#1
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Hallo,

ich muss jetzt doch mal in die Runde fragen, was ihr eigentlich von den neuen Gesetzen hält welches chronisch kranken und rollstuhlfahrenden Harz IV Empfängern "angeblich" zugute kommen soll. Es sind ja hier sicher noch mehr pflegende Angehörige, die wegen der Pflege Harz IV beziehen müssen und deren Angehörige aufgrund des Alters auch evtl. noch Grundsicherung haben.

Ich habe mir das mal angesehen - für mich eigentlich lachhaft. Die wollen also chronisch kranken Menschen Medikamente bezahlen, die die Kasse nicht übernimmt - ein sehr dehnbares Gesetz. Also wird das Amt künftig für meinen Mann die ganzen Originale übernehmen, die er nehmen muss aufgrund seiner Grunderkrankung, da er kein Austauschpräparat nehmen darf und die Kasse für diese Mehrkosten, die bei uns nicht unerheblich sind und im Moment von den Ersparnissen getragen werden - wobei das auch mal irgendwann alle ist. Soll ich das jetzt wirklich glauben? Nein da stand was von Hygieneartikeln bei ausgebrochener HIV Infektion. Aha, eine Krankheit muss erst ausgebrochen sein - soso. Und ob dann Schlaganfallpatienten auch darunter fallen? Wir hatten ja schon Probleme mit der aplastischen Anämie wegen des Mehrbedarfs, obwohl es geheissen hat, wenn mein Mann Immunsuppressiva nimmt. Allerdings steht diese Krankheit nicht in deren Katalog - klar, ist auch ganz selten, so ca. 1x unter 1.000.000.000 - wieso sollte es auch. Und Schlaganfallpatienten - wo bleiben die wieder? Ich fasse dieses Gesetz mal wieder nicht.

Und was kommt einem Rollstuhlfahrer zugute? Das habe ich nicht mitbekommen. Bisher war es ja so, dass  Rollstuhlfahrer 10qm mehr an Wohnfläche haben dürfen als ein Normalo. Macht bei 2 Personen als 70 qm, was wenn man Möbel hat, selbst wenn sie klein sind, recht wenig ist um sich vernünftig mit dem Rollstuhl in der Wohnung zu bewegen.

Achso, bei Rollstuhlfahrern kommt eine Haushaltshilfe - super, nutzt uns auch nichts, denn ich muss ja eh Zuhause bleiben. Aber wahrscheinlich  schicken sie mich dann in der Stunde arbeiten, in der die Putzfrau da ist. *Ironie - off*

 

Eure Meinungen würden mich interessieren.

 

LG

Denise


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Mihapix« (17.02.2010, 15:42)
#2
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Hallo Denise,

Gummiparagraphen und dehnbare Gesetze!

Soll gut aussehen, aber letzten Endes... ausgepackt...Mogelpackung!

Wie so vieles andere auch!

 


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »GAETANO« (18.02.2010, 00:03)
#3
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Hallo,

sehe ich genauso.

Aber mal was anderes:

Mihapix, du beziehst ALG2 weil du deinen Mann pflegst.So geht es ja vielen, die ihre Angehörigen pflegen.Man rutscht als pflegender Angehörige in die Hartz 4 Falle, wenn man pflegt, vorallem wenn man rund- um- die -Uhr Pflege betreibt (Pflegestufe 3).Dh, ein pflegender Angehöriger wird mit Hartz 4 bestraft, wird mit einem vergleichsweise geringen Pflegegeld (Vergleich zur Heimpflege oder Sachleistung für Pflegedienst) abgespeist, muss seine eigenen Erspasnisse aufbrauchen,zb die Altersvorsorge etc bis er dann endlich mal Hartz 4 bekommt...Da bringt man doch lieber seinen Angehörigen ins Heim oder nicht???Also wer seine Angehörigen selbst pflegt ist doch dumm, oder nicht??

