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Hallo,

erst einmal eine kurze Vorgeschichte:

mein Vater (56) war nach seinem Schlaganfall im Dezember 2010 von Februar bis Mai 2011 in der Früh-Reha. Er hat einen großen Defekt in der linken Gehirnhälfte, kommt aber mittlerweile in der Wohnung ohne Rollstuhl zurecht, rechte Hand ist weiterhin gelähmt, im Arm ist Bewegung, Sprache wird immer besser. Ihm wurde ein Teil der linken Schädeldecke entfernt, die aufgrund einen Hirnabszesses während der Reha Zeit noch nicht wieder eingesetzt werden konnte. Er wurde im Mai entlassen, da er laut Auskunft der Ärzte immer mehr äußerte nach Hause zu wollen, und sie wollten ihm ein wenig Zeit geben, um Motivation zu sammeln. Er sollte 2 Monate später nach dem eigentlich geplanten Einsetzen der Schädeldecke (so sagten es uns die Neurologen der Früh Reha) wieder zurück in die Reha kommen.

Jetzt zum konkreten Problem:

Soweit so gut, auf jeden Fall hat uns der Neurochirurg dann mehr oder weniger davon abgeraten, die Operation durchführen zu lassen. Es sei medinzinisch nicht notwendig und aufgrund der Vorgeschichte meines Vaters sollte man seine wirklich guten Fortschritte nicht durch einen erneute Operation und die erneute Gefahr eines Hirnabszesses  gefährden.Man könne den Knochen auf noch zu einem späteren Zeitpunkt (wäre sowieso ein künstlicher Knochen gewesen) einsetzen.

Leider ergab sich dadurch allerdings das Problem, dass der erneute Reha Antrag nun keine Anschlussheilbehandlung nach der OP, sondern ein ganz neuer Reha Antrag an die Deutsche Rentenversicherung ist und wir ihn selbst stellen müssen.

Ende August eingereicht, haben wir bisher keinen Bescheid bekommen. Nach unzähligen Telefonaten bin ich heute bei der Rentenabteilung der DRV gelandet, und dort lag der Reha Antrag nun seit 4 Wochen, da wohl einen Umdeutung auf einen Rentenantrag gemacht werden soll.

Ich habe mir einigermaßen erklären lassen, was das bedeutet. Die Reha Abteilung der DRV hat den Antrag ganz klar abgelehnt, dass hat mir der Mann von der Rentenabteilung gesagt. Ich würde nun gerne wissen, ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat? Mein Vater war vor seinem Schlaganfall Hausmann und auch ohne seine Krankheit wäre er wohl nicht mehr Vollzeit arbeiten gegangen.

Wenn mein Vater nun also berentet wird, ist es dann überhaupt noch möglich überhaupt eine Reha zu beantragen bzw. wie sind da die Erfolgschancen bei den Krankenkassen?

 

Es ist nur so ärgerlich, dass wir soooo furchtbar viel Zeit verlieren momentan, denn er macht so gute Fortschritte und seine Therapeuten sind auch der Meinung, dass eine Reha jetzt noch so viel bringen würde, denn die paar Mal Therapie pro Woche können keine stationäre Reha ersetzen. Auch der Neurochirurg ist für eine erneute Reha, unser Hausarzt auch. Irgendwie drehen wir uns momentan nur im Kreis.

Ich würde gerne eure Meinungen und Erfahrungen dazu hören!

 

Viele Grüße

Sandra

#2
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Hallo Sandra,

Die RV bezweckt mit einer Reha vordergründig die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit des Patienten. Sollte das aller Voraussicht nach nicht mehr möglich sein oder gar nicht gewollt, ist die RV für eine Reha der falsche Ansprechpartner. Ich würde einen Antrag bei der KK stellen, mit den ärztlichen Einschätzungen gibt es doch Erfolgsaussichten.

