#1
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Hallo liebe Leute,
 
nun, diesesmal nicht so gute Nachrichten.
 
letzte Woche, die letzte Woche der Wiedereingliederung, wurde ich am Mittwoch zur Geschäftsleitung bestellt und es wurde mir mitgeteilt, dass die Wiedereingliederung seitens der Geschäftleitung schon seit Montag bei der AOK als gescheitert gemeldet ist. Die Begründung, ist so was von absurd, dass es einfach schon fast unglaublich ist: Die Geschäftführung ist zur Ansicht gekommen, dass ich unter den Bedingungen das alten Arbeitsvertrages nicht weiterbeschäftigt werden kann. Hallo, natürlich nicht, da die ganzen Bestimmungen des Behindertengesetzes dazu kommen und bestimmte Abschnitte des alten Arbeitsvertrags außer Kraft setzen.
 
Meiner Meinung nach ist die Eingliederung erfolgreich verlaufen. Die Steigerungen der Arbeitszeiten habe ich ohne Probleme weggesteckt und in der letzten Woche war es sogar so wie früher, dass die meisten Anzeigen im System von mir erstellt waren, obwohl ich ja im Vergleich zu den Vollzeitkräften ja nur 6 1/2 Stunden gearbeitet hatte.
 
Ich musste in der vorletzten Woche 7 Anzeigen setzen und die Zeiten aufnotieren, wie lange ich dafür brauchte. Dann hat man die selben Anzeigen eine Kollegin nachsetzen lassen um die Zeiten zu vergleichen. Dies geschah auf Wunsch des Integrationsamtes. Nun präsentierte man mir letzte Woche, dass ich 40 Prozent weniger leisten würde.
 
Für mich ist dies völlig unglaubwürdig. Ich habe daraufhin, da ich auch von zu Hause aus Zugang auf unsere Anzeigenverwaltung habe, mal Screenshots gemacht und die Anzahl meiner Anzeigen mit der Anzahl meiner Kollegin verglichen, die meine Anzeigen nachgesetzt hat. Von mir waren 37 Anzeigen im System von meiner Kollegin 28, davon waren 2 meiner Kollegin nur Rahmen mit dem Vermerk für den Vertreter, dass die externen Daten noch nicht geliefert sind. Am nächsten Tag, nach Abschluss der laufenden Produktion waren meine Anzeigen 27, die meiner Kollegin nur 18. So, wie geht das denn, die Kollegin, die 8 Stunden schafft und angeblich fast doppelt so schnell ist wie ich, setzt im Vergleich zu mir, der ich nur 6 1/2 Stunden arbeitete, 1/3 weniger Anzeigen wie ich.
 
Man versucht hier mit falschen Angaben scheinbar eine gute Position gegenüber dem Integrationsamt zu gewinnen, um eine möglichst hohe Ausgleichszahlung für meine Minderleistung herauszuschinden. Noch schlimmmer aber ist, dass ich durch diese schon fast kriminelle Aktion, die Eingliederung als gescheitert zu erklären, als Druckmittel herhalten soll.
 
Gleichzeitig wurde mir in dem Gespräch mit der Geschäftsleitung aber versichert, man würde mich auf jeden Fall an einem Arbeitsplatz weiterbeschäftigen, der meinem jetzigen sehr ähnlich ist. Diese Zusage habe ich natürlich nur mündlich und ist somit keinen Pfifferling wert.
 
Der Hauptgrund für die ganze Aktion ist, weil momentan der in Personalfragen allein entscheidende Geschäftsführer noch 4 Wochen in Urlaub ist und er erst danach die Verhandlungen mit dem Integrationsamt führen kann. und dieser Zeitraum irgendwie überbrückt werden muss.
 
So nun werde ich, was ich immer vermeiden wollte zum 21. August von der Krankenkasse ausgesteuert und muss bei der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld beantragen. Mitte September, werde ich dann hoffentlich mit der Arbeit beginnen können. Es sind sogar schon Hilfsmittel, wie Spracheingabesystem und Einhandtastatur beantragt.

