#1
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo,
 
ich habe mich nun dazu entschlossen, die Betreuung für meine Schwester zu übernehmen. Da momentan der Lebensgefährte meiner Schwester Betreuer ist, muss ich wohl erst die 6 Monate bis zur Verlängerrung abwarten. Ich möchte gerne vorher einen Brief an das zuständige Amtsgericht schreiben. Vorab möchte ich gerne wissen, ob für uns als Familie Kosten auf uns zukommen.
Was ist noch alles zu tun? Wäre sehr dankbar für ein paar Ratschläge.
 
Gruß
 
Sabine
;)
#2
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo Sabine,
 
ich habe irgendwo gelesen, dass die Bestellung zum Vormund 180 Euro kostet.
Nun. wenn Deine Schwester wirklich in ein Pflegeheim kommen muss, dann wird erst einmal ihre Pension und das Pflegegeld herangezogen, reich das nicht, dann wird auf ihr Vermögen und Besitz zurückgegriffen.
 
Jedenfalls stehen Pflegeheime sofort im Grundbuch!!!
 
Ich habe in Buenos Aires einen Freund, der sich um eine Anwältin kümmert, den kann ich fragen. welche Kosten noch auf euch zukommen könnten.
 
Liebe Grüße Manfred 

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal bearbeitet, zuletzt von »Manfred_Mader« (20.10.2007, 21:11)
#3
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo Manfred,
 
die 180 Euro Kosten wurden schon vom Lebensgefährten bezahlt. Vermögen hat meine Schwester keins. Der Lebensgefährte meiner Schwester war auch gleichzeitig ihr Arbeitgeber.
;)
 
Wenn kein Vermögen da ist, müsste doch eigentlich das Sozialamt eintreten? Ich hab ein wenig Horror vor dem Lebensgefährten meiner Schwester, da er bestimmt nicht davon begeistert sein wird, was ich vorhabe. Ich hatte gestern ein sehr interessantes Arztgespräch mit der behandelnden Ärztin und sie hat mir ( eigentlich uns, der Tochter auch) nahegelegt, die Betreuung zu übernehmen. Die Ärztin teilte uns mit, dass es wohl nicht gerade förderlich für meine Schwester ist, dass der Lebensgefährte täglich da ist. Meine Schwester hat nun eine Antriebsstörung, die auch mit der Familiären Situation zutun haben könnte. Wir und auch die Ärzte befürchten, dass meiner Schwester alles aufgetischt wird, sie die ganzen Spannungen mitbekommt und nun resigniert. Aber wie gesagt, es sind nur Vermutungen. Meine Schwester spricht nicht mehr, will nicht mehr esssen, will nur noch schlafen. Sie kann die gesunde Hand nun auch nicht mehr bewegen. Sie war vor drei Wochen in der Lage eigenständig eine Tasse zu halten oder ein Brot vom Teller aufzunehmen. Dies alles ist nun verschwunden. Ich bin nun fest entschlossen , die Betreuung zu übernehmen und ich hoffe, dass das alles funktioniert.
 
Lieber Manfred, wenn du deinen Freund mal zum Thema Kosten befragen könntest, wäre ich dir sehr dankbar-
 
Liebe Grüße
 
Sabine
#4
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Lotti

Gast

Hallo Sabine, wenn deine Schwester kein Vermögen hat, dürften auch keine Kosten auf dich zukommen. Habe die Betreuung für meine Mama und noch nie einen Cent dafür bezahlt. Das scheint aber von Bundesland zu bundesland verschieden zu sein.

An deiner Stelle würde ich aber so schnell es irgend geht, einen Termin bei den zuständigen Richter machen, ihm den Fall klar und ohne Beschönigungen schildern. Denn so wie du die Situation beschreibst, schadet der LG deiner Schwester doch sehr. Deswegen bitte Sabine, warte nicht noch das halbe Jahr ab, sondern unternimm was.
#5
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo Sabine,
 
klar, ich frage ihn. Wird aber ein zwei Wochen dauern, denn er antwortet nicht immer gleich.
 
Liebe Grüße Manfred
#6
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo Lotti,
 
es sind ja keine 6 Monate mehr, sondern nur noch zwei, Gott sei dank. Kannst du mir sagen, was so alles erledigt werden muss von einem Betreuer?
 
