Nach lägerer Pause hier will ich mal meine Erfahrungen zu dem Thema beisteuern. Der Gutachter kam und begutachtete meine Frau deren Wortschatz nach der Aphasie nur auf Ja, Hallo und Bi begrentzt ist. Im Gutachten das ich mir von der Kasse habe schicken lassen steht ein schöner Satz: „ Fragen müssen so gestellt werden das die Versicherte mit ja antworten kann.“ und genau so wurden die Fragen dann auch gestellt. Hauptsache der Gutachter hatte sein ja.
Ich glaube es kommt immer darauf an, für wenn das Gutachten ist und wer da gerade begutachtet. Bei uns schrieb der MDK Gutachter kurz und knapp ; "kann lesen" Den Gleichen Sachverhalt stellte ein Gutachter fürs Amtsgericht so da: "dasSatzverständnis scheint für einzelne Wörter gegeben zusein,dasSituationsverständnis ist teilweise gegeben" Wie gut das ich damals dem Richter geschrieben haben ich könne zum Zustand meiner Frau keine genauen Angaben machen.
Zum Glück war der Richter auch so freundlich mir eine Kopie des Gutachtens zukommen zu lassen. Die Sachbearbeiterin der Krankenkasse hat mich nach Sichtung des weiteren Gutachtens gefragt ob das die gleiche Person ist die der MDK da begutachtet hat. So brauchte ich mich bei der Begründung meines Widerspruchs nicht auf die bescheuerte Minutendiskussion eingelassen.
Ich würde nur mal gerne wissen wie viele sich auf die erste Begutachtung einlassen und sich mit dem zufrieden was dort angesetzt wird. Scheinbar kommt es hier nur darauf an wie gut man verhandeln kann.