#1
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Hallo zusammen,

 

meine Mutter ist nach ihrem SA am 28.6. diesen Jahres seit einer Woche wieder zu Hause.

Die Caritas kommt zwei mal am Tag, morgens und abends für die Grundpflege. Sie sitzt im Rollstuhl, ist aber weitgehend selbstständig. Nur auf die Toilette kann sie nicht alleine gehehm den Transfer auf den Stuhl macht mein Vater oder meine Schwägerin, die im Haus wohnt.

Nachts muss mein Vater bis zu 5 mal raus um sie auf die Toilette zu bringen.  Wenn ich an meine Stillzeiten denke und die durchwachten Nächte .... mein vater ist 73, das schafft der auf Dauer nicht.

Langer Rede kurzer Sinn, wir haben uns jetzt mit einer privaten Vermittlung von Pflegekräften aus Osteuropa in Verbindung gesetzt, die uns eine 24 Stunden-Kraft stellen wollen. Diese Frau würde ja zunächst provat bezahlt.

Verfällt dann das Pflegegeld? Died Pflegestufe ist noch nicht festgelegt, der MD war letzte Woche da.

Gibt es da irgendwelche Möglichkeiten?

Ich danke schon mal im Vorraus für mögliche Info,

Katina

#2
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Hallo Katina,

das Pflegegeld bekommt sie, egal wer sie pflegt. Mich hat meine Frau gepflegt und ich bekomme auch das Pflegegeld.

Liebe Grüße Manfred

#3
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Danke, Manfred,

grundsätzlich habe ich mir das auch gesagt. Der Sohn der haushaltshilfe meiner Eltern ist Physiotherapeut und meinte, wir müssten vorsichtig sein. Wenn der Medizinische Dienst heraus bekommt, dass sie eine Haushaltshilfe haben, würden sie das Geld kappen.

Die Haushaltshilfe kann nachts nicht, die Caritas kommt auch nur zwei mal ....

Ich kann das ja schon mal weiter tragen, denn mein Vater macht seine Entscheidung für die 24 Stundenkraft davon abhängig, ob dann die Pflegezuwendung gestrichen wird.

Gestern glaubte er sogar, dass die Hilfsmittel, wie Krankenbett und Toilettenstuhl dann wieder weggenommen würden. Aber die sind ja von der PKV bereit gestellt worden. Diese Sorge ist doch wohl unbegründet?

 

Übrigens, ich bekomme, obwohl ich das Feld angeklickt habe, keine Benachrichtigung, wenn eine Nachricht für mich eingegangen its. Muss man das irgendwo anders nochmalig einstellen? Profil oder so?

 

Liebe Grüsse,

Katina Reimann

#4
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moin Katina,

mit dem Pflegegeld kann Dein Vater machen was er will. Die Höhe des Pflegegeldes, die Dein Vater von der Pflegekasse ausbezahlt bekommt, beträgt aber nur in etwa die Hälfte von dem, das ein Pflegedienst für seine Arbeit bekommt. Bei einer PS 1 wären das also knapp 200 €.. Dafür kommt auch keine osteropäische Pflegerin. Bei der Auswahl dieser "Pflegeagenturen" ist allerdings Vorsicht geboten, es gibt dort viele unseriöse Anbieter.

Ob Deiner Mutter mit einer dauernd wechselnden, in der Regel nur schlecht Deutsch sprechenden Pflegerin mit einer, wie auch immer gearteten, pflegerischen Qualifikation, so geholfen ist, steht auf einem anderen Blatt. Das Geld, das Dein Vater dafür dazu bezahlen soll, ist imho (ich bin Krankenpfleger) bei einem professionellen wohnortnahen Pflegedienst Eures Vertrauens besser aufgehoben. Qualifizierte Pflege gibt es nun mal nicht für'n Appel und nen Ei. Die Pflegeversicherung ist auch keine Vollkaskoversicherung.

Die sonstigen Sachmittel wie Pflegebett, Toilettenstuhl oder die Versorgung mit Inkontinenzprodukten ist keine Leistung der Pflegeversicherung, sondern der Krankenkasse und bleibt erhalten.

LG Norbert


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Unbekannter« (30.09.2010, 10:27)
#5
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Ich kann Norbert nur zustimmen.

