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Hallo alle zusammen,

bitte fassen Sie dieses nicht als Werbung auf, dieses ist ganz im Gegenteil, wir wollen Ihnen helfen.

Mehr Informationen:
http://pflegezweck.de/hilfsmittelpaket-gratis/index.php

Pflegezweck.de ist aus der sozialpädagogischen und apothekenüblichen Beratung über Jahre gewachsen.

Während unserer Beratungsgespräche konnten wir feststellen, dass Menschen mit einer Pflegestufe zu 99% von Ihrem gesetzlichen Rechtsanspruch auf eine kostenfreie Versorgung über zum Verbrauch bestimmter Hilfsmittel (PG54) keine Information erhalten hatten. Vor unserer Beratung haben diese Patienten also nie von Ihrem Rechtsanspruch Gebrauch gemacht. Nach unserer Beratung mit gleichzeitiger Antragsstellung und Belieferung durch Pflegezweck.de, konnten wir sehr zufriedene Kunden erzielen. Deutschlandweit rechnen wir mit allen Pflegekassen ab.

Unsere Antworten auf Ihre Fragen:

Warum besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Ja Sie lesen richtig es ist sogar gesetzlich geregelt, gemäß §78 Absatz 1 in Verbindung mit §40 Absatz 2 SGB XI haben Versicherte gesetzlichen Erstattungsanspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von 40,- Euro im Monat / bei Beihilfeberechtigung bis maximal 20,00 € im Monat vorausgesetzt, sie erfüllen die drei Grundvoraussetzungen.
Die drei Grundvoraussetzungen wären:
1.) Ihr/e Angehörige/r hat eine Pflegestufe (0, I, II oder III)
2.) lebt zuhause oder in einer Wohngemeinschaft
3.) wird von einer privaten Person und/oder einem Pflegedienst betreut.

Habe ich trotz Pflegedienst Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Das ist das entscheidende, denn das wissen viele nicht!!! Sie als Angehöriger haben für Ihre Pflegeleistung grundsätzlich einen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel, auch wenn Sie den Pflegebedürftigen zusammen mit einem Pflegedienst pflegen, der seine Pflegehilfsmittel selbst mitbringt.

Welche Produkte darf mein Paket enthalten?
Von der Pflegeversicherung (SGB XI) abgedeckt werden Produkte, welche der häuslichen Grundpflege dienen. Dazu zählen saugende Bettschutzeinlagen (Einweg), Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Schutzhandschuhe, Fingerlinge sowie Einwegschutzschürzen und Mundschutz.

Wir würden uns sehr über einen Besuch auf unserer Seite freuen.
http://pflegezweck.de

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