#1
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Katja

Gast

Hallo,

heute wurde der Antrag des Arztes auf Rehaverlängerung von der Krankenkasse abgelehnt. Jetzt stellt der Arzt einen zweiten Antrag.

Der Freund meiner Schwester ist seit ca. 3 Monaten in der Reha und hat dort gute Fortschritte gemacht (atmet jetzt selbstständig, spricht wieder), aber er könnte noch soviel lernen (z. B. essen, sich selbstständig bewegen und laufen).

Der Schreck ist erst mal groß, da der Arzt meiner Schwester vorher versichert hatte, dass sie sich wegen der Rehaverlängerung keine Sorgen machen soll.

Sollte meine Schwester abwarten, wie die Krankenkasse über den 2. Arztantrag entscheidet, oder sollte sie selbst bei der Krankenkasse anrufen und fragen, warum der Antrag abgelehnt wurde?

Dürfen Kassen einen gut begründeten Antrag denn einfach so ablehnen oder besteht ein Rechtsanspruch auf Reha, wenn Fortschritte erzielt werden?

Wäre für eure Ratschläge dankbar.


Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal bearbeitet, zuletzt von »admin« (09.05.2007, 10:56)
#2
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo Katja,
 
im Allgemeinen ist es in Österreich so, dass im 3- Wochen Rhythmus verlängert wird.
 
Ich war ca. 6 Monate in der Frühreha und kurz darauf noch einmal 6 Monate in einer Anschlussreha.
 
Die besten Fortschritte machte ich aber zu Hause. Zu mir kommt eine Therapeutin seit 9 Jahren und ich mache immer noch Fortschritte.
 
Ich hätte die Möglichkeit, alle 3 Jahre um eine Reha zu beantragen. Ich meine aber, die Arbeit mit meiner Theraputin zu Hause, bringt mir mehr.
 
Ich glaube in Deutschland ist das sogar kostenlos. In Österreich müssen wir ca. die hälfte zuzahlen.
 
Liebe Grüße Manfred
#3
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo Katja
auf jeden Fall Widerspruch einlegen
#4
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Katja

Gast

Vielen Dank für Eure Antworten und Unterstützung!!
Meine Schwester hat mit der Sozialarbeiterin, der Sachbearbeiterin und Therapeuten der Reha gesprochen. Der 1. Verlängerungsantrag war für 6 Wochen gestellt, vermutlich hat das der Krankenkasse nicht gepasst - der 2. Antrag ist für eine kürzere Frist.
Jetzt hat meine Schwester wieder Hoffnung und wartet auf die neue Entscheidung. (Bei einer erneuten Ablehnung möchte sie Widerspruch einlegen.)
 
Herzliche Grüße an Euch
 
#5
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo Manfred :) bei mir wurde eine Rehamasnahme  mit der Begründung abgelehnt das ich das auch über meine Therapeuten zu Hause erledigen kann-zur Zeit bekomme ich 2 mal in der Woche Krankengymnastik und 2 mal Ergotherapie-das wars dann schon-obwohl ich die letzte Reha vor 4 Jahren abgeschlossen habe und ausserdem bin ich auch "schon"Rentner ,somit bin ich nicht mehr Rentabel für den Arbeitsmarkt
#6
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Geri

Gast

Hallo Manfred!
Ihr glücklichen Österreicher! (siehe M. Maders Beitrag)
 
Hallo Stephan!
Mir wurde meine Reha nach drei Wochen auch nicht mehr verlängert! Bin ebenfalls aus dem Arbeitsmarkt ausgeschieden und somit unrentabel geworden.
Gruß
Geri
#7
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo Forumser :)habe am Freitag einen Termin bei meinem Neurologen-werde mal mit ihm reden wegen einer Reha oder Kur! bin 36Jahre jung und der medizinische Dienst ;(hat bisher immer abgelehnt!Gruss vom Odenwald sendet der Twinspapa
#8
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo Ihr,
 
ich habe jetzt ca. ein Jahr gekämpft und widersprüche gegen die ablehnenden Bescheide auf stat. REHA gemacht,nachdem ich jetzt eine Woche lang täglich meine KK Sqchbearbeiterin tel. tyrannisiert habe, ist es endlich soweit und ich darf 3 Wochen stat. auf REHAB.
 
Sinnvoll ist es auf jeden Fallsich mal tel. zu erkundigen was die REHA an die #KK geschickt hat, was er für Fortschritte macht, bei mir hatten Sie den Selbständigkeitsindex nach Bobath so hoch geschraubt das alle in der KK dachten ich binschon wieder quietschfidel.
 
(legt lieber Widerspruch gegen den ersten ablehnenden Bescheid ein, als einen neuen Antrag zu stellen.
 
Drücke Euch die Daumen
#9
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo Katja,
du schreibst leider nicht, wie alt der Freund deiner Schwester ist und ob er vor dem SA gearbeitet hat. Das ist wichtig für den Kostenträger von Heilmaßnahmen.
Normalerweise ist die DRV für Maßnahmen zur Wiedereingliederung in das Berufsleben zuständig. Anmerkung: wenn das so ist, möge sich deine Schwester auf einen gewaltigen Papierkrieg einstellen!
Nach dem SA folgen in der Regel Anschlußheilbehandlungen und verschiedene Behandlungen nach den einzelnen Phasen des Krankheitsbildes, hier wiederum ist die KK der Kostenträger.
Mein Rat: in jedem Krankenhaus gibt es einen Sozialen Dienst. Er hilft den Angehörigen bei Anträgen auf weitere Behandlungsmaßnahmen, natürlich in Zusammenarbeit mit den Ärzten. Die Mitarbeiter dieser Dienste sind in der Regel sehr gut und helfen auch. Zum anderen müßt ihr unbedingt Kontankt zur Krankenkasse halten und immer wieder nerven und nachfragen. Das gleiche gilt auch, wenn die ReHa-Maßnahmen durch die DRV bezahlt werden müssen. Dort solltet ihr auch im persönlichen Gespräch alle Möglichkeiten ausloten.
Also, immer Nachfragen, Nachbohren und nicht kleinkriegen lassen
Viele Grüße Marion und Hans 
#10
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Pépé

Gast

Soweit ich informiert bin, besteht doch seit Juni d.J. ein genereller Anspruch auf Reha in Deutschland - abgesehen davon, ob man 40 oder 70 Jahre alt ist und noch in die Berufswelt integriert werden kann oder nicht!? Oder habe ich da das Kleingedruckte nicht richtig gelesen?
Desweiteren weiß ich von einem Freund, der der Ablehnung der KK schriftlich widersprach - somit gingen noch ein paar weitere Wochen durchs Land...
VG Pépé
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