#11
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo Yalla,
 
ich bin seit letztem Jahr amtsgerichtlich bestellter Betreuer und dies ist kostenlos. Dies gilt jetzt einmal für NRW, genauer in Köln. Meine Mutter hat übrigens ein ähnliches Schicksal nach der dritten Hirnblutung.
Weiter viel Erfolg im Kampf mit den Behörden und alles Gute.
 
Schmidtchen
#12
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Unbekannt

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Das wundert mich jetzt aber schon, wie unterschiedlich das ist!
Vielleicht ist das ganze Landesrecht und deshalb hat jedes Bundesland eine andere Regelung?
Meine Mutter ist auch Betreuerin meines Vaters. Dafür kam jemand vom Amtsgericht und hat sich meinen Vater "angeguckt" und ihm gesagt, dass seine Frau jetzt erstmal alles regeln würde für ihn und ob das okay wäre. Ob Papa das damals so kurz nach dem SA verstanden hat, bezweifle ich, aber er hat genickt.
Also ist sie jetzt Betreuerin, mußte all seine Vermögenswerte angeben und davon einen gewissen Prozentsatz bezahlen. Wie hoch das jetzt war, weiß ich nicht, aber es richtete sich nach seinem Vermögen. Auch ne tolle Regelung. Jedenfalls bestand die Arbeit des Amts nur im Vorbeischicken des einen Kollegen und dem Ausstellen einer Betreuungsurkunde. Leicht verdient....
 
Lg, Ruth
#13
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Unbekannt

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Hallo zusammen,
 
also auch ich habe die Betreuung meines Vaters und bislang nichts gezahlt. Wir sind gleich in der Stroke Unit - als Papa noch im Koma gelegen ist - gefragt worden, wer dies übernimmt, weil ja die Kopf-OP bevor stand. Und weil mein Dad mich immer mit all seinen Papierkram beauftragt hat, fanden alle - ich sollte dies übernehmen, weil wir dachten es sei in seinem Interesse. Als er dann aus dem Koma erwachte, hat man ihm auch einen Richter vorbei geschickt - ich bezweifele auch, dass er damals verstandne hat worum es geht. Jetzt hab ich die Betreuung für ihn in allen Angelenheiten. Aber wie gesagt, zahlen musste ich nix. Vielleicht weil Papa kein "Vermögen" hat. Seine Rente reicht gerade mal um all die anderen Kosten zu decken (Miete, Tel. etc.).
 
Viele Grüße
B.
#14
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Pépé

Gast

Wenn im Vorfeld von der betroffenen erkrankten Person keine Betreuungsvollmacht für ein Familienmitglied o-ä. erteilt wurde, muss das Gericht einen Betreuer bestellen. In unserem Fall ist das meine Mutter bzw. ich als Ersatzbetreuerin. Das bedeutet natürlich Gerichtskosten, Gebühren für die Gutachten und andere bürokratischen Procedere. Auch wir haben ungefähr diese Summe zahlen müssen. Dazu kommt, dass bei "schwerwiegenderen" Fällen (z.B. die Veräußerung eines Grundstücksbesitzes des Betreuten) oft auch noch die Erlaubnis des gesetzlichen Betreuers eingeholt werden muss.
VG Pépé
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