#1
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Der Kampf mit der Rentenversicherung,und auch Teilweise mit der Krankenkasse

Hier im Forum gibt es eine menge Leute die schon so einiges erlebt haben. Vielleicht auch jemanden der ähnliches wie ich erlebte und mich beruhigen kann . Vielleicht ist das alles normal und sehe es etwas zu Eng- Ich schreibe mir hier jedenfalls meinen "Frust von der Seele".

Vorab Ich bin 46 und noch ungekündigt. ( Will mein altes Leben zurück - mache auch leichte Abstriche )

Am 31.08 Hatte ich meinen nicht allzuleichten SA (Hauptaterie Verstopft) in den ersten Tagen konnte ich mich nicht bewegen, Reden und Essen ging auch nicht.am 4.09. wurde ich Intensiv Verlegt. Das andere Kh hatte wohl bessere Erfahrungen- dort bekam ich auch eine Früh-Reha. Meine Ergebnisse konnten sich sehen lassen, auch weil ich es selber wollte (ich will wieder Arbeiten). So kam ich am 24.09. in die Stationäre Reha-bis dato mußte ich mich auch um nichts kümmern. Als die erste Verlängerung angesagt war sagte mir die Chefärztin der Reha, das es probleme geben könnte die KK war der Meinung, das ich schon so gut wäre, das der Renteversicherer zuständig wäre. Der Rentenversicherer meinte aber ich werde nicht mehr. So übernahm die KK nochmal die Kosten. Die Therapieplanung war aber für eine Woche durcheinander, weil die Entscheidung auf sich warten lies. Als die 2. Verlängerung angesagt (5.11.)war sagte die KK das definitiv der RV zuständig ist- der wiederum reagierte auf diese Aussage überhaupt nicht. da wir wussten, das der RV die Kosten in dieser Klinik nicht übernimmt(Keine Verträge nit der LVA) stellten wir in der Klinik einen Antrag auf ambulante Reha(6.11) . Darauf reagierte der RV am 14.11. mit " der Regereriert sich nicht mehr" nachdem ich am 16.11. etliche telefonate geführt habe( Reden kann ich auch wieder ) hat die KK aus kulanz nochmal die Kosten für die ambulante Reha übernommen. Soweit so gut aber was mich richtig ärgert ist 1. das der Rentenversicherer mir schon am 30.10. einen Rentenantrag zugesendet hat, (wogegen ich einen Widerspruch eingelegt habe) , und 2. das mich jetzt die KK gezwungen hat einen Rentenantrag zu stellen, ansonsten streichen sie das Krankengeld.

Nun wollte ich nur mal wissen, ist das normal das ich als nicht Regenerierungsfähig ( vom Schreibtisch aus ) angesehen werde. Und das jemand mit 46 der Arbeitswillig ist  Zwangsverrentet werden soll? Zur Info ich habe noch Bewegungseinschränkungen auf der linken Seite, und ab und zu noch leicht probleme beim reden, merkt man nur wenn man mich kennt. (Barthel-index von 80/100 beim verlassen der Rehaklinik - Inzwischen um 5-10 Punkte gestiegen)

#2
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Zitat von: derStinker

Hier im Forum gibt es eine menge Leute die schon so einiges erlebt haben. Vielleicht auch jemanden der ähnliches wie ich erlebte ...

was mich richtig ärgert ist 1. das der Rentenversicherer mir schon am 30.10. einen Rentenantrag zugesendet hat, (wogegen ich einen Widerspruch eingelegt habe) , und 2. das mich jetzt die KK gezwungen hat einen Rentenantrag zu stellen, ansonsten streichen sie das Krankengeld.

Nun wollte ich nur mal wissen, ist das normal das ich als nicht Regenerierungsfähig ( vom Schreibtisch aus ) angesehen werde. Und das jemand mit 46 der Arbeitswillig ist  Zwangsverrentet werden soll? Zur Info ich habe noch Bewegungseinschränkungen auf der linken Seite, und ab und zu noch leicht probleme beim reden, merkt man nur wenn man mich kennt. (Barthel-index von 80/100 beim verlassen der Rehaklinik - Inzwischen um 5-10 Punkte gestiegen)

