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Verhinderungspflege

Hallo Ihr Lieben. brauche mal wieder Euren Rat. Meine mutter, die ja nun seit ihrem Schlaganfall sehr gehandicapt ist und nicht allzu lange allein gelassen werden kann wird von einem Pflegedienst, der jeden morgen für eine halbe Stunde kommt, sie wäscht und anzieht und von meinem Vater, der praktisch rund um die Uhr da ist, gepflegt. Ich helfe natürlich auch aus wenn Papa mal einkäuft oder eingeladen ist aber er braucht mal Urlaub von der ganzen Pflege.

Ich habe nun von der Verhinderungspflege gehört aber bekommt man sie auch wenn morgens ein Pflegedienst kommt. Wir wollten nämlich eine private Person zusätzlich zum Pflegedienst kommen lassen damit Papa mal für 10 Tage weg fahren kann.

#2
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Interessante Frage! Schau mal hier:

http://www.pflege-abc.info/pflege-abc/artikel/verhinderungspflege_ersatzpflege.html

Dies hier scheint der entscheidende Absatz zu sein:

Achtung! Wenn Sie ausschließlich von einem ambulanten Pflegedienst betreut werden, können Sie keine Ersatzpflege/Verhinderungspflege erhalten. Leistet jedoch der Pflegedienst bei Ihnen Pflegesachleistungen nur bis zum Höchstbetrag und ein Angehöriger ist zusätzlich an der Pflege beteiligt, besteht bei Ausfall dieser Pflegeperson Anspruch auf Ersatzpflege/Verhinderungspflege, unabhängig davon, ob Ihr Angehöriger Pflegegeld erhält oder nicht.

#3
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Hallo schnuki:)hast Du schon mal über eine Kurzzeitpflege nachgedacht www.linara.de/kurzzeitpflege.html

vielleicht wäre das für deinen Vater was!ist eine überlegung werd.

gruss von stephan;)

#4
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verhinderungspflege geht auch stundenweise. Wir rechnen immer ne stunde mit 10 eus ab so zur Info. Und wenn das jemand weitläufig verwandtes ist, noch besser. Sonst "gehe man von gewerblicher pflege aus ". Steht bei uns im Antrag....jedenfals stehen uns als private jährlich bis 1550 eus zur verfügung. Und die sollte man auf keinen fall verfallen lassen. ;)

#5
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Richtig Iris! Kann man aber bis zu 3 Jahre im Nachhinein geltend machen!! Also man muss keine Panik schieben;)!

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