#1
Avatar

Unbekannt

Gelöscht

Hallo,

vielleicht kennt sich hier ja jemand damit aus und zwar geht es um die Frage, ob pflegende Angehörige einen früheren Anspruch auf ihre Rente haben, wenn sie aufgrund eines Pflegefalles, den sie betreuen, nicht mehr arbeiten gehen können.

Ändert das etwas, eventuell insofern, dass ein früherer Anspruch besteht, oder hat es in der Regel keinen Einfluss darauf?

 

Liebe Grüße und Dankeschön! 🙂

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

#2
Avatar

Unbekannt

Gelöscht

Hallo Sudden,

nein du hast keinen früheren Rentenanspruch - wenn du nicht selbst erkrankt bist und aufgrund einer deiner Erkrankungen berentet wirst. Aber nur weil du gepflegt hast, wirst du nicht früher berentet, sprich kannst nicht in Frührente gehen (falls du das so gemeint hast)

Du bekommst allerdings von der Pflegekasse für die Zeit der Pflege, Rentenbeiträge bezahlt, sprich die Zeit der Pflege wird dir auf dein Rentenkonto angerechnet und einbezahlt. Diese Beiträge richten sich nach der Pflegestufe, auch wenn du noch normal in  die Rentenversicherung einbezahlst. Die Zeit geht dir also nicht verloren.

Kannst du bei der PK anrufen und formlos ein Formular schicken lassen, die bezahlen von Beginn der Pflege an - bis zu drei Jahren auch nach dem Antrag.

LG

Denise


Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal bearbeitet, zuletzt von »Mihapix« (13.12.2011, 12:00)
1833 Aufrufe | 2 Beiträge