#1
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Hallo,

nach dem SA meines Mannes haben wir einen Antrag auf Badumbau und den Einbau einer behindertengerechte Dusche gestellt. Dazu haben wir ein Angebot eingereicht mit einem Pauschalpreis, wurde auch genehmigt. Nun ist alles fertig und wir haben alle Rechnungen an die PK geschickt. Im Zuge dessen wurde auch ein neues Waschbecken, WC eingebaut und alles neu gefliest.

Jetzt will die PK jedoch nur die Kosten für die Dusche und die dazugehörigen neuen Fliesen zahlen bzw. bezuschussen.

Die Rechnung ist eine Pauschalrechnung für alle ausgeführten Lohnarbeiten, d.h. die einzelnen Kosten für z.B. Dusche einbauen, WC anschließen und Verfliesung ist nicht einzeln ausgewiesen. War es aber auch im Angebot nicht.

Das Problem ist nun, dass die Firma insolvenz ist bzw. nicht mehr existiert. Ich kann zwar die Kosten für Dusche,Fliesen etc. errechnen aber was mache ich mit den Lohnkosten, das ist der Hauptposten und hat die meiste Arbeit verschlungen.

Das nächste, was mir irgendwie unklar ist: gibt ja so einen Rechner auf nullbarriere. Gibt man die Kosten ein:

z.B. 3000 € - 10% Eigenanteil 2700, dann schmeisst der REchner 2550 € raus. Da steht dann Zuschuss der PK abzüglich Eigenanteil . Ist der Eigenanteil dann die 300 € oder die max. 50% der Bruttorente?

Wenn mir da jemand weiterhelfen könnte wäre das sehr hilfreich und ich bedanke mich im voraus.

LG

Irene-Marie

#2
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Hallo Irene-Marie,

wir haben diesen Zuschuss für ein Treppengeländer beantragt. Also der Kostenvoranschlag mußte sehr präzise sein, da wurden wir gleich vom MDK drauf hingewiesen (dieser mußte diese Maßnahme prüfen) ... also mit "pauschal" war da mal gar nichts! Das erste Angebot war so ein Pauschales .... das wurde sofort abgelehnt. Wie das ist wenn die PK es genehmigt hat, weiß ich nicht.

Der Höchstbetrag beträgt ja € 2557,- soweit ich weiß. 10% Eigenanteil hieße dann rund 255 Euro. Bei deinem Beispiel erhöht sich der Eigenanteil aber, da der Höchstbetrag ja um 443 Euro überschritten wird.   Das hieße dann bei 3000 Euro: eigentlicher Eigenanteil (10%) = 300 Euro. Da der Höchstbetrag aber 2557 Euro beträgt, erhöht sich der Eigenanteil auf 443 Euro. Allerdings darf die Zuzahlung höchstens 50% der Bruttoeinnahmen des Pflegebedürftigen betragen. Ich hoffe das ist einigermaßen verständlich, so wurde es mir damals erklärt.

#3
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Hallo Kathrin,

entschuldige, habe mich verschrieben. Klar, EK 10% 300 €.

Aber wann muss man die max. 50% tragen, das ist die Frage. Wenn die Rente Brutto 2000 ist, sind ja 50% 1000 €.

Werden die dann vom Zuschuss , also den 2550 abzogen und man bekommt nur 1550 oder wie?

Das wollte ich eigentlich wissen.

 

LG

Irene - Marie

#4
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Soweit ich das richtig verstanden habe, bekommst du die 2550 auf jeden Fall ...!

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