#11
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@mihapix

Du pflegst jeden Tag 2 h ! Von den 6 h, die Du von Mo- Fr zu leisten hättest, sind daher schom mal 24 min für Wochenenddienste zu subtrahieren. Gleiches folgt für einen Feiertagsausgleich. Nur so als Argument für einen döseligen Sachbearbeiter oder so.

LG todatora

 

Für das SGB XI, das PfleZG und andere Sozialrichtlinien gilt das gleiche wie für Vanilleeis, da muss auch keine Vanille drin sein, es sind Gesetze mit Sozialgeschmack.

todatora

#12
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Hallo Anwalt,

wir haben keine Patientenverfügung gemacht, denn auch die werden von den Ärzten gelesen wie sie gelesen werden wollen. Von daher haben wir beide darüber gesprochen und nur für uns beide - mit Notar - eine kleine Absprache gemacht, keine richtige Verfügung. Zusammen mit den Vorsorgevollmachten haben wir beim Notar für jeden 83,- Euro bezahlt - + die Eintragung in das Bundeszentralregister der Vorsorgevollmachten.

Ein Anwalt wäre deutlich teurer geworden, da bezahlst du die Beratung schon separat mit.

LG

Denise

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