#1

isabelle

Nähe Bielefeld, Deutschland

...bei einer weiteren Verletzung des Betroffenen

Hallo zusammen,

kurz mein Anliegen & die Frage:

mein Mann, Globalaphasiker, rechtsseitige Hemiparese, Pflegestufe 1, ist vor 3 Tagen, mit seinem Liege-3-Rad sehr unglücklich gestürzt. Dabei hat er sich eine Rippenserienfraktur auf der gelähmten rechten Seite (3 Rippen) zugezogen. Tut offensichtlich höllisch weh..... Wagt sich, wg. der starken Schmerzen, kaum noch aufzustehen.

meine Frage:

Da ich vollzeit berufstätig bin, wollte ich wissen, ob ich - zumindest für die ersten Tage - einen Anspruch auf Krankschreibung habe (analog Eltern, die ihre kleinen Kinder während einer Erkrankung betreuen...) oder gar unbezahlten Urlaub?

Was macht Ihr in solchen Situationen. Er kann sich derzeit nicht einmal einen Kaffee machen bzw. etwas aufwärmen. Jede, auch nur die kleinste Bewegung, tut halt höllisch weh...

Bin auf Eure Antworten gespannt.

LG

Isabelle

 

#2
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Hallo Isabelle,

denke, dass eine konkrete Antwort kaum möglich ist. Dies ist u.a. von Deiner Berufstätigkeit / Arbeitsvertrag / Dienstvertrag/ Beamtin usw. ahängig. Wenn keine besonderen Freistellungsgründe zur Gewährung von Sonderurlaub vorliegen, ist eventuell eine unbezahlte Freistellung im Einvernehmen Deinem Arbeitgeber möglich.

a) Wie sieht es aus mit einem Gespräch beim Betriebsrat bzw. Personalvertretung?

b) Gibt es eine Schwerbehindertenvertrauensfrau /-mann bei Deinem Arbeitgeber? Diese können in aller Regel darüber Auskunft erteilen ! oder aber auch eine Gleichstellungsbeauftragte? Aber dies ist sehr unterschiedlich. Einen Rechtsanspruch auf bezahltem Sonderurlaub ist sicherlich nicht so ohne weiteres erkennbar.

Habe zu Deiner geflissentlichen Unterrichtung einen Link zu diesem Anliegen beigefügt;

https://de.wikipedia.org/wiki/Freistellung_%28Arbeitsrecht%29

http://www.die-haeusliche-pflege.de/news/artikel/article/pflegende-angehoerige-urlaub-und-andere-rechte.html

Deinem Gatten alsbaldige Besserung! Schönen Gruß hotte


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »hotte« (24.08.2015, 18:39)
#3

isabelle

Nähe Bielefeld, Deutschland

Hallo Hotte,

ich wollte einfach nur DANKE sagen!

Isabelle

#4
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Unbekannt

Gelöscht

hab`ich doch gern`gemacht ;)

Solltest Du beim Land NRW verbeamtet sein, müssen wir uns mal mit der Sonderurlaubsverordung NRW in der derzeitigen Fassung beschäftigen. Gruß hotte


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »hotte« (25.08.2015, 00:30)
#5

isabelle

Nähe Bielefeld, Deutschland

Du bist echt ein 'Schatz'. Nein, ich  bin nicht verbeamtet. Mich zog es in die freie Wirtschaft....

Gruß & einen guten Tag

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