Hallo Chantay,
in der Regel kann man eine Reha im Abstand von vier Jahren beantragen wie Stephan schon schreibt. Wenn es jedoch medizinisch notwendig ist, wird der Besuch der Reha-Klinik schon eher bewilligt. Er sollte sich dies von seinem Arzt ausführlich begründen lassen.
Muster für den Wiederspruch:
Name / Anschrift
Anschrift des Rentenversicherungsträgers
Ort, Datum
Vers.-Nr.:
Widerspruch gegen die Mitteilung zur Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung zum Datum
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den oben angegebenen Bescheid lege ich hiermit Widerspruch ein.
Warum Ihr damit nicht einverstanden seit und die Begründung vom Arzt warum Sie stattfinden muß, hier einfügen.
MfG
LG Rüdi
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal bearbeitet, zuletzt von »caveman« (16.01.2009, 21:17)