#11
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Gabi49

Gast

Hallo Gina,

gegen meinen Bluthochdruck bekomme ich Lisihexal 20mg, nehme davon 1 1/2 Tabletten morgens. Ich muß allerdings auch sagen, daß lange an meinemBlutdruck rum gedoktert wurde, da ich gegen einige Blutdrucksenkende Mittel allergisch reagiert habe.

Im übrigen kannst Du Deinem Arbeitgeber vorab eine Eingangsbestätigung des Versorgungsamtes überreichen. Das muß er akzeptieren. Denn die Beaarbeitung des Schwerbehindertenausweises kann bis zu 6 Monate dauern. Ab Antragstellung darf er Dich nicht mehr so ohne weiteres kündigen!!!

Liebe Grüße

Gabi
#12
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Gina1

Gast

Hallo Gabi
 
Danke für deine Antwort. Ich  werde jetzt die MAV um Unterstützung bitten da ich im Juni eine 42 Stunden Woche geplant bin und nur in Teilzeit mit 5o% Angestellt bin.
 
Grüssle Regine
#13
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Gabi49

Gast

Hallo Gina,

ich drück Dir die Daumen, das alles so klappt wie Du es Dir vorstellst.

Liebe Grüße

Gabi
#14
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo Alle,
 
na ja, ich zahle lieber Strafe, als ich habe einen Mitarbeiter, der dauernd krank ist, macht was er will und bringt nur Unruhe in die Belegschaft.
 
Ich will niemandem unterstellen, dass er/sie das auch so macht, aber das gibt es.
 
Mein Steuerberater würde mich fragen, ob ich verrückt bin, wenn ich Behinderte anstellen wollte.
 
Wie gesagt, das ist in Österreich so und ich denke, da gehören Gesetze überdacht.
 
Liebe Grüße Manfred
#15
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Willi_Daniels

Gast

Hallo Manfred,
 
deine Aussage, ist die wirklich ernst gemeint? Weiß man denn als Arbeitgeber im voraus bei einem "Nichtbehinderten" ob er nicht öfters krank ist, er Unruhe reinbringt oder macht was er will? Ich denke das kann man mit einem klaren NEIN beantworten.
 
Es gibt viele Arbeiten, die ein Behinderter ebenso tätigen kann wie ein anderer Arbeitnehmer! Es liegt m.E. nicht an den Gesetzen, sondern eher an der persönlichen sozialen Einstellung. An der fehlt es leider bei vielen Arbeitgebern. Diese fehlende soziale Einstellung bekommen leider nicht nur Behinderte zu spüren, sondern auch z.B. Mütter. Ein Umdenken von Seiten der Arbeitgeber wäre in einigen Bereichen wünschenswert.
 
Beste Grüße
Willi Daniels
#16
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo Willi,
 
nun, einen nichtbehinderten kann ich entlassen!!!
 
Einen Behinderten- nicht!!!, da muss vorher die Firma Pleite machen. Das wäre wieder unsozial gegenüber der ordentlichen Mitarbeiter.
 
Ich denke schon, dass das an der Gesetzeslage hängt.
 
Ich bin ja selber behindert und würde mich nicht mehr anstellen, zumindest nicht in meinem Labor
 
Ich kann nur versuchen das Gesetz zu umgehen, indem ich einen Verrein gründe, bei dem eben Mitglieder beschäftigt sind.
 
Das bietet sich mit R4H an.
 
In einem ein Mann Betrieb, schade ich zumindest niemanden und ich bin alleine mir verantwortlich.
 
Das ist eben in Österreich so.
 
Du hast doch sicher auch eine Firma gegründet, sprechen wir über Mail darüber, wenn dich das interessiert.
 
Liebe Grüße Manfred
#17
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kiraluna

Gast

Manfred, ich hoffe auch, das Du das nicht so ernst gemeint hast.
Ich selber habe vor Jahren eine Lehre begonnen, da war ich schon behindert...
Heute bin ich immer noch in der selben Firma beschäftigt,und das seit 15 Jahren...
Ein Behinderter kann sich genauso wenig gehen lassen, wie ein gesunder...
Ich komm da mit Deiner Einstellung echt nicht mit...
Habe in den 15 Jahren, 3 Kinder bekommen,swas Behinderte ja eigendlich auch nicht tun, und werde im märz 2008 wieder arbeiten gehen...
wie Willi schon sagte, kann ein Nicht Behinderter möglicherweise mehr Unruhe in eine Firma bringen, als ein Kranker, und behindert ist man nicht, sondern man wird behindert...
Es hängt sicher auch von jedem selber ab,sein Auftreten, seine Art auf Menschen zuzugehen...
Die Behinderung da immer in den Vordergrund zu stellen, finde ich auch ganz einfach...
So eine Einstellung, hätt ich echt von Dir Manfred nicht erwartet...
 
#18
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Willi_Daniels

Gast

Hallo Manfred,
 
auch ein anerkannter Behinderter kann entlassen werden, wenn auch mit diversen Schwierigkeiten.
 
M.E. spielt die Gesetzeslage keine Rolle. Die Behindertenabgabe die ein Betrieb leisten muss wenn er keine(n) Behinderten einstellt schreckt keinen ab. Ich konnte das erst vor ein paar Tagen auf einer "Dienstreise" im Radio hören.
 
Was mir bei deinen Zeilen mißfällt ist, wenn du schreibst, man kann das Gesetz nur umgehen indem man einen Verein gründet. Ich bin dabei einen gemeinnützigen und mildtätigen Verein zu gründen, der Schlaganfallbetroffene und deren Angehörige materiell und finanziell unterstützt. Dieser ist entgegen deiner Empfehlung, dass dies R4H bietet, nicht auf einen wirtschaftlichen Gewinn aus, sondern wird ehrenamtlich geführt und betrieben. Ok, die Satzung sieht es vor, dass auch Mitglieder oder auch Vereinsfremde angestellt werden können.
Das hat aber nichts mit einer "Gesetzumgehung" zu tun.
 
Bei deiner erwähnten Variante, oder sollte ich sagen, angesprochenen Werbung, geht es um reine wirtschaftliche Interessen.
Ich bin der Meinung, man sollte hier nicht  öffentlich Gewisses mitteilen und dann Details, die vielleicht für einige von Interesse sind, dann per Email abhandeln.
 
Beste Grüße
Willi Daniels
 
#19
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Unbekannt

Gelöscht

Ich war vor kurzem auf einer Infoveranstaltung des Integrationsamtes,

folgende Zahlen wurden genannt.

90% aller Anträge von Arbeitgebern einen Behinderten Mitarbeiter zu entlassen wird zugestimmt.

Soviel schonmal zum Kündigungsschutz.

Ist  wohl immer nur eine Frage wie das Kind in der Begründung genannt wird.
#20
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kiraluna

Gast

Danke Willi, zu lesen, das Manfred Dir den Rest per Mail mitteilt, hat mir auch aufgestoßen.
Ich stand übrigens auch schon mal auf der Abschußliste meiner Firma,aber klärende Worte,waren hilfreich...
Denke auch, wenn eine Firma jemand entlassen will, kann er dies...
wie auch einen Gesunden und viele wissen auch nicht, daß sie sich dagegen weren können..
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