#1
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Hallo,

mein Mann ist in ein paar Wochen ausgesteuert. Der Reha-Antrag läuft, da Erwerbsfähigkeit gefährdet (sagt MD der Karnkenkasse) wird er evt. ohne Reha in EU-Rente geschickt.

Nun muss aber in den nächsten Wochen noch ein Hüft-OP wegen einer schlaganfallbedingten Ossifikation erfolgen. Kriegt er trotzdem eine Reha? Brauchen tut er sie natürlich. Kann die Reha in so einem Fall nach einer OP abgelehnt werden?.

Gruß Zaubernuss

#2
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hallo zaubernuss,

gründe für eine rehaablehnung können immer gefunden werden.
da hilft nur widerspruch. ein rechtsanspruch besteht nicht.
ich weis zwar nicht was ausgesteuert bedeutet, doch ein medizinischer anspruch auf eine reha besteht nach jeder grösseren operation.

l.g.margy

#3
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Hallo Zaubernuss, ich weiss nur eines auf der Homepage der Dt Rentenversicherung Bund steht der Satz "Reha vor Rente" Ob das gesetzlich belegt ist weiss ich nicht , aber gesetzlich steht Deinem Mann auf jedem Fall alle vier Jahre eine Reha zu. Ich würde versuchen eine Pflegestufe zu beantragen, damit ggf. die KK eine Reha zahlt um eine Pflegestufe oder eine höhere  zu vermeiden und die dadurch ihnen entstehenden Kosten zu sparen . Wie alt ist denn Dein Mann und wann war der Schlag ? Sorry aber ich kann mich gerade an Euren Fall nicht explizit erinnernI)  Aber Widerspruch ist immer gut:D

#4
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Hallo Zaubermaus,

dein Mann wird jetzt ausgesteuert, ist er dennn ungekündigt von seinem Arbeitgeber oder wurde er schon gekündigt? Dann musst du jetzt erstmal zur Arbeitsagentur und nach §125 SGB III Arbeitslosengeld nach dem Nahtlosigkeitsgesetz beantragen. Die werden deinen Mann dann auffordern, über den Rententräger eine Reha zu beantragen. Die Rentenversicherung ist normalerweise darauf bedacht, die Menschen wieder an ihrer Arbeitsplätze zu verfrachten, von daher werden sie nicht ablehnen. Bei euch kommt natürlich die GEshichte mit der Hüft-OP dazu. Dazu lass dich von den Ärzten beraten, ob eine Reha vor oder nach der OP sinnvoll ist und dann lass dir das auch attestieren. Das lege zu diesem REhaantrag mit dazu!!! Dannn wird die Reha nämlich verschoben. Wenn dein Mann nämlich vor dem SA noch gearbeitet hat, dann hat er Anspruch auf sein AReitslosgengeld - ohne Reha 12 Monate, mit Reha kommt zwischendrin noch das Übergangsgeld über den Rententräger, danach - bis die Rente durch ist, bekommt er wieder ALG I.

 

Aber wie gesagt, rede mit den Ärzten, wann die Reha am sinnvollsten ist und wenn du  nach Aufforderung des Arbeitsamtes den Rehaantrag stellst, dann lege das Schreiben der Ärzte dazu, schreibe auch, dass die Rehe entweder erst vor oder nach der OP stattfinden kann. Dann habt ihr noch ein wenig Zeit gewonnen. Aber eigentlich steht deinem Mann auch die Reha über den Rententräger zu. Hexe schreibt - Reha vor Rente - das ist genau der Grundsatz nachdem der Rententräger arbeitet.

 

LG

Denise

#5
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Moin,

Denise hat Recht. Reha geht vor Rente.

Ich würde versuchen die Reha vor der Hüft-OP zu bekommen und anschließend noch die AHB wegen der Hüft-OP mitzunehmen.. Zuviel Reha gibt es ja eigentlich nicht.

LG Norbert


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Unbekannter« (05.07.2010, 10:23)
#6
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Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten. Mein Mann ist ungekündigt. Der Reha-Antrag läuft, es fehlt noch ein Gutachten. Der ALGI-Antrag fürs Übergangsgeld ist gerade bei mir in Arbeit. Da die Hüft-OP kurzfristig ansteht, ist vorher keine Zeit mehr für eine Schlaganfall-Reha. Ich hoffe, dass sich Hüft-Reha und Schlaganfall-Reha irgendwie in der richtigen Reha-Klinik verbinden lassen.

Gruß Zaubernuss

#7
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Hallo Zaubermaus,

wenn dein Mann die OP noch vor sich hat und das in Kürze, dann wird auch das die Arbeitsagentur verstehen. Er wird zwar aufgefordert werden innerhalb dieser Frist den Antrag zu stellen, aber dein Mann wird  dann eben bis nach der OP auf einen Rehaplatz warten müssen und da kann die Agentur für Arbeit nichts tun und der Rententräger wird die Reha wegen dem nicht ablehnen.

Ich drücke jetzt erstmal die DAumen für die OP die ansteht und wünsche euch, das alles gut geht.

 

LG

Denise

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