#1
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Hallo zusammen,

*snip*  Roman entfernt,  siehe übernächsten Beitrag

Danke für Infos und Viele Grüße

Michael


Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal bearbeitet, zuletzt von »Starman001« (25.11.2014, 18:21)
#2
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Hallo, 

deine laaaange Nachricht schreckt bestimmt etwas ab. :O

Gern möchte ich dir in Ruhe schreiben, da ich es selber erst alles durchlebt habe und noch vor einigen Hürden stehen werde.

Vielleicht kannst du nochmal die wichtigsten Fragen zusammenfassen?:)

 

Gleichzeitig lese ich mir deinen Beitrag noch mal in Ruhe durch.

 

Besten Gruß

Michaela


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »maymic« (24.11.2014, 21:33)
#3
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Story of my life.....:)Hab ein Schreibventil das schnell aufgeht, sowas schreib ich in ein paar Minuten zusammen  :)

kurz gesagt :

Vater hatte schweren Schlaganfall. Momentanes (und zukünftiges Befinden) :

- Kann nicht mehr laufen (kommt wohl nicht mehr wieder)

- momentan nicht mehr reden (kommt sicher noch ein Stück weit wieder)

- rechte Hand (zum Unterschreiben) komplett gelähmt, er ist Rechthänder (kommt eher auch nicht mehr wieder)

- Geistig auch nicht mehr voll da... Oftmals abwesend und verwirrt, Kurzzeitgedächtnis (und damit auch umwandlung in längere Erinnerungen) meistens nicht mehr vorhanden.

- bereits vor Schlaganfall schon sehr langsam im Kopf geworden, und ausserdem Lotto-Spielsüchtig

Mutter übernimmt die Pflege, zusammen mit Sozialdienst. Da aber sogut wie alles über ihn lief, Versicherungen, Grundbuch, Stromverträge etc. wäre eine Vormundschaft nötig, von der völligen Entmündigung möchte ich noch absehen um ihm soviel Würde wie möglich zu lassen, der er schon noch recht deutlich kapiert was los ist, nur mit neuen Entscheidungen haperts halt.

Letztendlich will ich erstmal irgendwas Regeln, das meine Mutter (oder ich) in Zukunft alle künftigen, und bestehenden Verträge in seinem Namen verhandeln kann.

Was, bzw. wo müßte ich beantragen ? Notar, Gericht, Psychatrie, Krankenkasse ?

Haben nächste Woche noch einen Termin mit Sozialarbeiter der Klinik, aber hätte gerne zusätzliche Infos.

 

Danke. 🙂


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Starman001« (25.11.2014, 18:18)
#4
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Hallo,

bezgl. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht usw. verweise ich auf nachfolgenden Link:

http://www.verband-wohneigentum.de/kv-dortmund/on39800

dabei bitte ich zu beachten, dass bei Wohn-Grundstückseigentum immer die Hinzuziehung eines Notars erforderlich ist. Gruß hotte

#5
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Danke Hotte, das ist schon mal wichtige Info... schätze mal eine Vorsorge bzw. Generalvollmacht wäre das Beste, solange er noch entscheiden kann... Ich hatte nur gehofft das ohne Notar noch durchzukriegen, die letzte Notaraktion dauerte 30 min und kostete glaub ich weit über 1000,- oder sogar 2000 Euro...aber ich schätze mal, an Geldabzocke können wir uns ab jetzt ohnehin gewöhnen

 

Danke für die Info.


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Starman001« (25.11.2014, 22:49)
#6
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hallo Starman, die Beurkundungsgebühren sind bundeseinheitlich geregelt. Grundlage für die zu berechnenden Gebühren sind in aller Regel der Geschäftswert der zu beurkundenden Sache, Grundstücks und Wohnungseigentums im In - und Ausland. Habe Dir hierzu nachfolgenden Link angehangen:http://www.notar-veit.de/die_urkunden/notarkosten/notarkosten_vorsorgevollmacht.htm 

Sinnvoll erscheint es, sich mal mit einem Notar /Anwalt über Deine ganz spezielle Situation ins Benehmen zu setzen.

In der Hoffnung, Dir hiermit etwas geholfen zu haben verbleibe ich mit freundlichem Gruß hotte


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »hotte« (26.11.2014, 13:45)
#7
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#8
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Wenn der schlaganfall schon da ist,ist das ganze zu spät.Vorher machen.Sonst übernimmt der Staat.muss übrigens nicht notariel sein

#9
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Für die anfangs geschilderten Aufgaben genügt eine Generalvollmacht, die allerdings von den meisten Banken nur notariell beglaubigt akzeptiert wird. Außerdem muss der Staat nicht zwangsläufig die Betreuung übernehmen. Man ist immer bestrebt, einen zuverlässigen Angehörigen mit der Betreuung zu betrauen.

#10
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Hallo,

ich hoffe ich schreibe hier im Richtigen Thema. Ich bzw. Wir sind gerade mächtig Überfordert, wir haben gestern Abend erfahren dass mein Schwiegervater mit einem Schlaganfall im KH liegt.

Da er erst nach über 12 Stunden von einem Verwanden in der Wohnung gefunden wurde wissen wir auch nicht wie es da mit der Heilung später aussieht.

Im Moment sieht es so aus das er Rechts komplett gelähmt ist, kann nicht Sprechen und laut Ärzten ist ein Teil von seinem Gehirn schon  Komplett abgestorben.

Ich habe keine Ahnung was jetzt alles auf uns zukommt.

Welche Behörden Wege müssen wir jetzt machen?

Da die Ärzte sagten dass er auch nicht mehr in seine Wohnung kann  (er Wohnt im 5 Stock), dürfen wir die einfach Kündigen?

Was müssen wir jetzt noch alles Erledigen?

Ich habe echt kein Plan was ich machen soll.

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