#1
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Mein Mann ist mit Logo, Ergo und KG in Begandlung.Er hat zusätzlich zum SA Morbus Crohn, was sich mit  starken Bauchkrämpfen und Durchfällen bemerkbar mcht.

Zum Problem

Es kommt vor dass er die Therapiestunden kurzfristig absagen muss, weil diese Erkrankung unvorhergesehene Schübe hervorbringt. Er kann sich nicht an die Abmachung halten, diese 24 Std-Stundenregelung einzuhalten,  muss manchmal sehr kurzfristig den Termin absagen. Nun wurde  er dabei öfter unter Druck gesetzt, sprich, ihm wird vorgehalten, dass die Therapeutische Dienstleistungsgesellschaft wo er seine Therapier hat, dadurch Verdienstausfall erleidet. Im Wartebereich der Dienstleistungsgesellschaft hängt diese Regelung von Absagen aus.Nun hat er mittlerweile Ängste entwickelt, dass er die ausgefallenen Stunden aus eigener Tasche zahlen muss, wozu er finanziell gar nicht in der Lage ist. Manchmal kann er nachts schon nicht mehr schlafen, so plagen ihn die Ängste.

Als ob er nicht schon genug Schwierigkeiten hat. Schlaganfall, folgende Epilepsie und Morbus Crohn und nun diese Drohungen. Dürfen die Therapeuten das überhaupt fordern?

#2
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hallo Jante,

erst mal, dein Mann ist nicht zu beneiden.Doch um deine letzte Frage zu beantworten:

die Praxen dürfen das. Hast du mal mit der Praxis gesprochen um auf dieses Problem

hinzuweisen? Manchmal können die auch Außnahmen machen; oder habt Ihr schonmal

eine ausgefallene Stunde berechnet bekommen?

Leztendlich muss man auch Prioritäten setzen; denn nur eine ständige Behandlung hilft die

Ausfälle, die durch den Schlaganfall eingetreten sind, wieder so gut es geht, herzustellen.

Mein Schlaganfall es jetzt gut 6 Jahre her und ich mache noch KG; und es hilft

mir immer noch. Meine Praxis habe ich in den ganzen Jahren nie gewechselt.

Habe einen tollen Kontakt mit dieser und ich habe auch schon mal sehr kurzfristig

absagen müssen - ohne Kosten.

Suche das Gespräch mit der Praxis; sollte das nichts bringen; denkt mal über einen

Wechsel der Praxis nach, aber nicht ohne auf das Problem mit deinem Mann hinzuweisen.

lg Michaela


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »colonia« (29.04.2015, 18:48)
#3
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Ja, die wissen das mit der Morbus Crohn Erkrankung. Bisher haben sie die ausgefallenen Stunden nicht privat abgerechnet, aber es kommt dann die Moralpeitsche. Zahlen könnte er eh nichts, da seine EM-Rente so gering ist, das er weit unter der Armutsgrenze liegt. Es ist eine Frechheit kranken Menschen noch mit solchen Drohungen zu kommen und ein Praxiswechsel, welcher er schon angedacht hat, würde auch keine Verbesserung bringen, wenn diese Regelung rechtlich in Ordnung ist. Der einzigste Weg ist dann leider der Abbruch der Therapien, da eine Angsterkrankung seinen Gesundheitszustand so sehr verschlechtert, dass die Therapien das nicht aufwiegen können.

 

#4
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Jante....oh Mann da bekomme ich ne Hasskappe... Darf ich mal bei denen anrufen? Was bilden die sich ein? Unverschämt!! Geht gar nicht! Schließlich habt Ihr mit offenen Karten gespielt und dann brauchen sie " hinterher" gar nicht " So" zu kommen. Ich würde schriftlich einen Beschwerdebrief mit den Sachverhalten schildern u an den Chef, Besitzer, Geschäftsführer oä senden. Mit der Bitte um Entschuldigung und Klärung für die Zukunft! Und direkt auch eine Durchschrift an die Kammer schicken. Grrrr...bin ich froh, wg meinen Blutdruck!, nicht mehr in der Pflege zu arbeiten...bitte lasst es Euch nicht gefallen! Daumen drück und toi toi toi! Lg

#5
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hi, wenn ich erkältet bin oder kopfweh habe, dann weiß ich das auch nicht 24 std. vorher, sondern sage auch kurzfristig ab. bisher kam noch nie was nach, immer nur gute besserungs-wünsche. grad wenn die andere erkrankung von deinem mann bekannt ist, dann ist es noch unverständlicher. es gibt natürlich immer wieder kanidaten, die kommen einfach nicht--für die ist diese 24 std.regelung auch gedacht, weil bei uns in der praxis ist der terminplan so voll, dass überhaupt keine neuen patienten mehr angenommen werden. ich würde mich mal bei der kk erkundigen und wenn die bestätigen, dass euer absagen einfach nicht anders geht, dann würde ich mal in der praxis auf den busch klopfen, bzw. die praxis wechseln! selbst bei uns hier im minidorf gibt es 2 physiopraxen!

#6
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Das Problem ist, der (freiberuflich/selbstständige) Therapeut braucht jede Sitzung um über die Runden zu kommen.

Sagt ein Patient am Morgen den Termin für Nachmittags ab, wird er diesen zu 99,9 % nicht weitervergeben können um die Lücke zu schließen.

Das heißt aber nicht, dass der Patient dann aus eigener Tasche dafür zahlen muß. Er leistet lediglich die Unterschrifft für diese Therapiestunde (auch wenn sie nicht statt fand (statt finden konnte).

Aber auch das sollte den Patienten nicht stören. Er verliert ja dadurch nichts (außer die eine Therapieeinheit) denn bei einem solchen Krankheitsbild verändert sich die Regelmäßigkeit der auszustellenden Rezepte ja eh nicht.

Die Tanten am Tresen quatschen immer gerne 'schlau'. Da mußt du cool bleiben und ungefragt salop hinzufügen: Er unterschreibt beim nächsten Mal doppelt.

Beste Grüße!

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