#1
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Hallo, mein Mann ist privat krankenversichert. Er hatte 2010 einen Hirninfarkt, ist rechtsseitig gelähmt und leidet an einer globalen Aphasie.

Er braucht daher dringend  medizinische Heilbehandlungen ( Ergotherapie, Logopädie u. Krankengymnastik)

Dumm nur, dass er privat bei Krankenkasse versichert ist, die prinzipiell erstmal alle Leistungen ablehnt. Aktuell wollen sie die Ergotherapie nicht auf Dauer bezahlen.

Meine Frage wäre nun, ob das rechtlich überhaupt zulässig ist? Darf eine Kasse medizinisch notwendige und ärztlich verordnete Therapien einfach ablehnen mit der Begründung, sie würden nicht im Leistungskatalog stehen?

Vielleicht kennt sich ja jemand mit der rechtlichen Seite aus und kann mir einen Rat geben, wie ich mich weiter verhalten soll.

Vielen Dank

Gabi Meyer

#2
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Das 'Problem bei Privatkassen ist, dass fast niemand genau weiß, was im eigenen Vertrag steht, oft sind sogar Rehas ausgeschlossen! Gesetzliche Vorschriften, was an Therapien versichert sein muss, gibts nicht (außer Akutbehandlungen). Du klannst nur mit jemandem, der sich auskennt (Verbraucherzentrale?) seinen Vertrag überprüfen.


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Marie2« (07.07.2012, 22:30)
#3
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Es kommt ganz auf den Vertrag an. Wenn man in der PKV nicht gerade den "Luxusvertrag" hat, kann das durchaus sein. Gibt es keine Möglichkeit für Deinen Mann in eine gesetzliche Krankenkasse zu kommen?

Gruß Monika

#4
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Hallo Gaby,

das Problem ist immer der Leistungskatalog der jeweiligen Kasse. Dakann es passieren , dass man keinen Rolli bekommt. 

lg zaubernuss

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