#1
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Yella1970

Gast

Hallo zusammen,
ich hatte vor einiger Zeit berichtet, dass meine Mutter im Feb. mit 56 Jahren eine rechtseitige Hirnblutung hatte. Durch das geplatzte Aneurysma kann sie heute nicht mehr sprechen (globale Aphasie), hat eine Lähmung rechtseitig, wobei sie hier gute Fortschritte macht. Außerdem äußert sie sich nur durch Automatismen (na,na...). Die Kommunikation ist sehr schwer und wir müssen alles  erraten. Zudem hat sie noch eine starke ideatorische Apraxie. Wir hoffen aber, dass alles sich noch bessern wird. Derzeit hat sie Pflegestufe II, obwohl sie allein absolut hifllos wäre.
 
Nun meine Frage. Mein Vater ist ihr Betreuer. Er hatte jetzt ein Gespräch beim Amtsgericht. Ist es normal, dass man dafür auch noch ca. 180 Euro zahlen muss? Wer kann mir näheres dazu sagen? Letztendlich ist das doch alles unfreiwillig passiert und jetzt wird man auch noch dafür "bestraft". Den Staat verstehe ich diesbezüglich überhaupt nicht.
 
Gruß von Anja aus Delmenhorst
#2
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momo72

Gast

Hallo Anja,
 
als mein Vater letztes Jahr nach einer Basilaristhrombose nichts mehr konnte als seine Augen zu bewegen, habe ich nach Absprache mit meiner Familie seine Betreuung übernommen. Zunächst ist mein Vater auch in die Pflegestufe II gekommen aber wir haben sofort Einspruch erhoben - ich habe mir einige Voraussetzungen, die für die PS III sprechen aus dem Internet gezogen. Denn diese trafen auch alle meinen VAter zu. Er bekam die PS III aber leider hat es ihm nicht mehr viel genutzt. Der Bescheid kam einen Tag nachdem er für immer eingeschlafen ist.
3 Monate später bekam ich vom Amtsgericht auch noch eine Rechnung. Ich habe mit der Richterin telefoniert und sie erklärte mir, dass der Verfahrenpfleger (in der Regel ein Rechtsanwalt), der per Gesetz ernannt werden muss, diese REchnung gestellt hat für seine Arbeit. Dieser Rechtsanwalt hat rein gar nichts gemacht außer mit mir telefoniert (Telefonkosten gingen auf meine Rechnung, weil ich ihn angerufen habe) aber dafür bekommt er eben Geld. Ich habe der Richterin erklärt, dass ich das Lachen nicht mehr sein lassen könnte, wenn ich so mein Geld verdienen würde und dass dieser Rechtsanwalt rein gar nichts für uns getan hat. Sie sagte mir, dass er per Gesetzt ernannt werden muss, um die Rechte des Patienten wahrzunehmen. Aber wir haben die Rechte meines Vater durchgeboxt und sonst niemand. Wenn es nach der MEinung vieler anderer auch Behörden gegangen wäre, hätte er sowieso in ein Pflegeheim gemußt.
Manchmal ist diese Rechtslage in Deutschland einfach nicht zu verstehen. Für einige Fälle mag es ja sinnvoll erscheinen aber es gibt eben auch andere.
 
Wünsche Euch viel KRaft
VG
Simone
#3
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Lotti

Gast

Hallo Anja, ich habe letztes Jahr die Betreuung für meine Mama übernommen, die Richterin kam noch in die Reha und stellte die Vollmacht zunächst für ein halbes JAhr aus. Als Mama dann hier bei mir zu Hause war, kam erneut ein Richter sowie ein Amtsarzt zur Begutachtung und ich bekam die Betreuung für weitere zwei Jahre. Kosten sind mir dadurch allerdings KEINE entstanden. Hatte das hier im Forum schon Mal gelesen und kann es einfach nicht nach vollziehen. Schau mal im Betreuungsforum nach und stell die Frage dort ggf. nochmal, da kann man dir bestimmt genaueres sagen.
#4
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo Yella1970,
 
auch wir haben diese Erfahrung gemacht, der Lebensgefährte meiner Schwester hat auch eine Rechnung bekommen.
Ich konnte auch die Welt nicht mehr verstehen. Leider Gottes ist das wirklich so!
 