Viel Glück

LG Ulrich

#3
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Hallo Ulrich,

ich sehe das genauso. Wir wollten den Antrag auch bei der KK stellen, aber die haben gesagt, da mein Vater noch keine Rente bekommt, ist die RV Kostenträger. Bei der KK hat man uns gesagt, dass erst sobald mein Vater einen Rentenbescheid hat, sie für die Reha zuständig sind. Wenn jetzt die RV der Umdeutung zustimmt, bekommen wir ja erst den Ablehnungbescheid für die Reha und gleich damit auch den Rentenantrag. Und das dauert dann ja auch wieder seine Zeit bis das durch ist. Ich werde wohl nochmal bei der KK anrufen und nachfragen.

Viele Grüße

#4
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Hallo Sandra,

wir haben gerade auch dieses Problem. Mein Mann ist 43 und wirklich alle behandelnden Ärzte und Therapeuten halten die Reha für absolut notwendig und gerade zum gegenwärtigen Zeitpunkt für sehr wichtig.

Trotzdem sagt die RV genau wie bei deinem Vater ... eine Reha mache keinen Sinn (mehr). Habe sogar mit der Ärzitn vom Medizinischen Dienst der RV gesprochen, die da behauptet "nach 18 Monaten keine größeren Fortschritte ... das hieße dass da auch nicht mehr viel passiert ... und somit keine Reha rechtfertige, dass hier jemals eine Berufsfähigkeit wiedererlangt werde, sei nahezu ausgeschlossen..." 

Der Neurologe hat vor Verwunderung und Wut den Mund nicht zubekommen, die Therapeuten sagen auch dass sie noch nie einen größeren Unsinn gehört haben.

Natürlich legen wir Widerspruch ein, aber uns geht es wie euch ... der Zeitpunkt wäre gerade perfekt.

Dass so eine Begründung meinen Mann psychisch sehr belastet ... das brauche ich nicht zu betonen.

Die KK ist hier leider nicht zuständig!!! Die wäre nur zuständig (so hat man uns das erklärt), wenn mein Mann nicht genügend Jahre in die RV eingezahlt hätte.

#5
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Hallo Kathrin,

 

genauso wurde es uns auch erklärt von der KK. Nicht zuständig, weil zu viele Jahre in die RV eingezahlt wurde.

Es ist halt nur so schwierig momentan, weil man einfach nicht genau weiß, an wen man sich wenden soll und wer einem wirklich eine richtige Auskunft gibt.

Bei euch ist es ja noch unverständlicher, weil dein Mann ja erst 43 ist und damit ja noch ne ganze Ecke jünger ist als mein Vater. Was werdet ihr so ungefähr bei dem Widerspruch schreiben? Ich weiß einfach nicht so recht, wie man da argumentieren soll und wer uns dabei hilft.

Viele Grüße

Sandra

#6
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Also meiner ist nach 1 Jahr arbeitsunfähig berentet worden. Sonst hätten wir auch kein anderes Einkommen gehabt..    Jetzt ist die RV zuständig und da wir nun einen Hausarzt haben,(physikale und rehabilitative medizin ), der sich mit sowas auskennt, sagte der mir, daß Rehas normal erst nach 4 jahren gewährt werden. Da es sich bei meinem mann aber um eine Ausnahme handelt, könne man im frühjahr, also nach 1 jahr versuchen, eine weitere reha( Kur ?) zu bekommen. Soweit dessen Aussage dazu.

#7
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Zitat von: sandra88

Hallo Kathrin,

 

genauso wurde es uns auch erklärt von der KK. Nicht zuständig, weil zu viele Jahre in die RV eingezahlt wurde.

Es ist halt nur so schwierig momentan, weil man einfach nicht genau weiß, an wen man sich wenden soll und wer einem wirklich eine richtige Auskunft gibt.

Bei euch ist es ja noch unverständlicher, weil dein Mann ja erst 43 ist und damit ja noch ne ganze Ecke jünger ist als mein Vater. Was werdet ihr so ungefähr bei dem Widerspruch schreiben? Ich weiß einfach nicht so recht, wie man da argumentieren soll und wer uns dabei hilft.

