Hi nochmal,
vielleicht noch mal eine kurze Frage: wer hat denn eigentlich die Auskunft erteilt, daß der Reha-Antrag an die Rentenversicherung gehen müsse? War das die Krankenkasse? Wen dem so sein sollte, hätten sie natürlich auf den zuvor beschriebenen Umstand (RV zahlt Reha nur, wenn danach Wiedereingliederung ins Arbeitsleben möglich ist) hinweisen müssen.
Prinzipiell ist das Vorgehen der Krankenkasse legitim: wenn einmal festgestellt ist, daß nach Ablauf der 78 Wochen keine berufliche Tätigkeit aufgenommen werdn kann, darf sie ihr Interesse - kein Krankengeld mehr zahlen - vertreten und den Versicherten auffordern, einen Reha-Antrag zu stellen (eben habe ich das übrigens ein bißchen falsch dargestellt: die KK darf den Versicherten eben nicht aufforden einen Rentanantrag zu stellen, sondern muss den Umweg über den Reha-Antrag gehen, um die Pflicht, Krankengeld zu zahlen, loszuwerden). aber sie sollte dem Versicherten natürlich schon die Hintergründe erklären.
Da dein Vater ja vermutlich gar kein Krankengeld bekommt, ist mir die Motivation der KK ein bißchen schleierhaft. Vielleicht haben sie es sogar gut gemeint und nur schlecht kommuniziert....
Ich würde dir jedenfalls raten, zum einen den Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente voranzutreiben, zum anderen mit einem versierten und dafür zugelassenen Arzt den Reha-Antrag bei der KK zu stellen.