#1
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Ruf

Gast

Das „Autofahren“ ist heute fast für Jedermann ein Teil der Lebensqualität, deshalb stellen sich viele Schlaganfallbetroffene die Frage:

„ Kann man nach einem Schlaganfall wieder Auto fahren „ ? Seit Jahren befassen wir uns mit diesem Thema. Wir haben umfangreiche Informationen sowie die gesetzlichen Bestimmungen auf unserer Internetseite erstellt um denjenigen Betroffenen welche wieder Autofahren wollen einen Überblick und Anhaltspunkte zu geben.Wir erhalten laufend Anfragen von Betroffenen und Angehörigen, deshalb wollen wir diesen Beitrag ins Forum stellen.
 
Beachten Sie aber dass die Möglichkeiten sich wieder ans Lenkrad zu setzen so unterschiedlich wie der „Schlaganfall" selbst sind und nur jeweils für den Einzelnen aus der Sicht der Ärzte, und der Behörden beantworten werden können.
 
Sie benötigen vor allem ein Gutachten eines Neurologen mit „Verkehrsmedizinischer Qualifikation“ welches Sie dann der Führerscheinstelle vorlegen müssen.
 
können Sie, alle gesetzlichen Bestimmungen, Möglichkeiten und Ablauf usw. sowie weitere Informationen entnehmen und auch Unterlagen bei uns anfordern. Beachten Sie bitte auch die Links innerhalb des laufenden Textes sowie die Linkliste -Auto-. Sie können auch einige Informationen als pdf Datei herunterladen was besonders für
Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal bearbeitet, zuletzt von »admin« (08.04.2007, 16:12)
#2
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Unbekannt

Gelöscht

hallo ruf,

ich habs nach eurer anleitung endlich geschafft und den leider sehr teuren aber erforderlichen (bei behinderung)  plastikschein mit den
spezifischen merkmalen endlich in der hand.

danke für die einzigartige fachinformation.


:) :) :)
#3
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Gabi49

Gast

Hallo Alois,

ich betreue SA-Patienten in einem Krankenhaus in Hannover und sage denen auch, das sie nach einem SA nicht gleich wieder Auto fahren sollten, weil.....

Nun hat mich ein Patient gefragt, wo das geschrieben steht ( schlaue Frage! ). Kannst Du mir das Gesetz oder einen § nennen.

Ich habe zwar etwas vom TÜV bekommen, aber dort sind nur einzelne Sätze unterstrichen und die sind schlecht lesbar.

Danke im voraus und

liebe Grüße

Gabi
#4
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Unbekannt

Gelöscht

GUTE FRAGE, GABI!!
#5
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo zusammen,
das Thema "wieder Auto fahren" nach dem Schlaganfall ist auch für uns ein sehr wichtiges Thema, weil mein Mann das Auto für den Beruf braucht. Haben uns in den letzten Wochen viele Meinungen eingeholt. Grundsätzlich gilt: Es gibt kein Fahrverbot, solange man im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Aber::::: Sollte man sich einfach ans Steuer setzen, ohne die Tests (Reaktionstest, Neuropsychologische Gutachten etc.) vor zu weisen, dann hat man im Falle eines Unfalls ein ganz entscheidendes Problem. Die Versicherung wird sich quer stellen und es wird einem im Zweifelsfall grobe Fahrlässigkeit unterstellt. Zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit der anderen Teilnehmer kann ich nur jeden Schlaganfall-Patienten bitten, aus eigenem Interesse diese Dinge zu machen. Also mein Mann kommt ohne dies und Fahrstunden in einer Fahrschule definitiv nicht hinters Steuer. Dafür werde ich schon sorgen.
:D
Grüße von Steffi

Wir sind nur zu Besuch auf dieser Welt, also machen wir das Beste draus.....
#6
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Gabi49

Gast

Hallo,

ja es ist schon richtig, ein Verbot in diesem Sinne gibt es nicht. Es ist aber so, das bei Hirnverletzungen die Folgen nicht gleich sichtbar sind. Bzw. es Hirnschädigungen gibt, die sich erst später bemerkbar machen. Deshalb raten wir den Patienten, die ich betreue, falls sie keine Reha machen, ein halbes Jahr kein Fahrzeug zu führen und wenn dann nur mit eienem Verkehrsmedizinischen Gutachten. Aber auch das muß ja irgendwo festgehalten sein und da Alois Ruf noch nicht geantwortet hat, werde ich ihm eine Mail schicken. Vieleicht hat er ja ewinen § zur Hand, damit ich meinen zu betreuenden Patienten auch hieb u. stichfeste antworten geben kann.
Ich will denen ja nichts erzählen, was ich nicht belegen kann. Dann wäre meine Arbeit im Krankenhaus sinnlos.

Liebe Grüße

Gabi
#7
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Unbekannt

Gelöscht

Ja, es ist aber wohl tatsächlich so, das es eben nur diesen Paragraphen gibt, der an die Eigenverantwortung appelliert.
Jeder Verkehrsteilnehmer ist verpflichtet, seine körperliche und geistige Eignung eigenverantwortlich abzuklären.
Paragraphisch klingt das so:
§ 2 (1) der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) :
 
 (1) Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Mängel nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, daß er andere nicht gefährdet. Die Pflicht zur Vorsorge, namentlich durch das Anbringen geeigneter Einrichtungen an Fahrzeugen, durch den Ersatz fehlender Gliedmaßen mittels künstlicher Glieder, durch Begleitung oder durch das Tragen von Abzeichen oder Kennzeichen, obliegt dem Verkehrsteilnehmer selbst oder einem für ihn Verantwortlichen.
 
