur noch verzweifelt (bin nebenbei auch noch berufstätig), kann bald nicht mehr weiter und bin inzwischen schon in Psychotherapie, die meine eigentlichen Probleme aber auch nicht lösen können.
Meine Beziehung geht schön langsam den Bach runter, da mein Mann inzwischen eine Entscheidung von mir verlangt, und das irgendwo ja zu recht. Weil ich allmählich vor die Hunde gehe. Aber vielleicht bekommt meine Mutter Hilfe, wenn ich selbst umgefallen bin. Das wäre ja auch schon eine Lösung des Problems. 
 
Zu Euren Fragen: Pflegestufe kann ich angeblich erst beantragen, wenn sie auf Reha ist (ist ja wahrscheinlich ohnehin unwahrscheinlich Pflegestufe zu bekommen).
 
Es geht mir hierbei auch nicht ums Geld, sondern nur darum, bessere Aussichten auf Unterbringung in einem Heim zu bekommen. Wenn es ginge, würden wir auch alles komplett selbst bezahlen - Hauptsache meine Mutter ist gut untergebracht.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal bearbeitet, zuletzt von »Brummi« (04.02.2008, 11:45)
#9
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo Brummi,

auch hier nochmal ein paar Zeilen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, befindet sich deine Mum noch im Krankenhaus. Es verhält sich so, dass der Antrag auf Pflegestufe bei der Reha vom Sozialdienstmitarbeiter gemacht wird.
Die Reha-Klinik gibt auch eine Empfehlung (also ob Pfl.stufe I, II oder III). Somit dürfte für euch feststehen, ob ihr sie nach der Reha wieder nach Hause holt oder ins Pflegeheim unterbringt. Wir befinden uns gerade in diesem Prozess und warten auf die Kostenübernahme von der KK für die Unterbringung im Pflegeheim, da meine Schwima eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung benötigt.
Ich wünsche dir viel Kraft und drücke die Daumen, dass es dir aufgrund deiner in Anspruch genommenen Psychotherapie bald besser geht.

Liebe Grüße Jule

Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft, hat bereits verloren ....
#10
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Unbekannt

Gelöscht

Guten Morgern!
Bemerkungen zu dem Pflegegeld:
Den Antrag auf Pflegegeld sollte -muß- man selber oder als Angehöriger bei der Pflegeversicherung seiner Krankenkasse stellen, und zwar so früh wie möglich!! Der Tag der Antragstellung ist sehr wichtig, denn sollte eine Pflege anerkannt werden, gibt es das Geld rückwirkend vom Tag der Antragstellung.
Das haben wir auch gemacht, obwohl meine Frau nach ihrem SA noch in der stroke-unit lag. Die Begutachtung durch den Med.Dienst erfolgt dann später zu einem geeigneten Zeitpunkt. Das zuerkannte Pflegegeld wird auch für einen gewissen Zeitraum weiterbezahlt, wenn der Betroffene sich z.B. in einer ReHa-Maßnahme befindet.
Zu den Kosten im Pflegeheim:
Es ist richtig, das man als unterhaltspflichtigerAngehöriger, wenn das Einkommen des Kranken nicht ausreicht und das Sozialamt zu den Kosten im Pflegeheim beiträgt, sein Einkommen offenlegen muß.
Das bedeutet aber nicht, daß man dann als Unterhaltspflichtiger nur noch seinen eigenen, nicht pfändbaren Betrag behält. Ein selbstgenutztes Eigenheim darf zum Beispiel nicht in die Berechnungen mit einfließen und noch viele andere Punkte. Ich kann auch keine erschüpfende Auskunft geben, denn die Vorschriften der Sozialämter weichen voneinander ab. Nur die großen Bestimmungen des Sozialgesetzbuches und Urteile der Obergerichte müssen beachtet werden. Wenn es soweit kommen sollte, geben wir den Rat: einen  Rechtsanwalt, der auf Sozialrecht spezialisiert ist, als Beistand  zu nehmen. Sein Honorar ist nicht so hoch und die Kosten bekommt man durch geringere Zahlungen an das Sozialamt auf jeden Fall wieder raus. Die Sozialämter versuchen in der Regel, mit allen Mitteln, teilweise auch unrichtigen Behauptungen, von den Angehörigen so viel Geld, wie möglich, rauszuholen 
Auch werden zu Kosten alle Unterhaltspflichtigen herangezogen, also Ehemänner, Kinder usw.
Gruß Hans

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »hoffnung« (05.02.2008, 08:43)
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