Hallo,

die Krankenkasse kann keinen Rentenantrag verlangen, sondern nur einen Rehaantrag (der bei einer Ablehnung mangels Erfolgsaussichten allerdings als Rentenantrag mit gleichem Datum gilt). Die Aufforderung kam bei mir allerdings erst ca. 7 Monate nach der Blutung. Dauerte auch noch eine Weile bis zur Entscheidung, mit Gutachter. Zu dem Zeitpunkt hatte ich mir allerdings doch schon abgeschminkt, wieder arbeiten zu können. Wollte ich anfangs unbedingt wieder und glaubte auch ein paar Monate lang, dass es wieder geht, zumal die ersten Erfolge recht schnell gingen - der Rest allerdings dann doch nicht.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gutachter jemanden in Rente schickt, der selbst überzeugt ist, in absehbarer Zeit (!) wieder arbeiten zu können!

LG

#3
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Unbekannt

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Hallo, bei mir lag der Rentenantrag auch ein halbes Jahr nach dem Schlag da, Krankengeld streichen, dass dürfen Sie lt Sozialgesetzbuch, habe mich damals schlau gemacht. Mir kommt das auch sehr komisch vor, da es normalerweise immer heißt Reha vor Rente was arbeitest Du denn, kann es sein, dass Du z.B. einen Gesichtsfeldausfall hast und deswegen Deine aktuelle Arbeit zu gefährlich wäre, ich habe mal einen kennen gelernt, der wollte auch arbeiten der hatte einen Gesichtsfeldausfall und war bei der Stadt am Hafen tätig, der wurde ebenfalls berentet.

#4
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Danke erstmal für die Antworten.

Wie schon beschrieben hat die KK den Rentenantrag verlagt. Ich hatte mit dem zuständigen Sachbearbeiter telefoniert, der sagte er will das auch nicht aber sein Vorgesetzter verlagt es. Ich glaube die machen das um die Rentenkasse in Zugzwang zu bringen. Was mir nur so komisch vorkommt, das der Rentenantrag schon 10 Wochen also 2 1/2 Monate nach dem SA verlangt wird- Da bleibt mir wenig Zeit um mich zu regenerieren.

Zu meinen derzeitigen Einschränkungen: Beim linken Bein will der Fußheber noch nicht so ganz und beim Oberschenkel ist der hintere Muskel noch etwas schwach. Den linken Arm bekomme ich noch nicht über Brusthöhe und die Hand hat noch probleme mit der Motorik, Finger können aber bewegt werden, die Kraft und Beweglichkeit lässt noch zu Wünschen übrig. Der Gleichgewichtssinn hat auch noch nicht 100% aber Gestürzt bin ich noch nicht-steige auch Treppen.Alles halt noch ein wenig langsamer

Zu meinen Beruf ich arbeite(te) als Servicehandwerker In einenem großen Pharmaunternehmen- und kümmer mich um Elektrik, Pneumatik ,Regeltechnik und mechanischen Teil der Regeltechnik- Also Allround-Handwerker- Da ich aber in einer großen Firma arbeite, würde ich bestimmt auch einen Schonplatz bekommen- zumal ich über 20 Jahre in dem Betrieb arbeite.

#5
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moin zusammen,

moin derStinker

es gilt in der Tat Reha vor Rente. Wenn Du so kurz nach Deinem Schlaganfall aus der Reha mit einem Barthel-Index (der dient der aber lediglich der Einschätzung des Pflegebedarfs und nicht der Erwerbs-/Arbeitsfähigkeit) von 80-100 entlassen wirst, bedeutet das noch lang nicht das Du schon wieder arbeits-/erwerbsfähig bist. Bedeutet im Klartext, dass Dich die Rehaklinik höchstwarscheinlich für erwerbsunfähig auf Zeit eingestuft entlassen hat und das dem Rentenversicherungsträger auch so mitgeteilt hat..

So, nun hat also die Krankenkasse den Schwarzen Peter - die sollen erst mal zahlen, weil der Rentenversicherungsträger ja (wegen des Wiederspruchs gegen den zugesandten Rentenantrag) zunächst aus dem Rennen ist. Die GKV (Krankenkasse) erklärt sich natürlich für nicht zuständig und verlangt, dass ihr Versicherter sehr wohl einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente auf Zeit stellt, denn Du bist ja in absehbarer Zeit noch arbeitsunfähig. Damit er das auch tatsächlich macht, drohen sie mit finanziellen Sanktionen.