Nun kann man sich, und die Diskussion ist hier schon oft geführt worden, aus dieser Aussage natürlich selber herauslesen, inwiefern das sehr kostenaufwendige Procedere für einen selber nötig ist...im schlimmsten Fall wird man erstmal "unverantwortlich" geschimpft...
#8
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Unbekannt

Gelöscht

was elfenwiese schreibt ist richtig.

also , im falle des unfalls kann die versicherung no sagen.soweit ich weiß, gibts keinen §; BLOß DIE EINSCHRÄNKUNG DER VERSICHERUNG.

man sollte unterscheiden zwischen fahrerlaubnis, die hat man mit dem führerschein. aber ob man "fahrtüchtig ist", sagt das medizinisch technische gutachten aus. dafür gibts spezielle neurologen, die diese zusatzausblidung haben, wer, weiß der landkreis, mitunter auch der tüv.

liegt das gutachten vor muß es mit empfangsbescheinigung zum landkreis,.

die senden uns zum tüv. da ist eine prüfung der fahrtauglichkeit. ist genauso wie ne führerscheinprüfung. alleredings wird geschaut, ob man des fahtzeuges tüchtig ist, und ob alle vom lankreis geforderten um bauen vorhanden sind, und ob man damit umgehen kann.

dazu braucht man eine fahrschule. ich hatte extra ein automatic model und machte eine fahrstunde. danach ging sschon zum tüv. hat man alles bezahlt fordert der landkreis gebühren und ein paßbild für den neuen führerschein, in dem alle merkmale eingetragen werden.

nach ein paar wochen liegt er zur abholung bereit und man hat endlich die " fahrtüchtig keit" und " FAHRERLAUBNIS " durch den führerschein und kann losbrausen.

(übrigens melden sich dazu nur ca. 1% DER BETROFFENEN; ALSO ALLE ANDEREN SIND IM FALLE EINES FALLES NICHT VERSICHERT; RISICO HOCH 99 LT AUSSAGE DES HIESIGEN BEAMTEN )

tüt, tüt, ist übrigens nur bei gefahrt erlaubt und nicht etwa zum jux oder um jemanden zu rufen.


:) :) :)
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal bearbeitet, zuletzt von »Zebin« (06.06.2007, 17:34)
#9
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Unbekannt

Gelöscht

"ALSO ALLE ANDEREN SIND IM FALLE EINES FALLES NICHT VERSICHERT; RISICO HOCH 99 LT AUSSAGE DES HIESIGEN BEAMTEN ) "
 
Worauf begründet sich diese Aussage??
Es ist natürlich so, das bei einem hohen Schaden und Nachweis eines Defizites die Versicherung die Zahlung erstmal verweigern kann, aber dieses Risiko ist grundsätzlich erstmal immer vorhanden, das die Versicherung Gründe sucht, um nicht zahlen zu müssen.
"Sind im Falle eines Falles nicht versichert" ist einfach eine unwahre Aussage.
Aber wie ich bereits erwähnte, diese Diskussion ist hier schon so oft geführt worden,
Ich bringe es mal auf den Punkt, es ist ja ein offenes Geheimnis, das ich zu der Fraktion gehöre, die sich verantwortungsvoll nach 1 1/2 Jahren nach dem SA und mit der persönlichen auflage ein automatikfahrzeug zu führen wieder hinter das Steuer gesetzt haben.
Ich sehe die Notwendigkeit einer Prüfung, da es nicht für jeden gilt, das er Autofahren kann, nur weil er denkt, das er es kann.
Und einige brauchen die Sicherheit, das eine Behörde und Ärzte es bescheinigen, das man wieder fahren kann.
Ich habe da auch nichts gegen, das jemand sich diese Sicherheit holt.
Komischerweise scheinen aber diejenigen, die es tun, ein Problem damit zu haben, das es solche wie mich gibt, und dann werden Argumente gebracht, die darauf hinzielen, an das Verantwortungsbewusstsein zu appellieren, oder es werden Szenarien entworfen, in denen man zum Verursacher einer Katastrophe wird, und dann zahlt die Versicherung nicht usw.usw. .
 
Tatsache ist, es gibt kein Gesetz, oder einen Paragraphen,der mich zu irgendetwas verpflichtet.
Und ich bin mir nach mittlerweile wieder 7 jähriger Mobilität mit dem Auto und erwerben eines Gabelstaplerführerscheins vor einem Jahr sicher, das ich mit der persönlichen Einschätzung meiner Fahrtüchtigkeit
richtig lag.
 
 


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Pumpkin« (06.06.2007, 18:12)
#10
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Ruf

Gast

[quote]Zitat von Gabi49
Hallo Alois,

ich betreue SA-Patienten in einem Krankenhaus in Hannover und sage denen auch, das sie nach einem SA nicht gleich wieder Auto fahren sollten, weil.....

Nun hat mich ein Patient gefragt, wo das geschrieben steht ( schlaue Frage! ). Kannst Du mir das Gesetz oder einen § nennen.

Ich habe zwar etwas vom TÜV bekommen, aber dort sind nur einzelne Sätze unterstrichen und die sind schlecht lesbar.

Danke im voraus und

liebe Grüße

Gabi
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