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Hallo Katina,

wie hat eure Partnerschft die Pflege verkraftet? Ich hatte au zewei SA und bin linksseitig betroffen.Gott sei Dank steht mir mein Mann tapferzur Seite und hilft mir bei allem, was ich nicht allein schaffe.Aber auch unsere Nerven haben irgendwo ein Ende. Ich fühle mich oft von menem Mannfür dumm erklärt, obwohl er das sicherli nicht so meint Ich war vor dem SAsehr eigenständig und habe Sachverhalte immer sehr schnell begriffen. Jetzt dauert einiges erheblich länger, was zum Teil noch mit den Auswirkungen des SA ZU tun hat.Ich habe dann häufig Selbstzweifel. was meine geistigen Fähigkeiten betrifft Wie war das bei euch?

#12
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Zitat von: riggipiet

Ich habe dann häufig Selbstzweifel. was meine geistigen Fähigkeiten betrifft Wie war das bei euch?

Hallo,

für dumm erklärt hat mich mein Mann nicht, in technischen oder beruflichen Dingen hat er mich schon im KH mitunter wieder um Rat gefragt. Allerdings war er manchmal überfürsorglich, meinte, besser zu wissen, was gut für mich ist. Den Zahn musste ich ihm erst ziehen 😉

Manche Therapeuten und Ärzte, benahmen sich aber so, allerdings interessanterweise nie die wirklich tollen. Auch manche ganz Fremden, so, als wäre man mit Halbseitenlähmung auch geistig nicht mehr ganz da. Ich hab dann selbst mal Zweifel bekommen, ob die etwas blöde sind oder ob es doch an mir liegt. Ich bin also zum Mensa-Aufnahmetest. Nicht um Mitglied zu werden, sondern weil es die billigste anerkannte Methode zur IQ-Bestimmung ist. Hab ihn zwar nicht bestanden, also keine 130, aber trotzdem sehr gut. Seitdem gehe ich deutlich selbstbewusster mit solchen Leuten um - denn es liegt nicht an mir!


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Marie2« (01.11.2011, 00:50)
#13
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Hallo zusammen,

wir haben eine Pflegehilfe aus Polen und wir können einiges von der Steuer absetzen. Ich habe hier mal ein Beispiel für euch:

Wer Pflegekosten von der Steuer absetzen will, muss sich schlau machen. Grundsätzlich kann man empfehlen, sich bei der ersten Steuererklärung nach dem Beginn der Pflegebedürftigkeit beraten zu lassen. Es können sowohl der Pflegebedürftige selbst als auch pflegende Angehörige Aufwendungen geltend machen – eben je nachdem, wer zahlt.

Pauschbeträge

Ohne weitere Kostennachweise kann man Pauschbeträge ansetzen. Hat ein Pflegebedürftiger einen Behindertenausweis, kann er – je nach Grad der Behinderung – bis zu 3700 Euro pro Jahr geltend machen. Angehörige oder nahestehende Personen, die die häusliche Pflege übernehmen, können einen Pflege-Pauschbetrag von 924 Euro beanspruchen. Man bekommt ihn auch dann, wenn man nicht das ganze Jahr, sondern nur zeitweise pflegt, etwa in den Ferien oder an den Wochenenden. Voraussetzung dafür ist, dass der Pflegebedürftige hilflos ist, beispielsweise wenn er einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen H oder mindestens Pflegestufe III hat. Teilen sich mehrere Personen die Pflege, muss auch der Pauschbetrag aufgeteilt werden.

Belege sammeln

Meist sind die tatsächlichen Kosten aber höher als die recht mickrigen Pauschalen. Man sollte deshalb sicherheitshalber alle Belege sammeln. Was natürlich von der Pflege- oder Krankenkasse bezahlt wurde, hat in der Steuererklärung verloren.

Außergewöhnliche Belastungen

Die im Zusammenhang mit der Pflegebedürftigkeit entstehenden Kosten gehören in die Rubrik „Außergewöhnliche Belastungen“ der Steuererklärung. Dabei zieht das Finanzamt – je nach Einkommen – einen zumutbaren Eigenanteil von bis zu sieben Prozent ab. Eigenanteile für Pflegeleistungen, Haushaltshilfen und Handwerker kann man aber an anderer Stelle in der Steuererklärung ansetzen. Grundsätzlich können nur Kosten geltend gemacht werden, die im Zusammenhang mit der Pflege zwangsläufig entstehen, also unvermeidbar sind. Das weist man zum Beispiel durch ein Rezept vom Arzt nach. Kosten für die Heimunterbringung oder Krankenhausaufenthalte fallen ebenfalls unter die „außergewöhnlichen Belastungen“. Hat der Pflegebedürftige allerdings keinen eigenen Haushalt mehr, kürzt das Finanzamt den Betrag um eine sogenannte Haushaltsersparnis von 640 Euro pro Monat ein.

Unterhalt

Übernehmen Kinder einen Teil der Kosten für ihre pflegebedürftigen Eltern, können sie dies in bestimmten Fällen ebenfalls als außergewöhnliche Belastung ansetzen. Günstiger ist es jedoch, die Zahlungen als Unterhalt zu deklarieren, denn dann entfällt der Eigenanteil. Unterhalt kann bis zu einem Höchstbetrag von 8004 Euro pro Jahr ohne weitere Formalitäten geltend gemacht werden. Dabei wird das Einkommen des Empfängers angerechnet, wenn es 624 Euro pro Jahr übersteigt.

Haushaltshilfen

Beschäftigt man eine Pflegekraft oder eine Haushaltshilfe, gehören die Kosten in die Rubrik „Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse“. Hier kann man bis zu 20.000 Euro pro Jahr geltend machen, davon werden 20 Prozent (maximal 4000 Euro) direkt von der Steuer abgezogen. Wichtig: In diesem Fall kann der Angehörige nicht zusätzlich den Pflegepauschbetrag beanspruchen.

Handwerker

Kommen Handwerker ins Haus, etwa um das Bad altersgerecht umzubauen, kann man das ebenfalls beim Finanzamt geltend machen. Vom Finanzamt akzeptiert werden 20 Prozent der Lohnkosten, maximal 1200 Euro pro Jahr, Materialkosten zählen nicht mit.

Interessante Informationen rund um die Steuerliche Situation bei polnische Pflege finden Sie auch unter Diadema Pflege: http://www.diadema-pflege.de/steuerliche_situation.html

Vielleicht hilft euch das weiter.

 

#14
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DIADERMA Pflege wurde doch nun hinreichend beworben!

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