Der Rentenversicherungsträger (RV) möchte natürlich nach Möglichkeit keinen 46jährigen Mann berenten, sondern alles tun damit seine volle Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt wird. Das bedeutet, dass sie (nach angemessener Zeit) eine Folgereha in die Wege leiten werden um den Grad der Erwerbsminderung, bzw. Erwerbsfähigkeit zu objektivieren. Während der Rehamaßnahme zahlt die RV Übergangsgeld, während der bestehenden (vorübergehenden?) Arbeitsunfähigkeit, die GKV das Krankengeld. Die Reha bei Menschen im erwerbsfähigem Alter dient neben der Genesung vorallem der Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit.

Durch der Wiederspruch gegen den Dir zugesandten Rentenantrag, begibst Du dich in Gefahr in Kürze gänzlich ohne finanzielle Unterstützung da zu stehen. Du gibst damit Krankenkasse, bzw. Rentenversicherungsträger zu verstehen, dass Du bei der eigentlich notwendigen Wiedereingliederung ins Berufsleben nicht mitarbeiten willst. Kein Rentenantrag bedeutet keine Folgereha, bedeutet kein Interesse an einer Wiederaufnahme der Arbeit. Die Krankenkasse sagt dann natürlich: Ist nicht unsere Baustelle - wir zahlen auch nicht. Und Grundsicherung wirst Du auch nicht bekommen, da so wie sich das Deinem Beitrag darstellt, noch nicht alles versucht wurde, Dich zurück ins Arbeitsleben zu bekommen.

Ich, an deiner Stelle würde also in jedem Fall einen Rentenatrag stellen. Der Rentenversicherungsträger glaubt Dir einfach nicht, dass Du bereits wieder voll erwerbsfähig bist.

Was steht denn als Einschätzung der zu erwartenden Erwerbsfähigkeit seitens der Rehaeinrichtung in Deinem Entlassungsbrief ? Denn danach richtet sich das weitere Vorgehen.

Viele Grüße

Unbekannter


Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal bearbeitet, zuletzt von »Unbekannter« (02.12.2009, 17:08)
#6
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Unbekannt

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Auch Dir lieber "Unbekannter" danke ich für Deine Ausführungen.

Alles schön und gut aber irgendwie unlogisch- Die Rentenversicherung meint, das ich mich nicht mehr erhole und sendet mir nach 2 Monaten einen Rentenantrag zu. Das Reha vor Rente gilt ist klar aber die Rentenversicherung reageirt ja nicht so- sondern die lehnen alle Anfragen nach Reha ab behaupten das ich mich nicht regenerieren kann und wollen mich Zwangsverrenten. By the way den Rentenantrag musste ich ja stellen, aber erst nach Sanktionsandrohungen der KK. Der Widerspruch war gegen den Rentenantrag vom 30.11. ( Ich war da noch in der Reha-Klinik, aber erwurde zu mir nach Hause gesendet, das sagt schon genug über den Sachverstand der Sachbearbeiter aus-aber das nur am Rande )

Oder verstehe ich das falsch-ich muß  einen Rentenantrag stellen um Reha zu bekommen?- das würde so einiges erklären, dann handelt es sich um Beamtenlogik. ( der Antrag auf einen Antrag auf ein Antragsformular   ;)  ) oder andersum ich müsste Reha beantragen um Rente zu bekommen.

Die Reha-Klinik hat weitere Rehamaßnahmen empfholen- und logischer Weise bin ich Krankgeschrieben, aber soweit ich weiß kann man bis 78 Wochen Krankgeschrieben werden, und nicht nach 8 Wochen schoon Zwangsverrentet werden.

Wen es denn Interssiert,es handelt sich um den Rentenversicherungträger Berlin-Brandenburg in der Knobelsdorrfstr. Die Sozialbearbeiterin in der ambulanten Reha sagt ich sei im letzten 1/4 jahr der 3. wo so unlogisch reagiert wurde.

