Hallo zusammen,
eine Frage an alle Pflegestufen Experten:
Es geht um folgendes:
Aus meiner Frühreha wurde ich mehr oder weniger in Windeln
mit der Pflegestufe 2 entlassen.
Ein Jahr nach meinem SA wurde ich dann vom MDK begutachtet.
Die Dame meinte zu mir, dass ich ja gar nicht mehr pflegebedürftig wäre.
Im Gutachten stand dann: die Vorraussetzungen für die Pflegestufe 1
liegen nach wie vor nicht vor. Und ich denke dieses „nach wie vor“ ist der Grund
dafür, dass alles so geblieben ist wie vorher. Ich bekomme nach wie vor Pflegegeld der Stufe 2 bis heute 3 Jahre nach meinem SA. Mittlerweile bin ich aber noch weniger pflegebedürftig. Ich versorge mich selbständig, arbeite wieder, bin besser verdienend, kann gehen und bin mit Bus& Bahn auch einigermaßen mobil.
Das einzige was ich nicht kann, ist mir selbst die Nägel zu schneiden. Hier hilft mir meine Frau’( einmal die Woche ca. 7 Minuten = 1 min /Tag Pflege). Soweit ich weiss heisst Stufe 2 min. 3 Stunden Hilfe pro Tag. Die benötige ich nun wirklich nichtmehr.
Zu meiner Frage:
Weiß irgendjemand, ob man dazu verpflichtet ist, diePflegevers., Zu informieren,
wenn es einem besser geht Oder ist das Sache des MDKs?
Ich bekomme nach wie vor das Pflegegeleld St. 2
Kann ich einfach auf eine erneute Begutachtung warten?
Ich warte schon seit über einem Jahr.
Das Pflegegeld nehme ich erst’mal und packe es aufs Tagesgeldkonto,
so dass ich selbst im Falle einer Rückforderung den Zinsgewinn ( mittlerw. leider nur noch knapp über 0%) für mich habe.
Weiß jemand wie ich mich verhalten sollte?
Sollte ich mich melden und aktiv für einen Stop der Pflegeldzahlung sorgen?
Immerhin zahle ich ja auch wieder bis zur Beitragsbemessungsgrenze in KK und Pflegevers. ein
Vielen Dank für Antworten.