#1
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Hat ein Schlaganfallpatient rechtl. Anspruch auf ein wenig Unabhängigkeit und Selbständigkeit?

Hallo! Kennt sich jemand mit der Beantragung eines E-Rollstuhls oder Scooter bei der barmer gek aus? Meine Mum hatte vor 9 Mon. einen Schlaganfall, von dem sie sich eigentlich ganz gut erholt hat, aber die Kasse will ihr keinen E-Rollstuhl genehmigen, weil sie angeblich nicht verkehrsfähig sei, obwohl sie geistig voll da ist, den Führerschein hat (vor dem Schlaganfall, seit 1957) und keinerlei Spasmen oder Lähmungen hat. Sie leidet unter Schwindel beim Gehen (aber nicht im Sitzen oder Liegen) und ohne Prismenfolie auf ihrer Brille hat sie Doppelbilder - mit Brille aber nicht. Trotzdem verweigert ihr die Kasse dieses Stückchen Selbständigkeit, das der E-Rolli oder Scooter ihr als ehemals leidenschaftlicher Autofahrerin zurückgeben könnte. Gibt es Gerichtsurteile oder ähnliches, die die Kasse verpflichten würden, ihr das nicht abzulehnen? Wir wohnen auch recht bergig, so dass der Rolator oder der normale Rolli sie nicht weit bringen - unsere Strasse ist so steil, dass ich da sogar Angst hätte, dass sie evtl, da zu schnell würde mit manuellen Geräten. Wer hat Tipps oder Ideen, wie wir an so einen Scooter kämen? Danke für jede Hilfe!

#2
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Hallo Bacci:)

wenn die Kasse nicht zahlt kannst Du Dir mal kostenvoranschläge holen bei einem Sanitätshaus--oder schau mal bei ebay!Gruss und schöne Ostern wünscht Stephan ;)

#3
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Hallo Bacci,

solche Scooter werden nur in ganz seltenen Fällen von der Kasse übernommen. Geht sie denn oft alleine raus? Wäre vielleicht ein E-Fix eine Möglichkeit? Das ist ein normaler Rolli aber mit einem Accu - nicht so stabil wie ein Scooter, aber auch in der Wohnung einsetzbar. Ich habe meinen Mann ja zur Barmer gewechselt, da ich da jahrelang versichert war und sehr zufrieden bin und hatte keine Probleme diesen E-Fix mitzunehmen, bzw. die Barmer hat dieses Hilfsmittel anstandslos von der EX-Kasse übernommen.

Ich kenne zwei drei Patienten mit solch einem Scooter, die ihn alle selbst bezahlen mussten.

 

Lg

Denise

#4
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Hallo Bacci,

schau doch mal hier nach:

http://thema-pflege.de

unter Pflegehilfsmittel, vielleicht findest du eine gute Argumentation. Aber ich denke eher nicht.

 

 

#5
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moin bacci,

wie schon an anderer Stelle geschrieben, ist vermutlich die fehlende Verkehrsfähigkeit der Hauptgrund der Ablehnung durch die BEK.

Wenn Du ihr aber unbedingt so ein Teil beschaffen willst, wird das wohl nur ohne eine Mitwirkung der Krankenkasse funktionieren.

Noch eine Anmerkung dazu: Die gesetzliche Krankenversicherung ist keine Vollkaskoversicherung und funktioniert nach dem Solidarprinzip. Sie zahlt nur eine Standardversorgung ihrer Versicherten. Wenn Du aber Mercedes haben willst weil Dir Standard nicht ausreichend erscheint, musst Du wohl oder übel Mercedes aus eigener Tasche bezahlen. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Mercedes. Das ist meines Wissens nach momentan der Stand der Rechtssprechung. Bei Versicherten der Privaten Krankenversicherungen mag das etwas anders aussehen.

LG Norbert

#6
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