#1
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Hallo,

habe ja bereits unter "Schlaganfall allgemein" den langen dramatischen Krankheitsverlauf meiner Mutter geschildert. Sie hatte am 04. Juni 2009 einen Schlaganfall, betroffen war die linke Seite des Gehirns, d. h. Aphasie und mittlere Lähmung der rechten Körperseite. Nach 3 Wochen künstlichem Koma hat sich meine Mutter bisher ganz gut gemacht. Sie kann schlucken und somit essen. Heute hat sie sogar mit der linken Hand ein Brot gegessen. Sie spricht einige Worte, z. T. einfache Sätze. Sie spricht aber immer nur zu Beginn meines Besuchs. Danach folgt dann eher Unverständliches, was mich gar nicht so sehr beunruhigt, da ich ihre Fortschritte sehe. 

Nun habe ich heute mit dem Sozialdienst des Krankenhauses gesprochen. Man sagte mir, dass man einen Frührehanatrag gestellt habe. Bei unserer Krankenkasse sei es etwas kompliziert. Die frühe Rehaphase wird in einem anderen Krankenhaus gemacht. Das habe den Vorteil, dass es eine Verlegung sei, also kein Rehaantrag gestellt werden müsse. Somit wird sie in nächster Zeit nach Bochum, Duisburg oder Herdecke verlegt. Warum kann man das nicht im gleichen Krankenhaus machen? Jetzt muss ich dazu sagen, dass am 04. Juni 2009, an dem Tag, an dem meine Mutter ihren SA hatte, die Ablehnung der ersten Pflegestufe kam. Sie hatte kurz zuvor einen Rehaaufenhalt wegen ihrer Darmoperation (3 Monate Intensivstation, Bauchfellentzündung, Darmnot-OP, 3 Lungenentzündungen). Ich habe sofort Einspruch eingelegt und habe diesen vier Wochen später begründet. Das Widerspruchsgutachten läuft. Nun meinte der Sozialdienst, dass das negative Auswirkungen auf die Genehmigung der Reha haben könnte. Man könnte dann höchstens argumentieren, dass man durch die Reha die 2. Pflegestufe abwenden wolle. Gibt es da Erfahrungen? Was könnte ich tun, falls es so kommen sollte? Natürlich muss ich abwarten, will mich aber vorher etwas informieren, da mir immer wieder irgendjemand etwas von Ablehnung erzählt. Ich wüsste nämlich nicht, wie ich das dann auffangen sollte.

Viele Grüße

Hanne

#2
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Hallo Hanne:)

sei erst mal Willkommen!!nun im ersten Moment lehnen die Kassen alles ab--dann must Du Wiederspruch einlegen--ich persöhnlich würde Dir den www.vdk.de empfehlen---die Boxen für Dich das alles durch--habe gerade einen Anruf von einem Bekannten erhalten und er sprach von einer riesen Sauerrei -letztlich war jemand vom medizinischen Dienst bei ihm und Sie schaute ihn an und heute hat er die Pflegestufe aberkannt bekommen!!

Viele Grüsse bei deinem weiteren vorgehen sendet Stephan;)auch unter www.stephan-beer.homepage.t-online.de  oder unter www.wer-kennt-wen.de

#3
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Hallo!

Danke für den Tipp. Meine Mutter ist sogar Mitglied. Da wäre ich nicht darauf gekommen. Aber vielleicht klappt ja alles auch ohne weiteren Widerspruch. Will ja nicht die Pferde scheu machen.

Viele Grüße

Hanne

#4
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#5
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Hallo Stephan,

meinst Du den Widerspruch für die Pflegestufe? Da läuft das Widerspruchsgutachten. Es geht hier um die Stufe 1. Das gilt für die Zeit vor dem SA. Ich meine die Beantragung der Reha. Man sagte mir, dass wenn man eine Pflegestufe hat, die Reha manchmal abgelehnt wird, da die Reha ja zur Wiederherstellung dient.

Viele Grüße

Hanne

#6
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Hallo Hanne;)

jetzt kann ich Dir endlich schreiben--war ständig unterwegs!

ich habe jetzt auch eine Reha oder Kur nach 8 Jahren beantragt--das ganze entscheidet jetzt die Gesundheitskasse ob ich zur Reha oder Kur kann--warscheinlich muss ich auch wieder Wiederspruch einlegen---es ist zwar mühsam--aber wenn es was bringt!

Schönes Wochenende wünscht Dir und deiner Mutter Stephan aus dem Odenwald auch unter www.stephan-beer.homepage.t-online.de  jetzt mit einer Slide-Show vom Segeltörn oder unter www.wer-kennt-wen.de

#7
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Hallo Hanne,

vielleicht würde es helfen, den Widerspruch damit zu begründen, dass die Pflege zuhause gesichert bleiben soll und deshalb eine Reha dringend notwendig ist, da sie deiner Mutter zu mehr Selbständigkeit verhelfen soll.

Liebe Grüsse, Angelika

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