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Hallo - ich glaube nicht das Bettgitter eine richterliche Genehmigung brauchen, ausser es sind Sondergitter die nicht der normalen Norm - Abstand der Gitterstäbe entsprechen. Für eine Fixierung braucht man die richterliche Genehmigung!

Allerdings würde ich auch nicht fixieren lassen. Die Sache mit der Matraze neben dem Bett ist eine sehr gute Lösung wie ich finde. Die sind meist sehr weich und auch bei einem evtl. Sturz ist man nicht so gefährdet. Ich halte eine Fixierung für viel gefährlicher, denn da bekommt der Patient Panik.

 

LG

Denise


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Mihapix« (27.07.2010, 19:47)
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