Ich habe letztens Herrn Rössler bei Beckmann reden hören, er meinte, dass es für Pflegende Angehörige nichts an mehr geben wird.Denn irgendwann ist das Geld halt nicht mehr da.Aber wenn wir unsere Angehörigen ins Heim geben, dann ist das Geld doch auch plötzlich da und der Staat bezahlts doch!

Pflegegeld bei PS ist 685 Euro, ein Heimplatz kostet 3500 Euro.Aj ja, ein Angehöriger/Pflegehaushalt kann halt nicht so viel bekommen, wie ein PFlegedienst, weil er ist ja nur Laie und die anderen sind halt professionell....Ich kann diese Verargumentationen nicht mehr hören, für wie dumm hält man uns ??

So, das  musste ich mal loswerden!

 

 

 

 

#4
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Liebe Hana,

ja so ist es, bzw. im Moment beziehe ich Arbeitslosengeld - mich schieben die von Monat zu Monat hin und her, da wir nur die Pflegestufe II haben, das Pflegegutachten des MDK aber besagt, ich kann ihn nicht alleine lassen. Das Arbeitsamt zahl im Moment und sagt erstmal nix, die Arge meinte, ich müsste 6 Stunden pro Tag arbeiten, da nur Pflegestufe II. Aber das Gutachten sagt eben auch, dass ich ihn nicht alleine lassen kann.

Das Geld für die Pflegestufe II würde jedoch nur für die tägliche Grundpflege reichen, doch wer betreut ihn für den Rest des Tages? Ich meine ich muss zur Arbeit hin und wieder zurück - dauert in Köln gleich noch ca. 1- 1,5 Std. je nachdem wo du hin musst. Also wäre ich 8 Stunden aus dem Haus. Soviel, dass ich eine Betreuung bezahlen könnte für diese Zeit, würde ich überhaupt nicht verdienen.

Aber zurück zum Thema: ja eigentlich sind wir dumm! Und das Gesetz sieht das genauso!!! Wir sind aber nicht dumm, wir sind verantwortungsbewusste Angehörige, die unsere Lieben nicht einem Heim aussetzen. Du hast in dem Punkt recht, wenn wir nicht wären, dann müssten die Patienten auch in ein Heim, das Geld wäre auch da - und genau da liegt aber der Punkt an den heutigen Heimen und warum ich niemals in eines gehen werde, noch meinen Mann dahinschicken würde oder werde.

Weisste, im Heim muss der Staat zwar erstmal mehr pro Monat bezahlen, aber dafür muss er nicht über solch einen langen Zeitraum bezahlen. Durch Personalmangel und Druck, sterben die Patienten dort nämlich viel schneller. Ich war letztens beim Notar, der hat mir was erzählt, da weiss ich genau, dass ich eher mal tot umfalle als in ein Heim zu gehen. Meine Patientenverfügung habe ich dann ganz schnell geschrieben. Da wird dann vom Amt schonmal gesagt: Ich zitiere jetzt mal den Notar: "Schauen sie mal nicht so oft nach dem Patienten"!!!

Also wenn man keine Angehörigen hat, die sich kümmern, bringt dich der Staat ganz oft unter die Erde, schneller als man schauen kann. Da rechnen sich dann 3 Monate 3500,- Euro eher, als noch Jahre wat weiss ich 400,- Euro, oder 500,- Euro.

Dieser Notar hat mir genau das erzählt, was ich seit damals denke, als ich Micha für die 4 Tage in ein Übergangspflegeheim geben musste, weil  unser Pflegebett noch nicht da war.

Also lohnt für den Staat eher das Heim,als die Pflege Zuhause - auch wenn sie sich anders ausdrücken. Im Heim wirste eben tot gepflegt, Zuhause schaust du schon darauf, welche Probleme ein Patient bekommt. Im Heim wird das eben wegen Personalmangel abgetan ....

So, du siehst, du stehst nicht alleine da. Und ich bin stinksauer auf unser Gesundheitssystem, welches immer noch als das Beste überhaupt angepriesen wird. Ist es aber nicht. Geht mal nach Holland oder Schweden. Das ist ein System, das ist Würde am Menschen. Aber hier doch nicht mehr.

