#1
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Hallo,

wollte es mal erwähnen da es für mich neu war.

Bei der Steuererklärung können nun Pflegende einen Steuerpauschbetrag (ca. 924 Euro) geltend machen. Leider funktioniert das dann nicht mehr in der vereinfachten Steuererklärung sondern auf dem Mantelbogen.

 

Gruß Esther

#2
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was würde Uli :)machen?ab in die Schweiz ;)gruss vom BayernBeer der lächelt ;)

#3
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Meines Erachtens kann man den Betrag auf der zweiten Seite  unter dem Punkt "außergewöhnliche Belastungen" Nr. 43 eintragen.

Als Nachweis würde ich eine Kopie des Pflegstufengutachtens mit einreichen, da bist du ja sicher als Pflegeperson eingetragen.

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