Ich wünsche euch viel Kraft und alles Liebe
 
Gruß
Sabine
#5
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo Anja, nach der Basilaristhrombose meines Mannes im Januar musste ich auch die Betreuung für ihn beantragen. Ich bin ins Vormundschaftsgericht gegangen, habe den Antrag gestellt, dann musste ich noch ins Landratsamt und bekam die Betreuung für eine halbes Jahr. Im Amtsgericht musste ich auch sämtliche Vermögenswerte angeben und es wurde mir erklärt, dass man bei Vermögen (Bargeld, Haus ecc) etwas bezahlen muss. Als er dann zuhause war, wollte ich die Betreuung abgeben wobei man mir der Richter dann geraten hat sie vorsichtshalber nochmal zu verlängern. Es ist dann ein Gutachter (Arzt ) gekommen und ich habe die Betreuung für weitere 7 Jahre. Bezahlen musste ich aber nichts.
LG Helga
#6
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo zusammen

Das is ja wohl der Hammer!!!Ich habe seit drei Jahren die Betreuung meiner Freundin und habe noch nicht ein Pfennig bezahlt.Letztes Jahr war der Amtsrichter bei uns zu Hause und ich habe die Betreuung für die nächsten 12 Jahre bekommen.Vielleicht liegt es daran von wem der Betreuer beim Amtsgericht vorgeschlagen wird,ich wurde damals vom Sozialdienst im Krankenhaus vorgeschlagen.
Würde mich aber nochmal schlau machen!

Liebe Grüße Detlef und sein Floh


P.s: *mal zu lotti zwinkert und winkt!*

...die Hoffnung sirbt zuletzt,die Liebe nie!!!
#7
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo Anja, ich bekam automatisch die medizinische Betreuung, als mein Mann den SA hatte, vorerst für 6 Monate. Dann wurde ich angerufen, ob es länger dauern sollte und wie es ihm geht. Unser Arzt stellte einen Bescheid aus, das es noch notwendig ist. Darauhin kam die Richterin zu uns und hat ihn begutachtet und es befürwortet. Ohne weitere Kosten, allerdings ist das nur die medizinische Betreuung.
Aber ansonsten ist die deutsche Bürokratie schon sehr nervig und oft nicht zu verstehen.
Alles Gute für deine Mutter
Christel
#8
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momo72

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Da kann man mal sehe, wie unterschiedlich das gehandhabt wird. Langsam bin ich mir gar nicht mehr sicher, ob es wirklich ein Gesetzt dazu gibt.
Bei meinem Vater gab es auch keine Vermögenswerte. Das einzige wofür er immer gespart hat war, so makaber es klinkt, aber seine Beerdigung, weil er nicht wollte, dass noch irgendjemand aus der Familie dafür bezahlen muss. Das war das einzige was auf seinem Konto war  und genau so haben wir das auch angegeben, weil wir ja auch über alles Rechenschaft ablegen mussten. Zahlen mussten wir trotzdem, obwohl es gerade mal so gereicht hat.
#9
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo momo

...musstet Ihr etwa diese blöde Kontopflege machen.Ich habe mich geweigert und bin damit durch gekommen.

Gruss Detlef und sein Floh

...die Hoffnung sirbt zuletzt,die Liebe nie!!!
#10
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momo72

Gast

Hallo Detlef und Floh,
 
nein, zum Glück nicht aber ich hatte von einer Freundin davon gehört, die ehrenamtlich Betreuungen macht und deshalb hatte ich von Anfang an alles schriftlich und mit Belegen festgehalten. Ich gehe mal davon aus, das dafür nicht genug "Geldreserven" da waren. Und außerdem hat das Ganze - vom Schlaganfall bis zum Tod meines Vaters - "nur" 5 Monate gedauert. Vielleicht wäre es später noch gekommen. Ich weiß es auch nicht nach welchen Kriterien dort verfahren wird.
 
Viele Grüße
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