Viele Grüße

Sandra

Hallo Sandra,

laut RV würde sich ein Widerspruch nicht lohnen, einen Termin beim Neurologen haben wir erst noch. Jedoch meinte er in den Telefonaten, dass vermutlich eine Berentung zunächst mal Sinn macht, dann wäre zumindest die Zuständigkeit (nämlich die KK) geklärt. Eine Reha bei der KK beantragt, würde mehr Aussicht auf Erfolg haben. Das werden wir nun auch so machen.

Über Sinn und Unsinn einer solchen Entscheidung mag ich gerade gar nicht nachdenken. Für mich geht es hier mal wieder um rein bürokratische Entscheidungen.

Genau Iris .... Reha nach 4 Jahren ... das ist der wohl gängige Modus ...! Einfach unglaublich!


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Claire« (02.11.2011, 22:54)
#8
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Zitat von: Claire
 

Reha nach 4 Jahren ... das ist der wohl gängige Modus

Nicht unbedingt. Die TK hat wenigstens nach 2 Jahren direkt eine neue Reha genehmigt, allerdings stationär in einer miesen Klinik, beantragt war ambulant.

Der Neurologe, bei dem ich vorher war, hatte kurz vorher gemeint: "Falls Sie an eine Reha denken, das ist vor Ablauf von mindestens 3 Jahren nicht drin". Die aktuelle Neurologin aber beantragte sie einfach mit mir.

#9
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Hallo,

vielleicht ganz kurz zur Orientierung: meine Freundin hatte im April 2010 eine Hirnblutung, als Komplikation trat ein schwerer Hirninfarkt auf, mit globaler Aphasie und Hemiparese als Folge, sie ist jetzt 32 Jahre alt.

Bei uns ist das so abgelaufen, daß die Krankenkasse mich (als Betreuer) irgendwann vor Ablauf der 78 Wochen, während derer das Krankengeld maximal gezahlt werden kann, dazu aufgefordert hat, entweder einen Rentenantrag oder einen Antrag auf Rehabilitation bei der Rentenversicherung zu stellen, weil eine Aussicht auf Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit innerhalb der 1,5 Jahre vom MDK als unwahrscheinlich angesehen wurde.

 Ich habe dann das zweite gemacht, allerdings schon in dem Wissen, daß die Rentenversicherungsanstalt in diesen Fällen auch ausschließlich darauf schaut, ob nach der Reha-Maßnahme die Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit möglich ist oder nicht.

Da von Anfang an klar war, daß das nicht der Fall sein würde, habe ich mir auch keine Hoffnungen gemacht, daß die Reha-Maßnahme von der RV genehmigt und bezahlt werden würde. Ich habe so lediglich ein etwas größeres Zeitfenster für die (weitaus höhere) Zahlung des Krankengeldes aufgestoßen.

Sobald der Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgewandelt war, habe ich die Reha bei der Krankenkasse beantragt und zeitnah genehmigt bekommen, zur weiteren Information sei vielleicht gesagt, daß sie bereits seit Mai bis November 2010 in stationärer Behandlung war, dies also eine Folge- und nicht eine Erst-Reha ist.

Meiner Information nach ist es immer die Krankenkasse, an die der Antrag über Rehamaßnahmen gehen muss, bei der RV gibt es diese Möglichkeit nur, wenn die Aussicht auf Wiedereingliederung ins Arbeitsleben wahrscheinlich ist und die Verrentung vermeiden werden kann.

 


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Sie_schafft\'s« (04.11.2011, 11:00)
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Zitat von: Sie_schafft\'s
Meiner Information nach ist es immer die Krankenkasse, an die der Antrag über Rehamaßnahmen gehen muss, bei der RV gibt es diese Möglichkeit nur, wenn die Aussicht auf Wiedereingliederung ins Arbeitsleben wahrscheinlich ist und die Verrentung vermeiden werden kann.

 

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