Wie würdet ihr vorgehen, soll ich mich schon mal um einen Rechtsanwalt umsehen, eine gute Rechtsschutzversicherung ist vorhanden. Ich glaube fast nicht mehr, dass ich in der Angelegenheit meinem Arbeitgeber noch trauen kann.

Viele Grüße

Earnie

#2
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Hallo Earnie,

vergiss es, du brauchst so viel Energie dazu, die du anders viel nutzbringender einsetzen kannst!

Wenn dich einer nicht haben will, dann lauf dem nicht hinterher. Mach selber was, heute ist es nicht schwer, im Internet sein Geld zu verdienen und das Zeug dazu hast du!

Liebe Grüße Manfred

P.S.: ich schaffte nicht einmal in der eigenen Firma wieder Fuß zu fassen!

#3
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Hallo Earnie,

Vorsicht, ich würde auf jeden Fall einen guten Arbeitsrechtler hinzuziehen. Das Schwerbehinderten- und Arbeitsrecht ist so umfangreich. Bloss nichts unterschreiben, auf keinen Fall keinen Aufhebungsvertrag. Wenn man Sie an einem neuen Arbeitsplatz beschäftigen möchte, möchte man sicher auch einen neuen Vertrag machen. Sind Sie denn jetzt schwerbehindert? Die scheinen zu glauben, man sei blöd. Damit würden Sie u. U. auch die alten Bedingungen verlieren. Führen Sie Protokoll. Schreiben Sie sich alle Vorkommnisse mit Datum und allem auf. Führen Sie regelrecht Buch. Und ab zum Arbeitsrechtler. Machen Sie keinen Schritt ohne Anwalt. Ich will Ihnen keine Angst machen. Wenn Sie gut beraten sind, können Sie schließlich auch beruhigt sein. 

LG

Hanne


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Hanne_2009« (18.08.2010, 13:26)
#4
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@Manfred

Das ist ja das Problem, nach meiner Einschätzung wollen die mich ja noch haben, nur sicher bin ich mir da eben nicht. Sie wollen nur das Maximum beim Integrationsamt herausschlagen. Mehr oder weniger bin ich ja auch ein Goldesel für die, wenn sie jahrelang vielleicht Ausgleichszahlungen vom Integrationsamt kassieren. Das wäre mir prinzipiell auch egal, solange bei mir auch die Kasse stimmt.

Auch sind die Kollegen super und mir macht der Job dort Spaß. Mehr oder weniger habe ich mein Hobby zum Beruf gemacht.

@Hanne

Erst mal habe ich nun von meiner Rechtsschutzversicherung die Zusage für die Kostenübernahme zu einem Beratungsgespräch bei einem Rechtsanwalt meiner Wahl und in Heidelberg hat es da einige, die in dem Fachgebiet Schwerbehindertenrecht und Arbeitsrecht tätig sind.

Viele Grüße

Ernst


Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal bearbeitet, zuletzt von »uncle_earnie« (18.08.2010, 20:10)
#5
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Hallo Earni,

das Problem ist, dass du unkündbar wirst und darauf lässt sich kein Arbeitgeber gerne ein. Sprich mit denen noch einmal, aber nicht gleich über den Anwalt!

Liebe Grüße Manfred

#6
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Über den Anwalt nicht gleich, so habe ich es auch vor. Nur, wenn die ganzen Versprechungen, die ich eben nur mündlich habe und somit nichts wert sind nicht gehalten werden, was dann? Man appellierte an mein Vertrauen in die Firma. Mit meinem Beratungsgespräch beim Rechtsanwalt will ich auch nur gewappnet sein für den Fall, dass mein Vertrauen mißbraucht wird.

Viele Grüße

Earnie

 

#7
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Genau so würde ich es auch machen!

Liebe Grüße Manfred

#8
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Hallo Earnie,

genauso war es gemeint. So machst Du es richtig.

Ich wünsche Dir alles Gute.

Liebe Grüße

Hanne

#9
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Danke an euch beide.

#10
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Berichte doch irgendwann einmal!

LG

Hanne

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