Hallo, mein Mann ist privat krankenversichert. Er hatte 2010 einen Hirninfarkt, ist rechtsseitig gelähmt und leidet an einer globalen Aphasie.
Er braucht daher dringend medizinische Heilbehandlungen ( Ergotherapie, Logopädie u. Krankengymnastik)
Dumm nur, dass er privat bei Krankenkasse versichert ist, die prinzipiell erstmal alle Leistungen ablehnt. Aktuell wollen sie die Ergotherapie nicht auf Dauer bezahlen.
Meine Frage wäre nun, ob das rechtlich überhaupt zulässig ist? Darf eine Kasse medizinisch notwendige und ärztlich verordnete Therapien einfach ablehnen mit der Begründung, sie würden nicht im Leistungskatalog stehen?
Vielleicht kennt sich ja jemand mit der rechtlichen Seite aus und kann mir einen Rat geben, wie ich mich weiter verhalten soll.
Vielen Dank
Gabi Meyer