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Hallo "Bruzzler"

zunächst ein herzliches Wilkommen hier im Forum. "Wie es mit der Heilung aussieht?"  Ich denke, diese Frage haben sich alle Betroffenen sowie auch deren Angehörige gestellt. Darauf wird Dir sicherlich niemand eine "verwertbare" Antwort geben können. Es wird ganz sicher ein über Jahre andauernder Heilungsprozess, mit Höhen und auch Tiefen werden. Bezügl. Deiner weiteren Fragen könnten Antworten aus den vorhergehenden Beiträgen ersichtlich sein.

Für Geduld, Zuversicht, Hoffnung und Visionen wird der Betroffene, aber auch Ihr, ganz viel Kaft und Stärke benötigen. Dies wünsche ich von ganzem Herzen Deinem Schwiegervater aber auch Euch. Gruß hotte


Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal bearbeitet, zuletzt von »hotte« (18.12.2014, 15:31)
#12
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Hallo Bruzzler

 

Es muß vom Vormundschaftsgericht ein Betreuer bestellt werden. Das macht normalerweise jemand aus der Familie. Falls sich niemand findet, wird ein gesetzlicher Betreuer bestimmt. Es gibt verschiedene Aufgabengebiete eines Betreuers. Entgegennehmen und öffnen von Post, Kontoverfügung, Vertretung gegenüber Behörden, Aufenthaltsbestimmung, Wohnungsangelegenheiten usw. Die Wohnung darfst du also nicht ohne weiteres kündigen. Dafür bedarf es zwingend einer gerichtlichen Erlaubnis. Was dein Schwiegervater noch entscheiden kann, steht im ärztlichen Gutachten, welches das Gericht anfordert. Bevor du keinen Betreuerausweis in der Hand hälst, in dem klar geregelt ist, was du für ihn darfst, darfst du gar nichts machen. Letztlich muß man sich auch darüber im klaren sein, dass ein Betreuer nicht dazu bestellt wird, alles und jeden Kram blind abzuzeichnen, sondern die Aufgabe eines Betreuers ist es, den Willen des etreuten zu eruieren und dementsprechend zu handeln.

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