 

LG

Denise

#5
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Denise, ist ja eine gewagte Aussage, aber wenn man so drüber nachdenkt, kann es ja gar nicht anders sein. Ich schieb Patientenverfügung und den ganzen Kram ewig vor mir her, aber wenn ich das so lese, kann man schon die Panik kriegen. Ansonsten fällt mir zu dem Thema nicht allzu viel ein. Ich möchte unter allen Umständen vermeiden vom Staat abhängig (Hartz IV) zu sein. Über unser Gesundheitssystem darf ich eigentlichlich nicht meckern - ich halte mir immer vor Augen, wieviel mein Mann monatlich in Anspruch nimmt (Therapien, Hilfsmittel usw.) und wieviel er die KK schon gekostet hat (Rehas, Krankehausaufenthalte...)

Liebe Grüße

Mary

#6
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#7
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Liebe Mary,

gewagte Aussage, aber ich glaube, es ist viel wahres dran. Ich war ja nun Betreuerin für meinen Mann, inzwischen haben wir ja die Generalvollmachten, daher war ich auch beim Notar. Man wird ja über so einiges aufgeklärt, mehr als vom Vormundschaftsgericht. Und glaube mir, mir haben die Ohren gewackelt, was ich da alles gehört habe, was gesetzliche Betreuer alles für Aufgaben erledigen müssen - je nachdem. Viele werden das bestimmt nicht tun, so wie vom Staat verlangt - indirekt, aber ich glaube auch, das einige dabei sind. Der Notar wird sich das sicher nicht nur ausgedacht haben, sondern schon mit vielen Angehörigen Gespräche geführt haben, die erst einen gesetztlichen Betreuer hatten und dann schockiert die Generalvollmacht gemacht haben ... sollte das noch ausgereicht haben, was die Zeit des Patienten betrifft.

Wohl bemerkt, es gibt sicher genausoviele Verwandte, die sowas tun, bzw. so handeln wie oben beschrieben. So ist das ja nicht. Bei Erbtante und Erbonkel usw. Du weisst wie ich das meine ...

Ist eine gefährliche Sache sowas und ich möchte für niemanden mehr die Betreuung in der Form übernehmen, bin froh, dass wir es jetzt geregelt haben.

Was Harz IV betrifft - tja, das hätte ich mir auch gerne erspart, aber mein Mann war lange Jahre selbstständig, eine BU hat er aufgrund seiner Grunderkrankung nie bekommen und die Vorsorge die er hat, die bekommt er definitiv erst mit dem 65 Lebensjahr. Im Angestelltenverhältnis war er erst 3 Jahre, vorher war er Tauchlehrer und hatte ein Tauchsportgeschäft. Durch die Grunderkrankung durfte er diesen Beruf aber nicht mehr ausüben.

LG

Denise

#8
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#9
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Nach dem ich viel über Patientenverfügungen geforscht habe, denke ich dass diese Mustervorlagen nichts bringen und man sich lieber damit im Detail beschäftigen sollte, als dann im Notfall andere in schwierige Situationen zu bringen. Also muss klar und eindeutig sein und darf durch Rechtsdeutsch nicht schwer zu verstehen sein. Eine Patientenverfügung bei Anwalt zu erstellen ist in den meisten Fällen billiger als bei Notar. Man sollte seinen Vorschlag gleich mitbringen und der Anwalt es nur wenn nötig an ein paar Stellen unformulieren und beglaubigen.

#10
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Hallo Anwalt,

die Beurkundung einer "Patientenvollmacht/Patientenverfügung" unterliegt der Beurkundungspflicht. Diese Beurkundungen dürfen nur Notare vornehmen. Anwälte sind nicht befugt, Beurkundungen usw. durch zu führen.

Für die Beurkundung der Vollmacht erhält der Notar die Gebühren nach der Bundesnotarordnung. Diese Kosten betragen bei einer reinen Patientenverfügung 26 Euro zzgl. Schreibauslagen und Mehrwertsteuer.Hier inbegriffen sind die Formulierung, Beratung usw.

LG Tina

 

 

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