#1
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Hallo zusammen,

ich habe Frage zu Reha-Leistungen, beruflicher Wiedereingliederung und im speziellen zu meinem Fall.

Ich hatte am 01.02.13 einen Schlaganfall und bekam daraufhin eine Reha1 plus einer 6 Monatige Wiedereingliederung in meinen Beruf.
Ich bin 46 jährig und arbeite als Informatiker. Meine Arbeitszeit steigerte alle 4 Wochen um eine Stunde.

Frage 1: Mein AG sagte mir er müsse mir wärend dieser Zeit Lohn bezahlen. Und zwar soviel wie ich Stunden in der Firma war.
Ich war der Meinung das die Rentenkasse ca. 2/3 meines letzten Lohnes zahlt und mehr bekäme ich nicht.
Ich habe aktuell wegen der Sicht meines AG keinen Nachteil.Die Rentenkasse hat gezahlt, der AG einen Teil.
Ich möchte aber trotzdem gerne wissen wie es wirklich geregelt ist.

Die 6 Monate neigen sich nun dem Ende und ich bin wohl noch nicht zu 100 % wieder der Alte, aber denke knapp dran.
Das ist wirklich schwer zu beurteilen. Wie soll ich meinen Zustand mit dem vor dem Hirnschlag sauber vergleichen ?

Meine zweite Frage ist daher. Welche Vor-/Nachteile hat es für mich wenn ich meinen Zustand offen darlege.
Oder wärs besser ich behaupte wieder zu 100% fit zu sein ?

Hat mir hierzu jemand Infos oder eine verständliche Informationsquelle ?

Besten Dank
xraxx

#2
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meines Wissens zahlt die KK während der Wiedereingliederung Kankengeld, im sogenannten Hamburger Modell

Ob Du Deine wahre Leistungsfähigkeit offenlegen solltest, ist vom Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber und der eigenen Risikobereitschaft abhängig. Kann der AG einen angemessenen Arbeitsplatz anbieten? Hast Du einen Behindertenausweis? Gute Unterstützung gab mir seinerzeit der Betriebsrat.

Viel Erfolg

LG Ulrich


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »ulrich1277« (16.10.2013, 15:56)
#3
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Hallo,

am Ende meiner Wiedereingliederumng gab es ein Gespräch zwischen meinem AG und mir. Ergebnis der AG war mit meiner Leistung unzufrieden und ich war nochmal ein Jahr krankgeschrieben.Nun bin ich teilerwerbsunfähig d,h, ich gehe nur noch halbtags arbeiten.

Gruß

Dietmar

#4
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@ulrich Hab gerade im Wikipedia geschaut und meine Annahme bestätigt gefunden. Dafür frage ich mich jezt wie mein AG drauf kommt, er müsse was zahlen.

Wir sind eine kleine Firma mit 8 Personen. Einen Betriebsrat haben wir nicht. Ich habe auch keinen Behindertenausweis. Mein Arbeitsplatz sähe so aus wie zuvor.

@Dietmar Gut zu wissen dass noch eine längere Krankschreibung möglich ist. Letzt endlich ist die daraus resultierende teilerwerbsunfähigkeit aber sicherlich von größeren finanziellen Einbußen begleited.

 

Danke zusammen für Eure Infos

 

Beste Grüße

xrax

#5
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Guten Morgen!

Eine Kollegin kam auch aus der Reha in die Wiedereingliederung. Wenn die Wiedereingliederung direkt im Anschluss an eine Reha-Maßnahme erfolgt, zahlt die Rentenversicherung ein Übergangsgeld für die Zeit der Wiedereingliederung. Auch in ihrem Fall hat unser Arbeitgeber das bezahlen müssen, was er ihr unter normalen Umständen auch für die geleistete Arbeit gezahlt hätte. Die Differenz kam dann vom Rententräger.

Du kannst doch bei demjenigen, wo du Leistungen erhälst nachfragen.

Inwieweit man mit offenen Karten spielt, hängt wie Ullrich schon geschrieben hat, vom Verhältnis ab.

Meine Kollegin ist nun auch berentet, da im Rahmen der Wiedereingliederung klar wurde, dass sie nicht so belastbar ist, wie sie es für ihren Job sein müßte.

Alles Gute!

#6
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Hi all,

wenn mich meine Arzt weiter krank schreibt (über die Wiedereingliederung hinaus), muss dann weiterhin die RV oder die KK oder der AG für mich bezahlen ? Oder zahlt dann niemand ?

Da mein AG wie von "family" beschrieben derzeit zahlt, müßte er ja nach der Wiedereingliederung alles bezahlen. Wie wenn ich nicht krank geschrieben wäre ?

Habe ich Nachteile wenn ich mich nochmals Krank schreiben liesse ?

Also,- wenn mich mein AG direkt so nimmt, ist mein Arbeitsverhälltniss wie früher. Wenn ich mich krank schreiben lasse ist diese Entscheidung zumindest verschoben ?

Heieiei,- 5 Fragezeichen hab ich selten in einem Beitrag.......;)

 

Besten Dank

xraxx

#7
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Hallo xraxx,

ich dachte, wenn die Wiedereingliederung erst den richtigen Erfolg hat, denn sonst geht es wieder weiter mit der Krankenheitgeschichte. Meine Sozialamtsmitarbeiterin in der Reha hat mir gesagt,wenn die Wiedereingliederung nichts bringt, dann ist man weiter krank geschrieben mit Krankengeld.

Bin mir aber auch nicht sicher....also ab zum Sozialamt und nach fragen. Klingt blöd, aber das Sozialamt ist glaube ich die richtige Stelle.

Viel Erfolg und sag, wie es weiter geht.

LG Carmen

#8
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Nachdem was ich weiß, sollten (dürfen) dir durch eine quasi dann erfolglose Wiedereingliederung keine Nachteile entstehen. Entweder wird man weiter krank geschrieben ... mit Krankengeld von der KK oder berentet. Ich denke Ansprechpartner ist zunächst dein Arzt, denn mit dem würde ich besprechen wie es dir mit der Wiedereingliederung ergangen ist. Und dann würde ich mich an die KK wenden.

Bei dem geringsten Zweifel, ob man der Herausforderung gewachsen ist, würde ich persönlich keine volle Belastbarkeit "vorgaukeln". Zum Einen weil man sich damit selbst sicher keinen Gefallen tut, der psychische Streß täglich dadurch ist ganz sicherlich immens. Zum Anderen kann (!) es wenn man dann wieder krank wird durchaus mit der KK Probleme geben.

Ist denn eine Verlängerung der Weidereingliederung keine Option für dich?


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »family« (19.10.2013, 13:47)
#9
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Hallo zusammen,

ich habe jetzt meinem Arzt gesagt das ich die volle Arbeitszeit noch nicht schaffe und einen Beratungtermin bei der RV gemacht.

Wenn möglich möchte ich eine Teilverrentung, sodass ich 5-6 Stunden arbeite und die RV für den Rest was drauf legt.

Das sollte dann für einige Monate so laufen. Mal hören was bei der Beratung rauskommt.

 

Gruß und Dank

xraxx

#10
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Hallo "xraxx",

mir scheint, das ist eine schlaue Lösung.

Dann lass was von dir hören, bin gespannt.

Liebe Gruß Carmen.

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