Gruß
 
Sabine
 
 
Hallo Manfred,
 
dass du nachfragst finde ich wirklich spitze!!!! Klar kann ich zwei Wochen warten. Warten gehört seit Juli zu meinem Leben.
 
Vielen Dank
 
Gruß
 
Sabine
#7
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Lotti

Gast

Hallo Sabine, kann dir nur von meiner Erfahrung berichten und die war halb so schlimm. Als meine Ma noch in der Reha war, kam eine Richterin, hat kurz mit ihr "gesprochen", dann mir uns und ruck zuck hatte ich eine Schreiben über die vorläufige Betreuung im Briefkasten. Als sie dann hier bei mir war, kam nochmal ein Richter vorbei, auch nur ganz kurz, und ein Amtsarzt, der zu dem Schluss kam, das die Betreuung auf 2 Jahre befristet sein sollte da meine Ma noch  Fortschritte machen könne und vielleicht auch eine Besserung in der Sprache möglich sei (was wohl leider nicht der Fall ist). Musste natürlich einen mehrseitigen Antrag ausfüllen und das war´s. Jetzt muss ich eben alle Entscheidungen für meine Mutter treffen, was z.B. die medizinische Versorgung betrifft, hab das Aufenthaltsbestimmungsrecht, könnte entscheiden, ob und in welche Pflegeeinrichtung sie kommt, kümmere mich um ihre Post und ihre Finanzen. Was ich hier so alles schon gelesen habe ist es wohl nur kompliziert und viel arbeit, wenn ein Mensch Vermögen oder Imobilien hat, was bei uns zum Glück nicht der Fall ist.
#8
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo Lotti,
 
vielen Dank für deine Informationen. Nun bin ich doch ein wenig beruhigt. Ich glaube das Problem ist, dem Richter bzw. zuständigem Amtsmenschen zu erklären, dass die Betreuung meiner Schwester momentan nicht in guten Händen ist. Ich bin kein großer Redner, werde aber dennoch versuchen alles zu geben. Ich möchte gerne, dass meine Schwester Wohnortnah untergebracht wird, so dass meine Eltern (72 und 69) sowie meine Geschwister regelmäßig zu Besuch gehen können. So wie ich den Lebensgefährten einschätze, wird er alles dafür tun, dass dies nicht geschieht. Ich werde ersteinmal das zuständige Amtsgericht anschreiben und mal sehen was dann geschieht. Ich habe überhaupt keinen Plan, wen ich überhaupt als Ansprechpartner anschreiben muss.
 
Vielen Dank liebe Lotti, dass du so schnell geantwortet hast. Bis später mal.
 
Gruß
 
Sabine
#9
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Lotti

Gast

Hallo Sabine, also hab nochmal nachgeschaut, bei uns ist es das Amtsgericht/ Vormundschaftsgericht.
Ruf da an und frage nach dem zuständigen Richter. Denn wenn die vorläufige Betreuung nur noch 2 Monate dauert, könnte es sein,
das man schon in Bearbeitung einer Verlängerung ist.
Vorab könntest du versuchen, etwas schriftliches vom behandelnden Arzt zu bekommen, du schreibst
ja, das der auch schon gesagt hat der LG deiner Schwester wäre nicht so "geeignet". Denn eine Betreuung aufzuheben ist 1. gar nicht so einfach
und braucht 2. eine sehr gute Begründung. Da bei uns die familiäre Situation mehr als angespannt ist, habe ich damals oft
einfach dem Richter hinterher telefoniert. Der war sehr nett (wenn er Zeit hatte) und hat mich gut beraten. Also keine Zeit mehr verlieren, deiner Schwester zuliebe ok.

#10
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momo72

Gast

Hallo,
 
also wenn ich das richtig in Erinnerung habe, ist es so, dass ein Verfahrenpfleger eingesetzt wird, der die Rechte Deiner Schwester zunächst wahrnimmt (wenn Du Dich beim Gericht meldest, um dort die Betreuung zu beantragen), dann kann wohl auch noch, glaube ich, eine Anhörung aller Angehörigen stattfinden. So hatte man mir das bei Gericht erklärt aber da wir uns alle einig waren, dass ich die Betreuung meines Vaters übernehme und es keine Unstimmigkeiten gab, mussten wir auch zu keiner Anhörung. Aber verlass Dich darauf bitte nicht 100 % - ich bin da nicht mehr so sicher.
 
Liebe Grüße
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