LG

derStinker

#7
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Zitat von: derStinker

 und logischer Weise bin ich Krankgeschrieben, aber soweit ich weiß kann man bis 78 Wochen Krankgeschrieben werden, und nicht nach 8 Wochen schoon Zwangsverrentet werden

Theoretisch ja. Praktisch wird das kaum eine Krankenkasse zahlen, denn wenn du den verlangten Reha-/Rentenantrag an die DRV nicht stellst, wird Krankengeld eingestellt.
Guck auch mal in deinen Tarifvertrag: Bei einer befristeten Rente ruht das Arbeitsverhältnis oft nur - wäre das keine Alternative für dich?

#8
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moin derStinker,

moin zusammen

 

wenn ich Dich richtig verstanden habe, hast du inzwischen einen Rentenantrag gestellt. Gut so.

Du wirst sicher nicht sofort zwangsverrentet werden. Wenn Du aus der Lohnfortzahlung Deines bisherigen Arbeitgebers ausgeschieden bist, hast Du für 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld Deiner gesetzlichen Krankenkasse. Vor Ablauf der 78 Wochen, bei mir nach etwa 12 Monaten, wird Dich der Rentenversicherungsträger zu einer Folge-Reha schicken, um beurteilen zu können, ob Du weiterhin ganz oder teilweise erwerbsunfähig bist. Darum wahrscheinlich zu diesen frühen Zeitpunkt die Forderung nach einem Rentenantrag. Das "weiterhin" dehalb, weil die Krankenversicherung davon ausgeht das 78 Wochen Arbeitsunfähigkeit mit dauerhafter Erwerbsunfähigkeit gleichzusetzen ist.

Erst wenn die Folge-Reha ergibt, dass Du erst mal nicht wieder erwerbsfähig bist, wirst Du (wahrscheinlich befristet) eine Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit bekommen. Also "zwangsverrentet" werden.

Besorg Dir den ausführlichen Entlassungsbrief Deiner Reha-Klinik. Den hat Dein Hausarzt, bzw. der Arzt, den Du als weiterbehandelnden Arzt in der Reha angegeben hast und Deine Krankenkasse.

Grüße

Unbekannter

 

p.s. Der Rentenversicherungsträger hat Beratungsstellen, ich denk mal, da bekommst Du auch weiter ins Detail gehende Antworten. Oder versuch mal Deinen Sachbearbeiter da, an die Strippe zu bekommen.


Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal bearbeitet, zuletzt von »Unbekannter« (03.12.2009, 10:05)
#9
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Unbekannt

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Bin inzwischen dem VDK beigetreten, die sollen sehr kompetent sein. Ich finde es nur sehr eignartig ,das die mir keine Zeit zur regeneration geben wollen. Ich lese nur immer wieder von Leuten die Rehamaßnahmen "on mass" hatten und bei mir fingen die schon an ärger zu machen, als die erste Reha verlängert werden sollte.

An Dich lieber Unbekannter- Dein Motto hatte ich auch immer so gesehen- das war aber in den ersten Wochen nach dem SA nicht immer so gut, da mußte ich richtig lernen mich auf andere zu verlassen:(, weil es nicht anders ging, das widerum war vielleicht auch der Ansporn mir Mühe zu geben und so schnell den Großteil meiner Selbstständigkeit wider zu erlangen.:) Du siehst man kann alles von 2 Seiten sehen, aber mein Motto ist es immer noch.;)

#10
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Unbekannt

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Hallo Stinker:)

ich hatte mit 29 Jahren einen Hirnschlag:( erleiden müssen-das ganze ist jetzt 9 Jahre her--war damals bald 2 Jahre in 3 verschieden Rehakliniken -allerdings vor der sche...Gesundheitsreform :(!nach meinem 7 wöchigem Koma musste ich alles komplett wieder neu erlernen--zurückgeblieben ist eine Halbseitenlähmung:(ich wollte auch wieder Arbeiten gehen(ich Bauleitender Elektriker in einer 70 Firma)--aber es wurde nix draus--da stellten Sie auch einen Rentenantrag-und glaube mir es ist besser so-da ich mir auch nie eine Ruhezeit beim Arbeiten könnte und durch den Hirnschlag auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt wurde--glaube nur nicht das ein Hahn nach Dir gräht--aus dem Leben-aus dem Sinn--so war es bei mir gewesen.

bin dann auch dem www.vdk.de  beigetreten--Sie haben mir in einigen Sachen sehr geholfen.

Gruss von Stephan ;)auch unter www.stephan-beer.homepage.t-online.de


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »beersche« (28.12.2009, 12:18)
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