Man sollte auch bedenken das die nächtlichen Toilettengänge weniger werden. Wie alles andere auch besser wird, bzw. sich einspielt. Wartet erst einmal ab.

#6
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Hallo Katina,

ich muss Norbert zustimmen. Du solltest bei der Auswahl aufpassen. Eine Freundin, die beim Sozialamt arbeitet gab mir mal den Tipp dort zu gucken www.pflegehelden.de

Dort gibt es nur seriöse Agenturen. Ich denke, so um die EUR 1.500,00 wird das sicher kosten. Du kannst Dir dann das Pflegegeld auszahlen lassen. Allerdings habt ihr noch viel zu stemmen. Das ist das Blöde, dass man dann ja nur die Hälfte bekommt. Manche lassen auch 1 x pro Woche den Pflegedienst kommen und sich den Rest auszahlen. Am besten ist es, wenn jemanden durch Empfehlungen bekommt. 

LG

#7
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Hallo Katina,

was Du so schreibst klingt nach Pflegestufe II. Da erhaltet Ihr Pflegesachleistungen bis zu 1040 Euro im Monat oder Pflegegeld von 430 Euro im Monat oder eine frei wählbare Kombileistung zB. 50:50 oder 90:10. Bei 50:50 gibt es also 520 Euro, die der Pflegedienst - die Caritas- mit der Pflegekasse abrechnet und 215 Euro, die die Kasse deinem Vater überweist. Beim Einsatz einer polnischen Pflegekraft ohne Tätigkeit der Caritas oder eines anderen Pflegedienstes erhaltet Ihr 430 Euro Pflegegeld, eventuell kann die Pflegeperson auch über die Kasse rentenversichert werden. Ökonomisch sinnvoll erscheint mir In Deinem Fall, die Kombinationsleistung mit einem möglichst hohen Anteil an Sachleistungen aber auch einem Mindestanteil an Pflegegeld, denn dann steht Euch zusätzlich nach 6 Monaten für 28 Tage im Jahr Verhinderungspflege zu, wenn man die geschickt aufteilt und über die Monate verteilt gibts noch ordentlich was zu. Zusätzlich habt Ihr auch noch einen Anspruch auf Tages- oder Nachtpflege. Bei Fragen, kannst Du mir gerne eine PN schicken (andere Leute auch)

LG todatora

#8
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hallo norbert,

ich hatte einen SA vor 3 monaten.bin links noch teilweise gelämt.war in essen in reha 6 wochen.frage an dich:habe ich anspruch und chancen auf pflegestufe I  ?

habe einen antrag gestellt, da ich täglich für ca 2 std. und 50 min. hilfe durch meine lebensgefährtin benötige.

alleine schaffe ich noch nicht mal mir eine hose anzuziehen, ein butterbrot zu schmietren u.s.w.

sie arbeitet 5 std. täglich.

bin dir für eine antwort sehr dankbar da total unerfahren.

#9
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Hallo dani,

ich bin nicht der MDK und kann aus der Ferne ja nicht beurteilen was Du an Pflegebedarf hast. Ihr habt ja schon mal gut vorgearbeitet, wenn Du Deinen Pflegebedarf minutengenau benennen kannst.

Die Vorraussetzungen für die Pflegestufe 1 ist ein pflegerischer Bedarf von 90 Minuten täglich. Dazu zählt übrigens auch die Beaufsichtigung durch Deine Lebensgefährtin ob Du Dich z.B. "richtig" wäscht oder mit dem Schmieren eines Butterbrotes zurecht kommst. Dei Einschränkungen, die Du hast, müssen mindestens 6 Monate bestehen.

Es reicht aloo nicht für eine Pflegestufe, wenn man sich beispielsweise das Handgellenk bricht, da das in aller Regel innerhalb von zwei Monaten ausheilt.

Du kannst also nur abwarten, was der Gutachter des MDK in Deinem Fall konkret dazu sagt.

LG Norbert


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Unbekannter« (05.01.2011, 12:36)
#10
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ab 01. Mai ändert sich was in Bezug auf osteuropäische Pflegekräfte, es wird alles ein wenig einfacher....das ist ja mal ne gute Nachricht 🙂

hier gibt's den Artikel zum lesen:

http://www.biallo.de/finanzen/Steuern_Recht/pflegehilfen-aus-osteuropa-ab-1.-mai-entfallen-viele-hindernisse.php

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