#1
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Hallo ihr!

Ich bin hier seit ein paar Tagen angemeldet,und hab schon einiges Hilfreiches lesen können.

Meine Mutter hatte im Juni einen Schlaganfall mit Hirnblutung. Nun ist sie in der Reha und macht seit 2 Wochen richtig gute Fortschritte.

Leider soll die Reha am 9. September beendet sein. Eigentlich wollten wir sie für einige Zeit in einem Pflegeheim unterbringen, aber nun, da sie eben so gute Fortschritte macht, kann sie nach Haus.

 

Ich werde die Pflege übernehmen. Gemeinsam mit meinem Vater. Er kann es nicht allein bewältigen, weil er selber Herzkrank ist und einen Hirntumor hat. Meine Fragen sind noch sehr vielseitig.

Welche Hilfen (sowohl Hilfsmaterial als auch finanzieller Art) können wir in Anspruch nehmen.

Wie ist eure Erfahrung mit Pflegediensten?

Ist eine Tages-Reha/Tages-Klinik sinnvoll? Wie wird diese beantragt?

Schon mal vielen Dank für Antworten!

Gruß

Blumentopf


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Blumentopf« (26.08.2010, 23:29)
#2
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Hallo,

zuerst solltest Du einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen (sofort). Eigentlich macht das der soziale  Dienst der Reha, aber es ist ja Ferienzeit. Nachfragen!!!

Gruss

todatora

#3
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hallo

ich schließe mich todatora an stelle an erstes die antrage bei der pflegekasse

lg maigloeckchen

 

 

#4
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Der Antrag ist schon gestellt. Der Soziale Dienst der Reha ist da sehr schnell und zuvorkommend.

#5
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Hallo Blumentopf,

als nächstes wird der MDK Deine Mutter begutachten und eine Pflegestufe empfehlen. Ihr bekommt dann einen Bescheid der Pflegekasse über die Pflegestufe und die entsprechenden Leistungen. Wenn Deine Mama schon in der Reha begutachtet wird gibts auch noch ein Gutachten, dass die Wohnsituation beurteilt. Die PV gibt auch Zuschüsse für Umbaumassnahmen, die die Pflege erleichtern. Es ist immer lohnend, das Gutachten bei der PV anzufordern, bei Unzufriedenheit mit  der Pflegestufe auch Widerspruch einzulegen, weil meistens Pflegebedarfe (iss dass noch deutsch ???) falsch oder gar nicht erfasst werden. Ich würde den Aüsserungen der Pflegekassen nicht trauen.

LG

Todatora

#6
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hallo theodora,

die formulierung, äuserung der pflegekasse ist so nicht richtig.
bei der pflegekasse sitzt ein sachbearbeiter, der einen vorgang gemäss des handlungsspielraums von richtlinien bearbeitet. in die ihm zugrundeliegenden (b.z.w. seinen entscheidungen) sind die empfehlungen des mdk engeflossen,
die zeitlichen berechnungen des mdk liegen dem auch zugrunde.
die kannst du über das pflegegutachten auch nachlesen. ausserdem bedürfen die entscheidungen des sachbearbeiters einer begründung,
insofern sind diese entscheidungen auch vertrauenswürdig und nachprüfbar.
man kann gegen die entscheidungen ja auch widerspruch einlegen.

l.g. margy

#7
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Hallo margy,

man muss schon aufpassen. Habe noch kein Erstgutachten des MDK gesehen, dass nicht mindestens drei Fehler aufwies. Da wird schon mal der Balkon oder die Terrasse als Teil der häuslichen Umgebung "vergessen", weil gerade Winter oder so. Eine Zweitbegutachtung bringt eigentlich immer ein paar Pflegeminuten mehr ein. Es ist auf jeden Fall empfehlenswert, das Pflegegutachten des MDK anzufordern und durch zu lesen und ggf. zu widersprechen. Rein statistisch gibts in der I unheimlich viele Pflegebedarfe von 53-59 min und praktisch keine von 1 h 1- 1 h 10 min. Das sagt wohl alles. Da werden die Gutachter gebrieft zur Not mit ein paar Zehnern im Umschlag.

 

SEIT WACHSAM

 

gruss

todatora

#8
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Zitat von: todatora

Das sagt wohl alles. Da werden die Gutachter gebrieft zur Not mit ein paar Zehnern im Umschlag.

 

SEIT WACHSAM

 

gruss

todatora

Interessant!

Wer meinst Du, spickt den Gutachter mit 10 Euro Scheinen?

Die Pflegekasse?

Oder rätst Du jetzt dem Pflegebedürftigen, einen Umschlag zu überreichen?

 

 

#9
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Hallo gerda

mache das bloß nicht

lg.maigloeckchen

#10
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BRIEFING

Ich bin gegen Bestechung und Bestechlichkeit !!!

Gemeint ist. Wer beim MDK freiberuflich oder auf 400 Euro- Basis tätig ist, bekommt halt weniger oder keine oder "schlechte" Aufträge, wenn die Ergebnisse nicht stimmen. Ergebnisse heißt hier nicht eine objektive und sachgerechte Begutachtung, sondern eine gewisse Schlampigkeit, die zur Nichtrentenversicherungspflicht der Pfperson oder einer zu geringen Pflegestufe oder einem nicht gemeldeten Bedarf Pfhilfsmitteln führt.

LG todatora

Seit wachsam, die Betroffenen selbst können sich oft nicht wehren.

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