#1
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Unbekannt

Gelöscht

Erst mal Hallo ,bin neu in diesem Forum. Mein Mann hatte vor einem halben Jahr einen Schlaganfall.

Nun halbseitig rechts gelähmt . Nach 5 Monaten aus dem Krankenhaus entlassen ohne Anschluss reha .

Der Physiotherapeut beantragte eine Orthese ,die für mein Mann wichtig wäre .

Aber vom MDK der Kasse abgelehnt . Was kann ich weiter tun.  

#2

jup11

Quarnbek, Deutschland

Hallo,

auf jedem Fall Widerspruch einlegen. Vielleicht mit Hilfe des Therapeuten oder besser noch eines Arztes, begründen warum die Orthese notwendig ist, möglichst auf die Begründung der Ablehnung eingehen und beschreiben warum dies nicht zutreffend ist. 

Warum ist denn dein Mann nicht zur Reha gekommen? Wollte er nicht? 

Jürgen

http://www.schlaganfall-info.de/com/Drei_Jahre_danach.pdf

#3
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Unbekannt

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Uns sagte man weil er sich nicht alleine anziehen kann bekommt er keine reha.

Er kann auch nicht allein zur Toilette . 


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Szami« (12.01.2016, 15:39)
#4
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Unbekannt

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Wiederspuch eingereicht . Bin gespannt was geantwortet wird.

#5

jup11

Quarnbek, Deutschland

Das verstehe ich nicht, eine Reha ist doch dazu da, dass man wieder selbstständiger wird, einen gezeigt wird, wie man sich anziehen kann, wie man Körperpflege macht, wie man sich vom Rollstuhl auf die Toilette umsetzt, u.s.w.  Bei mir haben es die Ergos gemacht.

Ich würde zum Arzt (Hausarzt) gehen und mit dem eine Reha beantragen.

Jürgen

#6
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Unbekannt

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Hallo ! Ich verstehe das auch nicht aber mein Mann wurde nach einem halben Jahr Klinikaufenthalt

nach Hause entlassen. Obwohl sich in der Klinik Besserung zeigte. Jetzt kommt die 

Physiotherapeutin 2 mal die Woche ins Haus. Im Krankenhaus hatte er 5mal die Woche Therapie.

Ob das am Alter der Person liegt frage ich mich ,mein Mann ist 79 Jahre.  

#7

jup11

Quarnbek, Deutschland

#8
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Unbekannt

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Hallo Szami,

 

also zuallerst einmal eine "kleine" Info..der MDK heißt: Medizinischer Dienst der Krankenkassen..

die Betonungen liegen auf Dienst der Krankenkassen!!!-> wie heißt das doch so schön?: wessen Brot ich eß, dessen Lied ich sing!" - bitte nicht vergessen!!! Auch wenn anderes verlautbart wird, es ist so-definitiv!

Also, wird zumeist, wo sie meinen leichter mit einem Nicht-Widerspruch rechnen zu können, der Antrag abgelehnt!

Ich würde IMMER jedem raten: Widerspruch, _Widerspruch und nochmals Widerspruch! Sollte man selbst mit den Formulierungen oder Begründung/en im Verweis auf die Diagnose Schwierigkeiten haben, immer einen Arzt des Vertrauens, Internetrecherche oder im Krankenkassenforum mal schauen- die helfen einem sehr gut!

In Ihrem Falle würde ich es mir verbitten etwas mit Verweis auf das Alter Ihres Ehemannes mir verneinen zu lassen! Meist trauen sie sich nicht damit "offen" herüber zu kommen, aber wenn dann direkt da ansetzen!

Es geht ja immernoch um ein selbstbestimmtes Leben und auf die Möglichkeit so weit als möglich wieder hergestellt zu werden...einiges natürlich NACH der Reha (oder Hilfsmittel), aber eben NICHT NUR!

Ich wünsche Ihnen alles Gute und lassen Sie sich nicht unterkriegen!

lg

fusselgen

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